Promotionsbüro

Bei Fragen rund um die Promotion und das Promotionsverfahren zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richten Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechpartnerin.

 

Folgende Möglichkeiten haben Sie für die Einreichung Ihrer Dokumente:

Sendung per Post

Einwurf in den Dekanatsbriefkasten

 

Unsere Postanschrift lautet:

Promotionsbüro
Dekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität Duisburg-Essen
Hufelandstr. 55
45147 Essen

Allgemeine Informationen

Die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen verleiht Doktorgrade für Absolvent:innen mit unterschiedlichen akademischen Hintergründen:

  • Dr. med. (Doktor:in der Medizin) - Absolvent/innen und Studierende des Fachs Medizin
  • Dr. med. dent. (Doktor:in der Zahnmedizin) - Absolvent/innen der Zahnmedizin
  • Dr. rer. medic. (Doktor:in der Medizinwissenschaften (neue Promotionsordnung) oder der Naturwissenschaften in der Medizin (alte Promotionsordnung) - Absolvent:innen anderer medizinisch relevanten Fächer

Zusätzlich vergibt die Fakultät den Doktorgrad "PhD" im Rahmen eines PhD-Programms in der folgenden Fachrichtung:

  • PhD "Epidemiology and Clinical Research"

Informationen zu den drei regulären Doktorgraden finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. Für Informationen zum PhD-Programm folgen Sie bitte den entsprechenden Verlinkungen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

 

Leonie Oziagbe

Buchstaben A-L

Tel.: +49 (0) 201-723-1574

leonie.oziagbe@uk-essen.de
Dekanatsgebäude, EG, Raum 16

Bitte beachten Sie: Frau Oziagbe ist bis einschließlich 07.01.2025 urlaubsabwesend. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Christoudas zu ihren telefonischen Sprechzeiten.

Vanessa Christoudas

Buchstaben M-Z

Tel.: +49 (0) 201-723-4551

vanessa.christoudas@uk-essen.de
Dekanatsgebäude, EG, Raum 16

Bitte beachten Sie: Frau Christoudas ist bis einschließlich 22.12.2024 urlaubsabwesend. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Oziagbe zu ihren telefonischen Sprechzeiten.

Sie erreichen Frau Oziagbe und Frau Christoudas telefonisch dienstags und donnerstags zwischen 10-12:00 Uhr.

 

WICHTIGE Änderung für die Einschreibung/Umschreibung (Immatrikulation) von Promovierenden

Gemäß der Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen ist während der Promotionszeit eine Einschreibung im Promotionsstudiengang verpflichtend. Wichtige Informationen rund um die Einschreibung in die Promotion Medizin finden Sie über folgendes Informationsblatt: Informationsblatt Promotion

Promovierende an der Universität Duisburg-Essen müssen sich nach der Zulassung durch den Promotionsausschuss für das Promotionsstudium immatrikulieren. Die Einschreibung erfolgt im Sachgebiet Einschreibungswesen. Anbei finden Sie ein Handout für den Immatrikulations-Ablauf an unserer Hochschule. Dies gilt für alle Promotionsstudenten.

Informationen zum Wechsel der Promotionsordnungen und zur neuen Promotionsordnung

Seit dem 20.04.2018 ist an der Medizinischen Fakultät eine neue Promotionsordnung in Kraft. Diese gilt ohne Ausnahmen für alle (angehenden) Doktorand:innen, die sich am oder nach dem 20.04.2018 als Doktorand angemeldet haben oder anmelden möchten.

Diejenigen, die ihre Arbeit bereits vor dem 20.04.2018 angemeldet haben (d.h.: eingereichtes "Gesuch auf Annahme als Doktorand:in"), fallen unter die alte Ordnung und können ihre Promotion nach dieser abschließen. Die Regelungen der neuen Ordnung betreffen Sie dann nicht. Ein Anmelden als Doktorand:in nach der alten Ordnung ist jedoch nicht mehr möglich. Ausnahmen können hierzu leider nicht gemacht werden.

Nähere Informationen zur neuen und alten Promotionsordnung finden Sie weiter unten.

News und aktuelle Informationen

Termin der nächsten Sitzung

Der nächste Sitzungtermin nach Alter und Neuer Promotionsordnung ist voraussichtlich am: 

29.01.2025

Damit Ihr Verfahren am o.g. Termin eröffnet werden kann, reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen spätestens bis zum 14.01.2025 über die obenstehende Adresse beim Promotionsbüro ein.

Tag der Forschung

Der nächste Tag der Forschung der Medizinischen Fakultät findet am Freitag, den 22.11.2024 statt. Relevant für Promovierende nach neuer PO: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Projekt einem internen Gremium von Gutachter:innen zu präsentieren, das Ihnen im Anschluss Fragen stellen und die einzelnen Präsentationen bewerten wird. Hierfür fertigen SIe bitte ein Poster zu Ihrem Forschungsprojekt an. Für die Vorstellung Ihrer Arbeit erhalten Sie 1 LP. Wenn Sie am SCIENCE SLAM teilnehmen erhalten Sie hierfür 2 LP.

