Teilstudiengang „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ (DSSZ) mit der Lehramtsoption Grundschule - Studiengangsprofil "Herkunftssprachenunterricht Türkisch - DSSZ-HSU Türkisch - Bachelor
Sie finden hier Informationen zum Studiengangsprofil HSU Türkisch des Studiengangs "Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte". Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Übersichtsseite des Studiengangs.
Ansprechpersonen
Prüfungswesen
Informationen des Prüfungswesens (z.B. Prüfungsanmeldungen in HIS) finden Sie bei Ihrer Ansprechperson Frau Matloka.
Modulverantwortliche
Sprachpraxis |
|
Einführungsmodul |
|
Berufsfeldpraktikum |
|
Didaktik der türkischen Sprache und Literatur |
Modulplan
Studienbeginn, Ort, Regelstudienzeit
Studienort
Campus Essen
Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Studienbeginn
Wintersemester
Regelstudienzeit
6 Semester (3 Jahre)
Über das Lehramtsstudium Grundschule DSSZ HSU Türkisch
Ab dem Wintersemester 2023/2024 kann exklusiv an der UDE im Lehramt für Grundschule ein neuer Teilstudiengang gewählt werden. Dabei können Studierende zwischen dem Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ (HSU Türkisch) und dem Studiengangsprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ (GBMS) wählen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch die Universität Duisburg-Essen erstmals ein Studienangebot an einer lehrerausbildenden Universität entwickelt, das die Option eines erweiterten Angebots im Bereich Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte / Herkunftssprachenunterricht nutzt. Insofern wird die Qualifizierungsbreite angehender Lehrkräfte für die Grundschule um einen weiteren Baustein erweitert, der auch eine Qualifikationsanhebung von mit dem Herkunftssprachlichen Unterricht betrauten künftigen Lehrkräften zur Folge hat.
Der Teilstudiengang „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte" mit dem Studiengangsprofil "Herkunftssprachenunterricht Türkisch" kann im Grundschullehramt im Lernbereich III studiert werden. Dieses vermittelt vertiefte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse im Türkischen und qualifiziert die Studierenden umfassend als Herkunftssprachenlehrkraft Türkisch in der Grundschule.
Der Teilstudiengang befähigt zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Inhalten wie Zweitspracherwerb, Zweitsprachvermittlung des Deutschen, inklusive Sprachbildung im Kontext migrationsgesellschaftlicher Mehrsprachigkeit sowie Herkunftssprache, -literatur und -kultur und deren Vermittlung, die mit Blick auf die Mehrsprachigkeit sowie die Heterogenität im Schulkontext von großer Relevanz sind. Durch dieses innovative Studienangebot wird eine universitäre Qualifizierung von HSU-Lehrkräften in der ersten Ausbildungsphase ermöglicht.
Die Studierenden werden als zukünftige Lehrkräfte für die Schulform Grundschule ausgebildet und erlangen gemäß den Vorgaben der Lehramtszugangsverordnung von NRW (LZV 2016, § 2, Abs. 2) die Fähigkeit zur systematischen Förderung des Erwerbs der Zweitsprache Deutsch sowie zur inklusiven und mehrsprachigen Sprachbildung in allen Fächern der Grundschule.
Im Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ erwerben Studierende vertiefte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse im Türkischen und werden umfassend als Herkunftssprachenlehrkraft Türkisch qualifiziert.
Informationen über
- Zugang zum Studium
- Bewerbungsverfahren
- Bewerbungsfristen
- Studienverlauf des Lehramtsstudiums
- Lernbereiche I, II, III
- berufspraktische Tätigkeiten
- Berufsmöglichkeiten und Arbeitsmarkt
- mögliche Fächerkombinationen
finden Sie auf der Seite des Akademischen Beratungszentrums
Aufbau Lehramt an Grundschulen:
Neben den Pflichtfächern Sprachliche und Mathematische Grundbildung besteht im Lernbereich III die Möglichkeit, den neuen Teilstudiengang „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ (DSSZ) mit den Studiengangsprofilen „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ und „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ zu studieren. Außerdem sind „Bildungswissenschaften“ und „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)“ verpflichtend zu studieren.
Die Universität Duisburg-Essen weist gemäß dem Kooperationsvertrag (UDE, MSB vom 04.02.2022) Studieninteressierte nachweisbar darauf hin, dass der Teilstudiengang mit Blick auf künftige Einstellungsverfahren für den Schuldienst keine Lehrbefähigung im Sinne eines eigenständigen Unterrichtsfachs nach der Pflicht-Stundentafel der Grundschule vermittelt. Er tritt an die Stelle eines dritten Lernbereichs oder Unterrichtsfachs und stellt eine Zusatzqualifikation für den sprachbildenden Regelunterricht in mehrsprachigen Gruppen und in speziellen DaZ-Klassen sowie je nach Wahlschwerpunkt auch für den Herkunftssprachenunterricht dar.
Der Studiengang ist nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Modul im Lehramtsstudiengang, auch DaZ-Modul genannt (Informationen auch hier). Das Modul muss zusätzlich belegt werden.
