Forschung und Struktur
IFORES - Bonusmittel
Diese Fördermaßnahme honoriert die Einwerbung begutachteter Drittmittel. Für Drittmittel von unterschiedlichen Institutionen (DFG, BMBF, EU und Stiftungen, die eine „peer-review“ Begutachtung durchführen) wird ein finanzieller Bonus zur Verfügung gestellt. Finanzmittel, über deren Vergabe nicht in einem wissenschaftlich anerkannten Begutachtungsverfahren entschieden wurde (z.B. Industriemittel und Spenden), werden nicht bezuschusst.
Richtlinien und Antragstellung
Bonifizierungsfähig:
Drittmittel von Fakultätsmitgliedern und kooptierten Fakultätsmitgliedern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind. Zusätzlich können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des ZMB und anderen kooperierenden Institutionen Bonusmittel beantragen, wenn eine gemeinsame Einwerbung von Drittmitteln mit einer Klinik bzw. einem Institut des Universitätsklinikum Essen als gleichberechtigte Partner vorliegt und die Drittmittelbewirtschaftung über Konten des UK-Essen erfolgt.
Antragstellung:
Die Bonifizierung erfolgt auf Grundlage der Drittmittelanzeige. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Förderumfang:
Finanzmittel in Höhe von bis zu:
- 10 % der eingeworbenen Drittmittel der DFG,
- 5 % der eingeworbenen Drittmittel der EU,
- 3 % der eingeworbenen Drittmittel des BMBF und anderer Bundesministerien
- 3 % der eingeworbenen Drittmittel von Stiftungen mit „peer-review“ Begutachtung
Die Bonusmittel werden auf Personal- und Sachmittel (Verbrauchsmaterialien, Versuchstiere, Publikations- und Reisemittel) vergeben.
Begutachtung:
Interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und akademische Karriereentwicklung.
Auszahlung:
Die Auszahlung der Bonusmittel erfolgt auf Basis der Erteilung der Drittmittelbewilligung.
Laufzeit:
Bonusmittel sollen im Bewilligungszeitraum (Datum der Förderbewilligung plus darin angegebener Laufzeit) verausgabt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen zum Ende (31.12.) des darauf folgenden Kalenderjahres in das IFORES-Programm zurück. Ausgenommen hiervon sind bereits für Personalmaßnahmen eingesetzte Bonusmittel. Diese stehen bis zum Ende der Personalmaßnahme zur Verfügung. Diese Regelung gilt für Bonusmittel-Bewilligungen ab dem 01.01.2020.
Pflichten der Förderungsempfänger und Erfolgskontrolle
Verwaltung und Verwendung der Mittel
Ihre Ansprechpartnerinnen
Bettina Szabo
Referentin für Forschung
Tel.: +49 (0) 201-723-4553
bettina.szabo@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 4
Anna Königshaus
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-4512
anna.koenigshaus@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20
Nathalie Bauer
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-4540
nathalie.bauer@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20