Alle Informationen finden Sie hier

Digitale Promotionsbörse

Um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, hat die Fachschaft Medizin eine digitale Promotionsbörse eingerichtet. Über diese Börse bewerben Wissenschaftler:innen, die in den Kliniken und Instituten tätig sind, ihre Forschungsvorhaben, um so Doktoranden für Projekte zu gewinnen.

zur Promotionsbörse

AluMedEs

Mit diversen Services und Angeboten bietet das AluMedEs, das Alumni-Netzwerk der Medizinischen Fakultät Essen, eine Vielzahl von Möglichkeiten mit Ehemaligen in Kontakt zu bleiben und sich fachlich zu vernetzen und zu informieren. Durch eine Mitgliedschaft im Alumni-Netzwerk bleiben Sie aktiver Teil der Universitätsgemeinschaft.

Corona-Pandemie: Fristverlängerung für bereits angemeldete Promotionsarbeiten

Die Corona-Pandemie stellt auch viele Promovierende der Medizinischen Fakultät vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät jetzt beschlossen, die Frist zur Abgabe der Promotionsarbeit um 12 Monate zu verlängern. Dies gilt für sämtliche bereits angemeldete Promotionen, die bis zum 31.12.2022 eingegangen sind. Eigentlich sieht die neue Promotionsordnung 3 Jahre als Höchstgrenze zur Abgabe der Promotionsarbeit vor. Damit stehen den betroffenen Promovierenden nun 48 Monate zur Fertigstellung ihrer Arbeit zur Verfügung. Die Frist-Verlängerung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

FUB-ContinuEd

Das FUB-ContinuEd (internationales Weiterbildungsprogramm der FU Berlin) bietet Online-Zertifikatskurse für deutsche und internationale Promovierende, „Young Professionals“ und Alumni an, die sich in einem zunehmend globalisierten Arbeitsumfeld behaupten möchten. Die gebührenpflichtigen Kurse vermitteln studien- und berufsbegleitend karriererelevante Fähigkeiten und Kenntnisse, die junge Akademiker*innen fit für ihren (Wieder-)Eintritt in den Arbeitsmarkt machen. Praxisnahe Kompetenzen in Bereichen wie Kommunikation, Diversität, Nachhaltigkeit, Führung und Problemlösung ergänzen die fachlichen Qualifikationen der Teilnehmenden und sind für jeden beruflichen Kontext relevant.

Weitere Informationen

Promotionsausschüsse

Promotionsausschuss

Frau Prof. Dr. rer. nat. St. B. Flohé (Vorsitzende) Tel: +49 (0)201/723-4405
Frau Priv.-Doz. Dr. med. St. Klenke (stellvertretende Vorsitzende)  Tel: +49 (0)203/508-1121
Herr Univ.-Prof. Dr. rer. nat. H. Engler Tel: +49 (0)201/723-4502
Herr Prof. Dr. rer. nat. Dr. rer. san. B. Kowall Tel: +49 (0)201/723-77295
Herr Univ.-Prof. Dr. med. F. Bonella Tel: +49 (0)201/433-4502
Frau Priv.-Doz. Dr. med. K. Boss Tel: +49 (0)201/723-82212
Herr Priv.-Doz. Dr. med. J. Kleine-Borgmann Tel: +49 (0)201/723-84266
Herr Priv.-Doz. Dr. med. S. Dubler (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-84053
Herr Priv.-Doz. Dr. med. J. Riße (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-82702
Frau Prof. Dr. med. D. Arweiler-Harbeck (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-84354
Herr Univ.-Prof. Dr. med. B. Wilde (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-83333
Frau Prof. Dr. rer. nat. M. Busch (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-84434
Herr Univ.-Prof. Dr. rer. nat. F. Meyer (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-77802
Herr Univ.-Prof. Dr. rer. nat. M. Pentzek (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-8054

Promotionsausschuss für PhD-Angelegenheiten

Herr Univ.-Prof. Dr. med. A. Stang  (Vorsitzender)  Tel: +49 (0)201/723-77201
Herr Univ.-Prof. Dr. med. B. Wilde (stellvertretender Vorsitzender)  Tel: +49 (0)201/723-6082
Herr Prof. Dr. rer. nat. M. Hadamitzky Tel: +49 (0)201/723-4761
Herr Univ.-Prof. Dr. med. F. Bonella Tel: +49 (0)201/723-4502
Frau Univ.-Prof. Dr. rer. nat. P. Kleinbongard Tel: +49 (0)201/723-2763
Frau Priv.-Doz. Dr. med. St. Klenke Tel: +49 (0)203/508-1121
Herr Priv.-Doz. Dr. rer. nat. M. Leo Tel: +49 (0)201/723-82366
Herr Priv.-Doz. Dr. rer. nat. J. Matschke Tel: +49 (0)201/723-4234
Herr Priv.-Doz. Dr. med. J. Riße (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-82702
Herr Priv.-Doz. Dr. med. J. Rashidi Alavijeh (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-84641
Frau Priv.-Doz. Dr. med. B. Hüning (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-85021
Frau Univ.-Prof. Dr. rer. nat. M. Schedel (Vertretung) Tel: +49 (0)201/723-82545

Anmelden der Promotion

Bevor Sie Ihre Promotion hier anmelden können, müssen Sie (selbstständig) eine/n Betreuer:in (d.h.: Doktorvater/Doktormutter) für Ihr Vorhaben finden und sich mit diesem/dieser auf ein Thema geeinigt haben.