Zugang zum Studium und Voraussetzungen
Für den Teilstudiengang Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) im Bachelor gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für das Lehramt Grundschule gemäß § 2 GPO BA. Es gibt keine darüberhinausgehende fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen. Die Zulassung erfolgt im Bachelor nur zum Wintersemester. Eine immatrikulation alleine in den Lernbereich III ist nicht möglich.
Die Zulassung erfolgt im Bachelor nur zum Wintersemester, es werden insgesamt 30 Studienplätze pro Durchgang angeboten.
Bei der Einschreibung in den Teilstudiengang ist zwischen zwei Studiengangsprofilen zu wählen:
- „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ (GBMS), oder
- „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ (HSU Türkisch).
Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Seite des Akademischen Beratungszentrums.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf dem Informationsblatt des Studiensekretariats.
Sprachkenntnisse
Deutsch
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Türkisch
Studienbewerberinnen und Studienbewerber sollten über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend in türkischer Sprache statt.
Bei der Einschreibung wird kein Nachweis verlangt.
Für das BA-Studium im Studiengangssprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ sollten Bewerber*innen hinreichende Sprachkenntnisse haben, um Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache besuchen zu können. Es werden Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER ) empfohlen.
Die Sprachkenntnisse sind mit einer Studienleistung im Rahmen der Lehrveranstaltung „Integrierter Sprachkurs I“ als Sprachtest auf B2-Niveau im ersten Fachsemester nachzuweisen. Mit Abschluss des Bachelorstudiums erreichen Studierende Niveaustufe C1 (GER).
Erstsemesterinformation
Zu Beginn jedes Wintersemesters findet eine Erstsemesterveranstaltung für Studierende im Fach Türkisch in der Orientierungswoche statt. Der Termin wird in der Regel im September festgelegt.
Zu dem Bewerbungsverfahren gehört ein vorheriges, bescheinigtes Beratungsgespräch in der Lehreinheit DaZ/DaF zu den beruflichen Perspektiven des Teilstudiengangs.
Ansprechpartner*innen sind:
Dr. Andrea Schäfer-Jung andrea.schaefer@uni-due.de
Prof. Dr. Katja F. Cantone-Altıntaș katja.cantone@uni-due.de
Termin für die Erstsemesterveranstaltung im Lehramt
Praxisphase
Die Praxisphasen des Bachelorstudiengangs mit der Lehramtsoption Grundschule setzen sich zusammen aus einem Eignungs- und Orientierungspraktikum (im Rahmen der Studienanteile „Bildungswissenschaften“, 5 Wochen, im 1. Studienjahr) und einem Berufsfeldpraktikum (in DSSZ oder im Studiengangsprofil „HSU Türkisch“ oder im Studiengangsprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“, 80 Stunden, im 5. Fachsemester) in bildungsorientierten Einrichtungen (z. B. Weiterbildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Museen u.v.m.).
Berufsfeldpraktikum - Bachelor
Im Rahmen des Teilstudiengangs kann im 5. Semester das Berufsfeldpraktikum absolviert werden. Hier liegt der Fokus auf der Selbstreflexion der Studierenden durch die Auseinandersetzung mit außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Tätigkeitsfeldern.
Im Begleitseminar werden die formalen und non-formalen außerunterrichtlichen Angebote zur Förderung von Spracherhalt und Mehrsprachigkeit und ihre sprachdidaktischen Ziele in den Blick genommen und Potenziale ihrer Verknüpfung mit schulischen Angeboten erörtert.
Das BFP wird von den Instituten DaZ/DaF und Turkistik gemeinsam konzipiert und im Wechsel angeboten.
Ansprechperson für das Berufsfeldpraktikum im Fach Türkisch ist unsere Mitarbeiterin Dr. Pınar Oğuzkan.
Weitere Informationen zu den Praxisphasen.
Auslandsaufenthalt
Studierenden des Bachelorstudiengangs mit der Lehramtsoption Grundschule im Teilstudiengang DSSZ wird empfohlen, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren, um andere Sprachbildungskonzepte und Unterrichtscurricula anderer Herkunftssprachen kennenzulernen.
Ansprechpartner für ERASMUS ist Dr. Ekin Şen (stellvertretend Nurten Kum) über diese Email-Adresse.
Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte ist Dr. Sevgi Çıkrıkçı
Berufsmöglichkieten/Arbeitsmarkt
Absolvent*innen des Teilstudiengangs können:
- als Grundschullehrkraft sowohl im Unterricht aller Fächer als auch in speziellen DaZ-Kursen (u. a. Vorbereitungsklassen für neu zugewanderte Schüler*innen) unterrichten und dort sowohl die Zielsprache Deutsch als auch die mehrsprachige Entwicklung fördern;
- bei der Auswahl des Studiengangsprofils „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ zusätzlich als Lehrkräfte für die türkische Sprache im Rahmen des HSU an Grundschulen tätig werden;
- bei der Auswahl des Studiengangsprofil „Didaktik für HSU-Lehrkräfte (mit Schwerpunkt auf romanische Sprachen)“ im Master als Herkunftssprachenlehrkraft in einer Herkunftssprache tätig werden.
Antworten auf häufige Fragen
Antworten häufige Fragen zum Studiengang werden Ihnen auf der Übersichtsseite des Studiengangs des Instituts für DaZ/DaF beantwortet