Informationen zum Nachteilsausgleich und Härtefallregelungen

Nachteilsausgleich im Studium

Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung können an der Universität Duisburg Essen bei Bedarf einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Herstellung der Chancengleichheit in Anspruch nehmen.

Nachteilsausgleiche, z.B. Prüfungsmodifikationen stellen keine Minderung des fachlichen Anspruchs dar.

Nachteilsausgleiche müssen rechtzeitig beim Prüfungswesen/Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden (mit Beginn der Prüfungsanmeldephase). Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag.
Eine (fach-) ärztliche Stellungnahme ist dem Antrag auf Nachteilsausgleich beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung die Prüfungsleistung in der vorgesehenen Form und/ oder in der vorgesehenen Zeit nicht durchführen können. Ein Schwerbehindertenausweis reicht grundsätzlich nicht aus.

Inwieweit individuelle und angemessen gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewährt werden, liegt im Ermessenspielraum des jeweiligen Prüfungsausschusses/Prüfungsausschuss-Vorsitzenden.

Weiterführende Hinweise entnehmen Sie den auf dem Inklusionsportal bereitgestellten Informationsmaterialien.

Härtefallantrag bei Bewerbung um einen Studienplatz

Studienbewerber*innen bei denen eine außergewöhnliche Härte aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung vorliegt haben die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen.

Gründe für einen Härtefallantrag können sein:

  • Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aufgrund der Behinderung/chronischen Erkrankung nicht möglich
  • Schwierige Ausnahmesituationen für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags unzumutbar ist und eine sofortige Aufnahme des Studiums erfordert (z.B. Krankheiten mit der Tendenz zur Verschlimmerung)

Dem Antrag ist ein ausführliches fachärztliches Attest beizufügen. Daraus sollte möglichst detalliert ihre Einschränkung aufgrund der Behinderung und/oder chronische Erkrankung (z.B. Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten) hervorgehen.

Richtlinien über die entsprechenden Sonder- und Härtefallanträge finden sie auf der Homepage auf der Seite des Deutschen Studentenwerks. Weitere Auskünfte zu den Formalitäten des Härtefallantrags bei zulassungsbedingten Studiengängen erhalten Sie im Studierendensekretariat.

 

Nachteilsausgleich bei Bewerbung um einen Studienplatz

Studienbewerber*innen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können Sonderanträge bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge stellen.

Wenn es aufgrund der Behinderung/chronische Erkrankung zu einer Verschlechterung des Notendurchschnitts gekommen ist, kann eine Verbesserung der Durchschnittsnote beantragt werden.

Sofern es zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gekommen ist, kann ein Antrag zur Verbesserung der Wartezeit gestellt werden.

Notwendig dazu ist ein fachärztliches Attest oder Gutachten aus dem die Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf Durchschnittsnote und/ oder Wartezeit hervorgehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zulassungschancen bei der Bewerbung um einen Studienplatz für Bachelorstudiengänge

Studierendensekretariat.