Zur Anmeldung Ihrer Arbeit reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Dekanat (Promotionsbüro) ein:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium
  • Einen Lebenslauf (tabellarisch genügt)
  • endgültige Zulassung: Beglaubigte Kopien Ihrer Studienabschlusszeugnisse (Zeugnis der ärztlichen Prüfung (keine Approbationsurkunde), Master/Bachelor, Diplom o.ä. - bei ausländischen Medizinbschlüssen bitte Kopie der Approbationsurkunde beifügen, bei sonst. ausländischen Abschlüssen ohne ECTS-Übersicht bitte Gleichwertigkeitsbescheinigung des akademischen Auslandsamtes beifügen)
    vorläufige Zulassung: Beglaubigte Kopie des Abschnittes der ärztlichen Prüfung der UDE. Falls Sie an einer anderen Universität studieren, bitte zusätzlich den ausgefüllten Antrag auf kleine Zweithörerschaft, den Sie gestempelt zurückerhalten, um die Zweithörerschaft zu beantragen und Erklärung zur Zweithörerschaft (s. Downloadbereich)
  • Beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses
  • Eine Kopie der Betreuungsvereinbarung (bitte auch auf die Angabe eines habilitierten Ersatzbetreuers achten!)
  • Folgende Erklärungen: Stellungnahme zum Ethikvotum, Stellungnahme zu bisherigen Promotionsversuchen, Stellungnahme zur kommerziellen Vermittlung und Hilfe Dritter

Den Antrag, die Betreuungsvereinbarung und die Erklärungen finden Sie im Downloadbereich weiter unten. Dort können Sie ebenfalls eine Checkliste herunterladen.

Ihre Unterlagen werden anschließend geprüft. Sobald der Promotionsausschuss Sie als Doktorand/in angenommen hat, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung per Post zugeschickt. Mit dieser müssen Sie sich im Bereich Einschreibewesen auch als Promotionsstudierende/r an der Universität einschreiben.

Ein Hinweis zur Einschreibung: Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Bereich Einschreibungswesen, welche Dokumente zur Einschreibung benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass die bei uns eingereichten Unterlagen, inkl. der Zeugniskopien und Übersetzungen, im Dekanat verbleiben werden.

Einreichen der Dissertation

Bitte gleichen Sie vor der Drucklegung die formale Gestaltung der Arbeit noch einmal mit den für Sie gültigen Ausführungsbestimmungen ab (z.B. Aufbau und Formatierung der Arbeit, Zitierweise, Seitennummierung ohne römischen Zahlen ab der 2. Seite, Vorhandensein von Abbildungs-, Abkürzungs- und Tabellenverzeichnissen, keine privaten Angaben im Lebenslauf usw.). 

Ihre Arbeit können Sie nach Rücksprache innerhalb der telefonischen Sprechzeiten bei der für Ihren Namen zuständigen Ansprechpartnerin einreichen. Alternativ können Sie uns alle Unterlagen postalisch zusenden.

Folgende Dokumente sind der Dissertation bei Einreichung beizufügen:

Einzureichende Dokumente nach alter Ordnung:

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (s. Downloadbereich)(*)

  • Drei fest gebundene Exemplare Ihrer Dissertation, Softcover genügt (formale Gestaltung gem. Vorgabe in den Ausführungsbestimmungen)

  • Eine beglaubigte Kopie Ihrer Studienabschlusszeugnisse (Zeugnis der ärztlichen Prüfung, Diplomzeugnis, Master- und Bachelorzeugnis o.ä.)

  • Eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses

  • Ein handgeschriebener Lebenslauf (tabellarisch genügt)

  • Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

  • Ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), das mit der Belegart O anzufordern ist

Weiterhin wären einzureichen (soweit zutreffend):

  • Ggf.: Kopie Ihrer Eheurkunde

  • Jeweils drei Kopien Ihrer Publikationen. Sollten Sie nicht Erstautor der Publikation sein, bitte eine Beschreibung Ihres Eigenanteils durch den/die Doktorvater/-Mutter miteinreichen.

  • Eine Begründung des Doktorvaters/der Doktormutter, falls die vorgegebene Anzahl an Seiten oder Literaturstellen (jeweils 100) überschritten werden

(*) Sollten Sie Probleme beim Öffnen des Antrags in Ihrem Browser haben, versuchen Sie bitte, die Datei vorher mit Recktsklick -> "Ziel speichern unter..." herunterzuladen und anschließend in Ihrem Reader zu öffnen.

