Referat für Forschung und Struktur

Forschungsförderung

IFORES-Programm


Pflichten der Förderungsempfänger und Erfolgskontrolle

Förderungsempfänger sollen ihre Forschungsergebnisse in “peer-reviewed" Zeitschriften publizieren. Auf die Unterstützung durch das IFORES- Programm der Medizinischen Fakultät muss dabei verwiesen werden.
Förderungsempfänger sind gehalten, zusätzlich begutachtete Drittmittel einzuwerben. Ein Ausscheiden des Antragstellers aus dem Universitätsklinikum Essen ist der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unverzüglich mitzuteilen. Nicht verbrauchte Finanzmittel sind zurückzugeben.
Eine Überprüfung der aus IFORES-Mitteln finanzierten Freistellung wird vorgenommen, wenn bekannt wird, dass die Freigestellten im Dienstplan eingesetzt werden. In diesem Fall nimmt sich die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs das Recht, die Mittel zurückzufordern.