Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise im Rahmen Ihrer Publikationen:

 

Nennung von ICAN in der Danksagung von Publikationen


Das ICAN ist unter anderem mit Mitteln der DFG aufgebaut und unterstützt worden. In der Danksagung von Publikationen muss das ICAN daher in jedem Fall erwähnt werden. Diese Erwähnung ist unabhängig davon, ob die Messungen im Anwendungsbetrieb oder im Servicebetrieb durchgeführt wurden.

 

“Support by the Interdisciplinary Center for Analytics on the Nanoscale (ICAN) of the University of Duisburg-Essen (DFG RIsources reference: RI_00313), a DFG-registered core facility (Project Nos. 233512597 and 324659309), is gratefully acknowledged.”


Wenn hervorgehoben werden soll, dass die Messungen im Anwendungsbetrieb durchgeführt wurden, so kann hinter „gratefully acknowledged“ noch in Klammen der genutzte Betrieb „(user operation)“ erwähnt werden.


Bei Publikationen über Messungen im Rahmen eines Serviceprojektes eines koordinierten Forschungsprogrammes, das auf Services des ICAN zugreift, sollte anhand der Förderbedingungen des Mittelgebers geprüft werden, ob zusätzlich zur Projektnummer des Forschungsprogrammes auch explizit das jeweilige Serviceprojekt erwähnt werden muss.


Bewertung der Beteiligung von ICAN-Mitarbeitern


Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Servicearbeiten der ICAN Mitarbeiter steht die Analyse von Materialien aus allen Forschungsbereichen der Naturwissenschaften, der Ingenieurwissenschaften und der Medizin. Im Sinne einer wissenschaftlichen Qualitätssicherung und den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis setzt dies naturgemäß einen offenen, interaktiven Austausch zwischen den Nutzern und den ICAN Mitarbeitern voraus. ICAN Mitarbeiter sind im Bereich der Oberflächen- und Nanoanalytik ausgewiesene Experten und sollten daher in die Diskussion der Ergebnisse mit eingebunden werden. Für alle Beteiligten ergeben sich entsprechende Mitwirkungs-, Nutzungs- und Publikationsrechte und -pflichten.

Die Datenaufnahme, -erhebung, -analyse, -auswertung und -interpretation zählen zu denjenigen Arbeitsschritten, die im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis grundsätzlich einen eigenen wissenschaftlichen Beitrag und damit den Anspruch auf eine Koautorschaft begründen. Der Anspruch auf eine Koautorschaft wird nicht durch die Zahlung von Nutzungskosten eingeschränkt. Eine Entscheidung über eine Koautorenschaft von ICAN Mitarbeitern sollte daher im Einvernehmen spätestens während der Verfassung der Publikation mit allen ICAN Mitarbeitern erfolgen, die in die Messungen oder Auswertungen involviert waren. Eine detaillierte Angabe der jeweiligen Beiträge und Verantwortlichkeiten zu der der Publikation, bspw. gemäß der Contributor Roles Taxonomy (CRediT), ist möglich und kann helfen, Konflikte zu vermeiden und zu klären.

Die Affiliation der ICAN Mitarbeiter lautet:

 

“Interdisciplinary Center for the Analytics on the Nanoscale (ICAN) and CENIDE, University of Duisburg-Essen (UDE), Carl-Benz-Str. 199, 47057 Duisburg, Germany“.


Sofern keine Koautorschaft gerechtfertigt erscheint, kann im Einvernehmen mit dem beteiligten ICAN Mitarbeiter eine Erwähnung in der Danksagung vorgenommen werden:

 

“We are thankful to <Initial><Lastname> from the ICAN for help with the <Method> measurements."


Unabhängig von einer Autorenschaft oder Danksagung sollen in jedem Fall Textabschnitte, die Arbeiten oder Messungen aus dem ICAN betreffen, vorab mit den entsprechenden ICAN Mitarbeitern abgesprochen werden.


Verwendung von Daten / Auswertungen in publizierten Abschlussarbeiten


Der Verwendung von Daten, die im Servicebetrieb von ICAN Mitarbeitern aufgenommen wurden, in publizierten Abschlussarbeiten wie Dissertationen wird generell zugestimmt, solange die Herkunft der Daten klargestellt wird und das ICAN und der entsprechende ICAN Mitarbeiter als Urheber der Daten erwähnt werden. Das ICAN empfiehlt auch in diesem Fall nachdrücklich, Textabschnitte, die Arbeiten oder Messungen aus dem ICAN betreffen, vorab mit den entsprechenden ICAN Mitarbeitern abzusprechen.

 

Veröffentlichung von Primärdaten


Die Veröffentlichung von Primärdaten in Repositorien spielt in der aktuellen Diskussion um die FAIR
Prinzipien
(Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) eine zunehmend wichtige Rolle. Die Veröffentlichung von Primärdaten steht entsprechend den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis insbesondere denjenigen zu, die sie erheben. Dem Sinn nach gelten daher bezüglich einer Koautorenschaft auch für Primärdaten die Regelungen aus Abschnitt "Bewertung der Beteiligung von ICAN-Mitarbeitern".