Einzureichende Unterlagen nach neuer Ordnung:

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung
  • Drei gedruckte, fest gebundene Exemplare der Dissertation sowie ein elektronisches Exemplar als durchsuchbare PDF-Datei (bitte auf Datenträger)
  • Eine kurze Zusammenfassung der Dissertation in deutscher und englischer Sprache
  • Das vollständig ausgefüllte Formular über die in der Qualifizierungsphase erbrachten 18 Leistungspunkte mit den dazugehörigen Nachweisen
  • Folgende Erklärungen (s. Downloadbereich):
    • Erklärung über fehlgeschlagene Promotionsversuche,
    • Erklärung zu benutzten Hilfsmitteln
    • Erklärung zur Teilnahme an der mündl. Prüfung
    • (bei Dissertationen, die außerhalb des Universitätsklinikums entstanden sind:) Erklärung über die Verletzung von Betriebsgeheimnissen

Außerdem, falls zutreffend (bitte sicherstellen):

  • (nur, falls publiziert wurde) jeweils 3 Sonderdrucke (Kopien) der Publiationen
  • (nur für Doktorand:innen mit vorläufiger Zulassung) beglaubigte Kopie des Zeugnisses des letzten Abschnitts der ärztl. Prüfung
  • (nur für Dr. med.-Kanditat:innen) Nachweis der zwei Pflichtsemester (Studienbescheinigungen - bei Absolvent:innen der Medizinischen Fakultät genügt das Zeugnis)
  • (nur für Doktorand:innen, die von der alten in die neue Ordnung wechseln) Beglaubigte Kopien aller Zeugnisse (Studienabschlüsse und Abitur)
  • (nur für kumulative Promotionen) Erklärung zur Verwendung einer Publikation als Erst- bzw. Koautor:in im kumulativen Promotionsverfahren (s. Downloadbereich)

Einzureichende Unterlagen nach PhD-Ordnung

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Zulassung zur PhD-Prüfung. (s. Downloadbereich)

  • Drei fest gebundene Exemplare Ihrer Dissertation, Softcover genügt (formale Gestaltung gem. Vorgabe in den Ausführungsbestimmungen), sowie eine Ausfertigung in elektronischer Form als durchsuchbare PDF-Datei (bevorzugt auf einem USB-Stick)

  • Eine kurze Zusammenfassung der Dissertation in deutscher und englischer Sprache

  • Erklärungen § 8 Abs. 2 Buchstaben e bis g der PhD-Ordnung (s. Downloadbereich)

  • Der Nachweis über die im PhD-Studium gemäß § 7 erbrachten Leistungen (s. Anlage 4, PhD-Ordnung)

  • Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), das mit der Belegart O anzufordern ist

Weiterhin wären einzureichen (soweit zutreffend):

  • (nur für kumulative Promotionen) Erklärung zur Verwendung einer Publikation als Erst- bzw. Koautor:in im kumulativen Promotionsverfahren (s. Downloadbereich)

  • Jeweils drei Kopien Ihrer Publikationen. Sollten Sie nicht Erstautor:in der Publikation sein, bitte eine Beschreibung Ihres Eigenanteils durch den/die Doktorvater/-Mutter miteinreichen.

  • Eine Begründung des Doktorvaters/der Doktormutter, falls die vorgegebene Anzahl an Seiten oder Literaturstellen (jeweils 100) überschritten werden

 

Alle Unterlagen sind als beglaubigte Kopie einzureichen. Bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen wird außerdem eine beglaubigte Übersetzung benötigt.

Gerne kann Ihr Doktorvater/Ihre Doktormutter schriftlich einen möglichen Zweitgutachter vorschlagen. Dieser sollte nicht zusammen mit Ihnen publiziert haben oder der selben Klinik/dem selben Institut angehören. Dazu bitte ein formloses Schreiben des Doktorvaters/der Doktormutter (oder auch per E-Mail) miteinreichen. Ob dem Vorschlag stattgegeben wird, entscheidet der Promotionsausschuss.

Promotionsordnungen und PhD-Ordnungen - F.A.Q.s

Alte Promotionsordnung

 

Muss mein Führungszeugnis vorliegen, bevor ich meine Arbeit einreiche?

Das Führungszeugnis kann auch nach Einreichung Ihrer Arbeit bei uns eingehen; dies sollte jedoch relativ zeitnah geschehen.

Gibt es eine Frist, bis zu der ich meine Arbeit eingereicht haben muss? Wie lange darf ich für die Dissertation benötigen?

Eine Abgabefrist gibt es in der alten Promotionsordnung nicht. Zwar sollten Sie Ihr Thema nach Möglichkeit in ca. drei Jahren bearbeiten können; Ihr Gesuch auf Annahme als Doktorand verliert hier allerdings nicht an Gültigkeit.

Muss ich weiter eingeschrieben sein?

Die Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen vom 22. Januar 2013, zuletzt geändert durch fünfte Änderungsordnung vom 21. April 2021, sieht gem. § 2, Abs. 4 i.V.m. § 8, Abs. 1 vor, dass für das Promotionsvorhaben eine formale Einschreibung verpflichtend ist. Solange Sie die Promotion fortsetzen möchten, müssen Sie sich zudem innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist regulär zurückmelden.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung mit Wirkung zum Wintersemester 2021/22 in Kraft getreten ist und auch jene Promovierende betrifft, die bereits vor dem Wintersemester 2021/22 ein Promotionsvorhaben an der Universität Duisburg-Essen aufgenommen haben. Dabei ist völlig unerheblich, zu welchen damaligen Regelungen Sie das Promotionsvorhaben aufgenommen haben.

Wie muss die Arbeit formatiert und gedruckt sein? Wie soll ich zitieren?

Alle Informationen zur formalen Gestaltung der Arbeit, inkl. Aufbau und Hinweise zum Zitieren, finden Sie in den Ausführungsbestimmungen. Die Fachbibliothek Medizin (s. weiterführende Links unten) bietet u.A. eine Wordvorlage zum Download an. Ihre Arbeit sollte fest gebunden sein (Softcover genügt, keine Spiralbindung).

