Häufige Fragen Bachelor
Häufige Fragen zum Bachelor-Studium mit Lehramtsoption im Fach Türkisch
Grundsätzlich möchten wir Bachelor-Studierenden die Links "Erstsemester" und "Studiengänge" auf unserer Homepage empfehlen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Franz Füg.
Wo bekomme ich Hilfe beim Schreiben von Hausarbeiten?
Studierende der Turkistik, die das wissenschaftliche Schreiben in der türkischen Sprache üben wollen, können sich an Frau Ayda Crüsemann aus der "Schreibwerkstatt" der Universität wenden. Nähere Informationen sowie die Kontaktdaten von Frau Crüsemann finden Sie hier.
Welche Dozenten sind prüfungsberechtigt für die Bachelor-Arbeit?
Im Fach Türkisch sind folgende Mitarbeiter prüfungsberechtigt für die Abschlussarbeit im Bachelor-Lehramtsstudium: Prof. Dr. Kader Konuk (im Fachgebiet Literatur- u. Kulturwissenschaft), Prof. Dr. Hacı-Halil Uslucan (im Fachgebiet Literatur- u. Kulturwissenschaft, Schwerpunkt Kulturwissenschaft), Prof. Dr. Işıl Uluçam-Wegmann (im Fachgebiet Linguistik) und Dr. Pınar Oğuzkan (im Fachgebiet Fachdidaktik).
Wie funktioniert die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit?
Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit (Abschlussarbeit) wird vom Prüfungswesen organisiert. Studierende des BA-Lehramts erhalten im Prüfungswesen ein Anmeldeformular für die BA-Arbeit. Dort werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft, anschließend wendet sich der Studierende mit dem Formular an seinen Prüfer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem "Merblatt BA-Arbeit Turkistik".
Warum steht mein Prüfungsergebnis nicht in HisInOne?
Sollte eine Note/Ergebnis nicht in HisInOne stehen, dann liegt es 1. entweder daran, dass der Prüfer die Noten/Ergebnisse noch nicht an Frau Naber im Prüfungswesen geschickt hat, oder 2. daran, dass Frau Naber die Noten/Ergenisse noch nicht in HisInOne eingetragen hat oder 3. daran, dass ein technischer Fehler vorliegt.
Sollte eine Note/Ergebnis also nach "längerer" Zeit noch nicht in HisInOne stehen, wäre zunächst beim Prüfer nachzufragen, ob er die Noten/Ergebnisse schon ans Prüfungswesen weitergeleitet hat. Sollte das so sein, dann wenden Sie sich bitte direkt und ausschließlich an Frau Naber, die prüfen kann, warum die Note/Ergebnis nicht in HisInOne steht.
Wie läuft das Berufsfeldpraktikum (BFP) ab?
Informationen zu den verschiedenen Praxisphasen des Bachelor-Studiums finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link "Informationen - Praktika". Ebenfalls finden Sie Informationen im Modulhandbuch Ihres Studiengangs (unter dem Link "Studiengänge"). Ansprechperson in unserem Institut ist unsere Mitarbeiterin Dr. Pınar Oğuzkan.
Wie oft kann eine Modulprüfung absolviert werden?
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt 3 x absolviert werden (1 Versuch + 2 Wiederholungen). Diese Regelung wird jedoch durch die Fachprüfungsordnung der Turkistik ergänzt, sodass Sie unter einer bestimmten Voraussetzung 4 Prüfungsversuche haben, und zwar dann, wenn der 1. Versuch einen sog. Freiversuch darstellt. Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn Sie den ersten Prüfungsversuch termingerecht ablegen. Bsp.: Die Modulprüfung in "Fachdidaktik I" findet laut Studienplan im 1. Fachsemester statt. Wenn Sie die Prüfung zum ersten Mal im 1. Fachsemester ablegen, ist dies ein Freiversuch. Wird diese Prüfung nicht bestanden, bleiben Ihnen drei weitere Versuche. Bei weiteren Fragen richten Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Franz Füg.
Wofür muss ich mich in HisInOne anmelden?