Ich habe meine Arbeit eingereicht/will meine Arbeit einreichen. Wie ist das weitere Prozedere?

Nach Einreichung Ihrer Arbeit und Prüfen der Unterlagen wird Ihr Verfahren auf einer Sitzung des Promotionsausschusses eröffnet. Darüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Anschließend wird Ihre Dissertation begutachtet. Nachdem alle Gutachten vorliegen, wird Ihre Arbeit für zwei Wochen fakultätsintern zur Einsichtnahme durch die Fakultätsmitglieder ausliegen, bevor Ihre Akte zur Terminierung der mündlichen Prüfung an die Prüfungskommission geht. Diese wird Sie zur mündlichen Prüfung einladen.

Wie lange dauert es bis zur mündlichen Prüfung?

Das Promotionsverfahren dauert in der Regel ca. 6 Monate.

Ich habe Urlaub/einen Auslandsaufenthalt/etc. geplant. Wann erfahre ich meinen Prüfungstermin?

Die Ladungsfrist zur mündlichen Prüfung beträgt eine Woche (bei Disputationen: vier Wochen). Im Regelfall werden Sie durch die Prüfungskommission jedoch eingeladen, sobald ein Termin feststeht. Falls Sie Urlaub geplant haben, teilen Sie dies bitte der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin mit; dies wird dann bei der Terminierung der Prüfung berücksichtigt.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die reguläre mündl. Promotionsprüfung (nicht Disputation) dauert ca. 30 Minuten. Zunächst werden Sie gebeten, Ihre Arbeit mündlich vorzustellen (ohne Hilfsmittel wie Powerpoint o.ä.). Anschließend werden Sie von den Prüfer:innen befragt. Die Fragen dürfen das Fachgebiet, zu dem sich Ihre Arbeit zuordnen lässt, und angrenzende Fachgebiete betreffen.

Falls die schriftliche Bewertung der Arbeit insgesamt bei summa cum laude liegt, wird die mündliche Prüfung in Form einer Disputation abgehalten. Diese dauert ca. 45 Minuten und beinhaltet eine etwa fünfzehnminütige Präsentation zu Ihrer Arbeit (Powerpoint o.ä. erlaubt). An der Disputation nimmt neben der Prüfungskommission auch ein/e Vertreter:in des Promotionsausschusses teil, darüber hinaus sind Professor:innen und Privatdozent:innen der Medizinischen Fakultät teilnahmeberechtigt.

Nähere Informationen finden Sie in §9 der alten Promotionsordnung und in den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen.

Ich habe die mündliche Prüfung bestanden. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich alle Informationen zum Abschluss des Verfahrens. Unter anderem müssen noch formale Änderungen an der Dissertation vorgenommen werden, bevor diese gedruckt und bei der Fachbibliothek Medizin final eingereicht werden kann. Zunächst warten Sie jedoch bitte unsere Post ab.

Wann erhalte ich meine Urkunde?

Eine (original unterschriebene) Zweitschrift erhalten Sie nach Abgabe der Pflichtexemplare bei der Bibliothek postalisch. Eine Originalurkunde wird auf der Promotionsfeier verliehen, zu der Sie separat eingeladen werden.

Wann darf ich meinen Titel führen?

Den Titel dürfen Sie erst mit Erhalt der Promotionsurkunde (auch Zweitschrift) führen.

 

PhD-Ordnung

 

Anmeldung der Promotion

Die Anmeldung erfolgt über das Programm:

Webseite des PhD-Programmes "Epidemiology and Clinical Research"

Neue Promotionsordnung

 

Allgemeine Fragen:

Fällt meine Promotion unter die alte oder die neue Promotionsordnung?

Alle, die sich ab dem 20.04.2018 (d.h.: ab Inkrafttreten der neuen Ordnungen) zur Promotion anmelden, fallen unter die neuen Promotionsordnungen und müssen ihren Antrag dementsprechend nach dieser stellen. Die Einreichung des alten "Gesuchs auf Annahme als Doktorand:in" ist nicht mehr möglich.

Ausnahmeregelungen können hierzu leider nicht getroffen werden.

All diejenigen, die sich noch unter der alten Ordnung angemeldet haben (d.h.: vor dem 20.04.2018 eingereichtes bzw. angenommenes Gesuch auf Annahme als Doktorand:in), fallen unter die alte Ordnung und können Ihr Promotionsvorhaben auch nach dieser abschließen.

Informationen zum Einreichen Ihrer Dissertation nach der alten Ordnung finden Sie weiter unten. Promovierende, die noch unter die alte Ordnung fallen, können auf Wunsch nach den neuen Ordnungen promoviert werden.

Was sind die wesentlichen Merkmale und Änderungen in der neuen Promotionsordnung?

Wesentliche Änderungen sind u.a.:

Ab sofort wird die Promotion an der medizinischen Fakultät als Promotionsstudium vollzogen. Dazu sind neuerdings im Rahmen einer Qualifizierungsphase 18 Leistungspunkte zu erlangen (s.u.).

Nach der neuen Ordnung müssen Dissertationsprojekte direkt zu Anfang mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium angemeldet werden. Dazu muss außerdem eine Betreuungsvereinbarung (s. Downloadbereich) unterzeichnet werden.

Die neue Promotionsordnung zum Dr. med. setzt außerdem voraus, dass Sie mindestens zwei Semester an der Universität Duisburg-Essen für das Fach eingeschrieben sind bzw. waren. Diese zwei Pflichtsemester können auch nach des Abschnittes der ärztlichen Prüfung (z.B. durch Einschreibung als Promotionsstudierende:r) abgeleistet werden.

Kann ich meine Promotion schon vor Abschluss des Studiums beginnen?

Studierende der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen können ohne weiteres Zutun bereits vor dem Abschluss des Studiums die vorläufige Zulassung zum Promotionsstudium beantragen. Dazu kreuzen Sie auf dem Antrag bitte die entsprechende Option an. Statt des Zeugnisses des dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung reichen Sie dann nur das Zeugnis des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung ein. Sobald Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, zeigen Sie dies bitte im Promotionsbüro an und reichen den entsprechenden Nachweis nach. Erst danach erfolgt die endgültige Zulassung.

Für aktuelle Studierende anderer Fakultäten bzw. Universitäten ist dies durch die Beantragung der kleinen Zweithörerschaft möglich. Auf dem Antrag auf Zulassung zur Zweithörerschaft geben Sie anstelle einzelner Veranstaltungen dann bitte das Promotionsstudium Medizin/Dr. med. an. Nach Einschreibung als Zweithörer:in können Sie hier vorläufig zum Promotionsstudium zugelassen werden.

Wichtig: Studierende der Medizinischen Fakultät Bochum müssen die kleine Zweithörerschaft nicht beantragen, sondern können aufgrund der Vereinbarungen innerhalb der Universitätsallianz Ruhr direkt vorläufig zum Promotionsstudium zugelassen werden.

Ich habe meine Promotion schon vor einiger Zeit begonnen, habe aber versäumt, mich nach der alten Promotionsordnung anzumelden. Was kann ich tun?

Ausnahmeregelungen können leider nicht getroffen werden. Sie müssten sich nach der neuen Promotionsordnung anmelden und Ihre Arbeit nach den Regelungen der neuen Ordnung einreichen.

Ich promoviere nach der alten Promotionsordnung. Kann ich in die neue Promotionsordnung wechseln?

Ja, das ist nach § 21 Abs. 2 Satz 2 der neuen Promotionsordnung bei Einreichung der Dissertation möglich. Selbstverständlich gelten dann auch alle Auflagen der neuen Promotionsordnung für Sie (beispielsweise die Erfüllung der 18 Leistungspunkte).

Bei Einreichung der Arbeit stellen Sie dazu den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung nach neuer Ordnung (nicht den alten Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren) zusammen mit einem formlosen Schreiben, indem Sie die Verfahrenseröffnung nach neuer Ordnung beantragen. Zusätzlich einzureichen wäre dann:

  • alle Unterlagen, die Sie oben oben unter "Einzureichende Unterlagen nach neuer Ordnung" finden (nicht alte Ordnung!)
  • Zusätzlich: die beglaubigten Kopien des Abiturzeugnisses sowie der Studienabschlusszeugnisse

 

Fragen zu Anmeldung und der Einreichung der Dissertation:

Was muss ich zur Anmeldung nach der neuen Promotionsordnung einreichen?

Eine Auflistung finden Sie weiter oben. Eine Checkliste finden Sie im Downloadbereich.

Gibt es nach der Anmeldung eine Frist zur Abgabe meiner Dissertation?  

Drei Jahre nach der Annahme durch den Promotionsausschuss (bei vorläufiger Zulassung: vier Jahre) muss Ihre Arbeit eingereicht sein. Auf Antrag kann diese Frist zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.  Eine Frist zur Einreichung der Arbeit nach der alten Ordnung gibt es nicht.

ACHTUNG:

Corona-Pandemie: Fristverlängerung für bereits angemeldete Promotionsarbeiten
Die Corona-Pandemie stellt auch viele Promovierende der Medizinischen Fakultät vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät jetzt beschlossen, die Frist zur Abgabe der Promotionsarbeit um 12 Monate zu verlängern. Dies gilt für sämtliche bereits angemeldete Promotionen, die bis zum 31.12.2022 eingegangen sind. Eigentlich sieht die neue Promotionsordnung 3 Jahre als Höchstgrenze zur Abgabe der Promotionsarbeit vor. Damit stehen den betroffenen Promovierenden nun 48 Monate zur Fertigstellung ihrer Arbeit zur Verfügung. Die Frist-Verlängerung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Für die Beantragung einer Fristverlängerung, reichen Sie bitte ein formloses Schreiben ein, in dem Sie die benötigte Fristverlängerung begründen. Das Schreiben muss von Ihnen und dem/derBetreuer/in im Original unterschrieben werden.

Ich habe nicht an der Universität Duisburg-Essen studiert, möchte mich aber zur Promotion anmelden. Wie kann ich die zwei Pflichtsemester ableisten?

Sie können sich nach der Annahme durch den Promotionsausschuss als Promotionsstudierende:r anmelden. Dazu wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Ich hätte Interesse an einer Doktorarbeit, habe aber noch kein Thema oder eine/n Betreuer:in. Gibt es eine Liste mit verfügbaren Themen?