Im Bachelor-Studiengang wird unterschieden zwischen Studien- und Prüfungsleistungen (siehe Modulhandbücher). In HisInOne anmelden müssen Sie sich nur für die Prüfungsleistungen, auch Modulprüfungen genannt. Dazu gehören natürlich auch die Wiederholungsprüfungen von Modulprüfungen. Für Studienleistungen müssen Sie sich nicht anmelden. Die Anmeldephasen werden immer rechtzeitig auf unserer Homepage unter "Aktuelles" sowie im Aushang in R12 R03 bekannt gegeben. Die Regelungen für Studienleistungen und Modulprüfungen finden Sie hier.
Muss ich als Bachelor-Student einen Auslandsaufenthalt machen?
Ja, Sie müssen in einem Ihrer zwei Studienfächer einen Auslandsaufenthalt machen. In der Turkistik heißt dieses Modul "Auslandserfahrung erwerben und reflektieren". Laut Lehrerausbildungsgesetzt (LABG 2009) umfasst das "Studium moderner Fremdsprachen ... mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer." Machen Sie Ihren Auslandsaufenthalt in Ihrem zweiten Fach, so müssen Sie in der Turkistik ersatzweise das Modul "Interkulturalität erfahren und reflektieren" besuchen. Ansprechperson für die Module "Auslandserfahrung" und "Interkulturalität" ist unsere Mitarbeiterin Berin Uyar.
Ausführliche Informationen und Formulare für den Auslandsaufenthalt finden Sie hier.
Darf ich Veranstaltungen im höheren Semester besuchen?
Ja, es dürfen Veranstaltungen aus einem höheren Semester besucht werden (Beispiel: Sie studieren im 2. Semester, möchten aber schon eine Veranstaltung besuchen, die Sie laut Studienplan erst im 3. Semester besuchen sollten). Dies ist auch möglich, wenn die Modulprüfungen der vorangegangenen Semester nicht bestanden wurden. Wir empfehlen jedoch, sich an die Reihenfolge des Studienplans zu halten, der einen sinnvoller Aufbau Ihres Kompetenzerwerbs darstellt und außerdem Überschneidungsfreiheit garantiert (Pflichtveranstaltungen überschneiden sich zeitlich nicht mit Pflichtveranstaltungen Ihres 2. Fachs oder der Bildungswissenschaften).
Das Gleiche gilt für Veranstaltungen, die in einem Semester nur für die Studierenden der alten Lehramtsstudiengänge (nach LPO 2003) angeboten werden. Hier ist jedoch vorher Rücksprache zu halten mit dem Dozenten der Veranstaltung.
Müssen Studienleistungen bestanden worden sein, um an einer Modulprüfung teilzunehmen?
Nein. Sie können an einer Modulprüfung auch teilnehmen, wenn Sie die Studienleistungen des Moduls noch nicht bestanden haben und sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Jedoch wird die Note Ihrer Modulprüfung in HisInOne erst gutgeschrieben, wenn Sie alle Studienleistungen des Moduls bestanden haben. Die Regelungen für Studienleistungen und Modulprüfungen finden Sie hier.
Darf ich eine Modulprüfung zur Notenverbesserung wiederholen?
Ja. Eine Modulprüfung kann im Fach Turkistik im Rahmen des Freiversuchs einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden (vgl. Fachprüfungsordnung § 9, Abs. 2). Prüfungen sind dann Freiversuche, wenn der erste Versuch nicht nach dem im Studienplan vorgesehen Semester erfolgt, sondern termingerecht abgelegt wird (siehe Frage 2.). Wenden Sie sich in diesem Fall bitte umgehend ans Prüfungswesen (Ansprechperson Frau Franziska Naber), denn Sie müssen für die Wiederholungsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung einen schriftlichen Antrag stellen.
Was muss ich tun, um meinen BAföG-Antrag zu verlängern?
Für den Antrag auf BAföG-Weiterzahlung bringen die Studierenden der BA-/MA-Lehramtsstudiengänge bitte einen Ausdruck/Transcript (aus HISinOne) ihrer bisher erbrachten Leistungen im Turkistik-Studium sowie das Formular des BAföG-Amtes mit. Bitte wenden Sie sich mit den Unterlagen während der Sprechzeiten an Herrn Füg.
Studierende, die einen derartigen Nachweis im Rahmen eines Erasmus-Auslandsaufenthaltes brauchen, wenden sich in gleicher Weise bitte an Frau Yener-Roderburg.