Eine zentrale Liste gibt es nicht. Um ein Thema und eine/n Betreuer:in zu finden, orientieren Sie sich bitte auf den Seiten des Klinikums und nehmen entsprechend Kontakt auf.

Wie beantrage ich ein Ethikvotum? Ist das für mein Thema überhaupt notwendig?

Ein Ethikvotum müssen Sie direkt bei der Ethikkommission beantragen. Generell ist bei allen Arbeiten, die patientenbezogene Daten verarbeiten, davon auszugehen, dass ein Votum der Ethikkommission nötig ist - auch, wenn die Arbeit retrospektiv ist.

 

Fragen zur Qualifizierungsphase, Leistungspunkten und den Pflichtveranstaltungen:

Wie kann ich die 18 Leistungspunkte erlangen?

(Hinweis: Nach der alten Promotionsordnung müssen keine Leistungspunkte erbracht oder Pflichtkurse absolviert werden.)

9 Leistungspunkte müssen durch die Pflichtveranstaltungsreihen „Doktorand:innen-Workshop in der Medizin“ (6 LP) sowie „Good Scientific Practice“ (3 LP) erbracht werden (https://www.uni-due.de/med/de/studium/wissenschaftscurriculum.php). 

Absolventen von BIOME und DFG-geförderten Graduiertenkollegs der Fakultät (sog. GRKs) müssen an den Pflichtveranstaltungen nicht teilnehmen. Die Teilnahme an diesen Programmen wird bereits mit 14 LP bewertet.

Die übrigen 9 (bzw. für Absolventen der o.g. Doktorandenprogramme: 4) Leistungspunkte können durch Leistungen in verschiedenen, vorgegebenen Bereichen erlangt werden, die Sie den Ausführungsbestimmungen entnehmen können. Eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite und in Anlage 6 der Ausführungsbestimmungen.

Die erbrachten Leistungen mit den dazugehörigen Leistungspunkten dokumentieren Sie bitte auf dem dazugehörigen Formular und lassen diese jeweils von Ihrem Doktorvater bzw. Ihrer Doktormutter gegenzeichnen (s. Downloadbereich).

Hier finden Sie die Ansprechpartner:innen für Ihr Anliegen zu den Pflichtveranstaltungen:

•           Doktoranden:innen-Workshop Durchführung und Inhalte: Dr. Claudia Pieper 

•           Doktoranden:innen-Workshop Anmeldung: Link währende des Anmeldezeitraums (Herr Heue / Dekanat)

•           „Good Scientific Practice“ Durchführung und Inhalte: Prof. Dr. Sven Benson

•           „Good Scientific Practice“ Anmeldung: Link währende des Anmeldezeitraums (Herr Heue / Dekanat)

 

Wann finden die Veranstaltungen Doktorand:innen-Workshop und Good Scientific Practice statt? Wo finde ich Informationen dazu?

Alle aktuellen Termine und Informationen zu den Veranstaltungen sowie einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium bei der Anmeldung zu den Veranstlatung bereits durch den Promotionsausschuss angenommen sein muss.

Zur Auflistung zu den Leistungspunkten:  Woher weiß ich, welche genaue Veranstaltung angerechent werden kann? Lässt sich der bestimmte Kurs "XXX"/die bestimmte Veranstaltung/Tätigkeit unter der Kategorie "XXX" anrechnen?

Alle Veranstaltungen oder Leistungen, die sich klar den genannten Kategorien der Auflistung zuordnen lassen, können Sie in Absprache mit Ihrem Doktorvater / Ihrer Doktormutter in das Formular eintragen, die entsprechenden Leistungspunkte (gemäß der Auflistung) hinzufügen und sich dies vom Doktorvater / der Doktormutter abzeichnen lassen.

Sollten Sie bei verschiedenen Veranstaltungen unsicher sein, ob diese im Sinne der Auflistung anrechenbar sind, sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrem Doktorvater / Ihrer Doktormutter darüber, ob diese sich nicht (ggf. mit zusätzlicher Begründung) zu einer der Kategorien zuordnen lässt. Im Zweifelsfall können Sie dies durch den Promotionsausschuss abklären lassen, indem Sie uns bitte die entsprechenden Nachweise und eine Beschreibung zukommen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Promotionsausschuss zwar letztlich über die Anrechnung entscheidet, dabei aber selbstverständlich immer auch Ihre Interessen berücksichtigt.

Hinweise zum Nachweisen der Leistungspunkte

Tragen Sie alle anrechenbaren Leistungen in Absprache mit Ihrem Doktorvater / Ihrer Doktormutter in das Formular (Laufzettel) zu Leistungen im Rahmen der Qualifizierungsphase ein und tragen die entsprechenden Leistungspunkte dazu. In der letzten Spalte sollte Ihr Doktorvater / Ihre Doktormutter unterschreiben. Sie bestätigen die Angaben am Ende des Formulars mit Ihrer Unterschrift.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, eine genaue Beschreibung / den genauen Titel der Veranstaltung zu nennen, z.B.:

„Vorstellung des Posters „TITEL“ bei der X.en Konferenz der XXXX-Gesellschaft in Berlin“

Nicht: „Vorstellung eines Posters bei einer Konferenz“

Für eigenständige Durchführungen von Lehrveranstaltungen, Teilnahme an kolloquien und andere wiederkehrende Veranstaltungen, bitte die Dauer und den Umfang mit angeben. Bei Beschreibungen, aus der die Zuordnung zu den Kategorien in der Auflistung der Leistungspunkte nicht klar ersichtlich wird (z.B.: "Vorlesung Robotik"), geben Sie bitte mit an, nach welcher Kategorie Sie die Leistung zählen wollen.

Zusätzlich fügen Sie bitte für alle Leistungen einen entsprechenden Nachweis bei (z.B. Teilnahmezertifikate, schriftliche Bestätigungen und Erläuterungen, etc.).

Für die beiden internen Pflichtveranstaltungen (Doktorand/inn/en-Workshop und Good Scientific Practicehttps://www.uni-due.de/med/de/studium/wissenschaftscurriculum.php) ist keine zusätzliche Bescheinigung notwendig: Hier erhalten Sie nach Erfüllen der Pflichtteilnahme eine Unterschrift der Verantwortlichen direkt auf dem Laufzettel.

Für Veranstaltungen, bei denen es keine Teilnahmebestätigung o.ä. gibt, stellen wir eine Blanco-Bescheinigung zur Verfügung, die Sie zu den Veranstaltungen mitbringen, ausfüllen und unterschreiben lassen können. Diese finden Sie im Downloadbereich auf unserer Webseite. Bitte achten Sie auf hier auf eine genaue Beschreibung des Umfangs und der Dauer der Veranstaltung (einmalig? mehrwöchig? semsterweise? Wie viele SWS?). Bitte beachten Sie weiterhin, dass dieses Formular eher nicht für Veranstaltungen und Praktika geeignet ist, die Sie selbst gelehrt oder betreut haben. In diesem Fall sollten Sie sich bestenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Leistung durch Ihren/Ihre Betreuer/in einholen, aus der auch Umfang und Dauer der Leistung hervorgehen.

Fragen zu kumulativen Dissertationen:

Kann ich kumulativ promovieren? Welche Voraussitzungen gibt es?

Die neue Promotionsordnung sieht die Möglichkeit einer kumulativen Promotion vor. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie weisen mindestens zwei Veröffentlichungen (Originalarbeiten) vor.
  • An mindestens einer davon sind Sie als Erstautor:in beteiligt.
  • Die Veröffentlichungen müssen mindestens akzeptiert sein (nur eingereicht genügt nicht).
  • Die Veröffentlichungen müssen in einer international anerkannten, begutachteten und in PubMed/Web of Science gelisteten Fachzeitschrift erfolgt sein.
  • Die Veröffentlichung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
  • Alle Koautor/innen müssen der Veröffentlichung im Promotionsverfahren zustimmen.

Wie ist die kumulative Dissertation einzureichen?

Vorgaben zur Gestaltung der kumulativen Dissertation macht die Promotionsordnung nicht. Die kumulative Dissertation muss dennoch in einer gebundenen Version eingereicht werden. Wir empfehlen sich an folgenden Aufbau zu halten:

1.       Titelseite (hier bitte an den Ausführungsbestimmungen orientieren)

2.       Die zweite Seite (hier bitte an den Ausführungsbestimmungen orientieren)

3.       Auf der dritten Seite werden die in der kumulativen Dissertation beinhalteten Publikationen aufgelistet

4.       Das Inhaltsverzeichnis

5.       Eine kurze Einleitung zu den Publikationen/der Dissertation

6.       Die Publikationen eingefügt so, wie sie sind

7.       Eine jeweils einseitige deutsche und englische Zusammenfassung

8.       (Falls in der Einleitung zitiert wurde, Abkürzungen, Abbildungen und/oder Tabellen verwendet wurden) Ein Literaturverzeichnis, Abkürzungs-, Abbildungs- und/oder Tabellenverzeichnis

9.     Danksagung

10.   Lebenslauf

Die zusätzlich benötigte Erklärung zur Verwendung einer Publikation als Erstautor:in im kumulativen Promotionsverfahren finden Sie im Downloadbereich. 

 Fragen zur mündlichen Prüfung

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die reguläre mündl. Promotionsprüfung (nicht Disputation) dauert ca. 30 Minuten. Zunächst werden Sie gebeten, Ihre Arbeit mündlich vorzustellen (ohne Hilfsmittel wie Powerpoint o.ä.). Anschließend werden Sie von den Prüfer:innen befragt. Die Fragen dürfen das Fachgebiet, zu dem sich Ihre Arbeit zuordnen lässt, und angrenzende Fachgebiete betreffen.

Falls die schriftliche Bewertung der Arbeit insgesamt bei summa cum laude liegt, wird die mündliche Prüfung in Form einer Disputation abgehalten. Diese dauert ca. 45 Minuten und beinhaltet eine etwa fünfzehnminütige Präsentation zu Ihrer Arbeit (Powerpoint o.ä. erlaubt). An der Disputation nimmt neben der Prüfungskommission auch ein/e Vertreter:in des Promotionsausschusses teil, darüber hinaus sind Professor:innen und Privatdozent:innen der Medizinischen Fakultät teilnahmeberechtigt.

Nähere Informationen finden Sie in §14 der neuen Promotionsordnungen.

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