Biologie - Lehramt Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice/Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Inhaltsverzeichnis
- AKTUELLES
- Prüfungen (Termine / Informationen)
- Anerkennung von Leistungen und Einstufung
- Gleichwertigkeitsprüfung
- Ergänzungsprüfung
- 4,0er-Bescheinigung
- Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
- Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit
- Vorziehen von Masterleistungen
- BaföG-Eignungsbescheinigung für Studierende der Neuen Lehrämter Bachelor
- Häufige Fragen
- Sprechzeiten
- Front Office
- Links/Download
AKTUELLES
Liebe Studierende,
hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-Mailadresse erfolgt!
Abschlusszeugnisse versenden wir in der Regel per Post – bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. Alternativ können Sie Ihre Abschlussdokumente jedoch auch gerne persönlich entgegennehmen.
Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. November 2024
Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. November 2024 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?
In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – jedoch keine digitalen Zeugnisse!
Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen.
Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen und nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!
Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben bis Dienstag, 10. Oktober 2024, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden oder in der Sprechstunde einreichen. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden!
Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
• Dienstag, 1. Oktober 2024
• Mittwoch, 9. Oktober 2024
• Mittwoch, 16. Oktober 2024
Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Dienstag, 10. Oktober 2024 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden.
Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 12 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.
Landeskirche/ Bistum:
Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im Oktober auch automatisch an die Kirchen.
Vereidigung
Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.
Stand: 23.7.2024
Teilprüfungen Praxissemester
Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.
In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet:
- Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
- Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
(Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr) - Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.
Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.
Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.
Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).
Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.
Was Sie dabei beachten müssen, wo und in welcher Form die Abschlussarbeit abgegeben werden muss, lesen Sie bitte hier!
Umschreibung in den Master
Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.
Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de
Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an.
Bitte füllen Sie den Ihnen dann vorliegenden Antrag elektronisch aus und senden diesen zur weiteren Bearbeitung an Ihren Erstgutachter. Im Anschluss daran erhält der Bereich Prüfungswesen den Antrag zurück.
Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die angemeldete Bachelor- bzw. Masterarbeit in HisInOne nachvollziehen - bitte ziehen Sie sich dazu ein aktuelles Transcript of Records mit allen Leistungen (neben dem Anmeldedatum sind dort die beiden Gutachter, das Datum der spätesten Abgabe sowie das Thema der Abschlussarbeit vermerkt).
Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen
Liebe Studierende,
für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten Terminbriefkästen installiert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Weitere aktuelle Hinweise
Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.
Prüfungen (Termine / Informationen)
GLOBALE ANMELDEPHASE
Sommersemester 2024
6. Mai bis 17. Mai 2024
Wintersemester 2024/25
4. November bis 15. November 2024
Sommersemester 2025
5. Mai bis 16. Mai 2025
Wintersemester 2025/26
10. November bis 21. November 2025
Online-Anmeldungen in HISinOne
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe unter:
Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Probleme bei An- oder Abmeldungen
Haben Sie Probleme bei der Online-Anmeldung, so wenden Sie sich bitte innerhalb des Online-Anmeldezeitraums per E-Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Setzen Sie sich jedoch erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung und können keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen, ist eine nachträgliche Anmeldung leider nicht mehr möglich.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt finden Sie in der jeweils geltenden Prüfungsordnung.
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das jeweilige Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung und Einstufung genutzt wird.
Das Anerkennungsverfahren
- Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
- Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
- Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
- Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
- Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
- Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich.
Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag. - Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!
Onlineformulare
► LA Bachelor Biologie Sonderpädagogik
Zur Anerkennung notwendige Unterlagen
► Übersicht der zur Anerkennung benötigten Unterlagen
Anleitung
► So füllen Sie das Formular richtig aus!
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge:
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen bzw. in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Anträge, die nicht einer Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.
Im Ausland erbrachte Leistungen
► Anlage für Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
Gleichwertigkeitsprüfung
Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:
Mit Lehramt-Abschluss
- Antrag auf Prüfung des extern erworbenen Lehramts-Bachelorabschlusses nach erfolgter Einschreibung in den Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Biologie
Ohne Lehramt-Abschluss
- Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für den Zugang zum Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Biologie
Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung
Ergänzungsprüfung
Im Fach Biologie im Bachelor-/Masterstudiengang mit Lehramtsoption ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn eine Klausur in der letzten (dritten!) Wiederholung nicht bestanden wurde. Diese kann nur einmalig durchgeführt werden und wird nur mit bestanden (4,0) oder nicht bestanden (5,0) abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag zur Fristwahrung spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses im Bereich Prüfungswesen vorliegen muss (Ausschlussfrist).
4,0er-Bescheinigung
Die vorläufige Bestanden-Bescheinigung (sog. 4,0-Bescheinigung) kann ausschließlich zum Übergang bis zur endgültig feststehenden Note eingereicht werden – dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich dabei um die allerletzte Prüfung handelt. In den meisten Fällen ist dies in der Regel die Bachelorarbeit. Entsprechend muss dazu jeweils eine Bescheinigung von beiden Gutachtern vorliegen.
Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.
Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit
Damit Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studienganges.
Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen etc. finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen Bachelorarbeit
- Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
- Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens
1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Bachelorarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch nicht die Abgabefrist.
Zulassungsvoraussetzungen Masterarbeit
- Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
- Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Masterarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch nicht die Abgabefrist.
Anmeldung einer Abschlussarbeit
Das Formular zur Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit können Sie bei mir per E-Mail für das Fach Biologie anfordern. Bitte geben Sie hierbei auch Ihre Matrikelnummer an!
Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie das Formular unterzeichnet zurück. Ergänzen Sie danach zunächst Ihre persönlichen Angaben im Teil A und leiten dann den Zuteilungsantrag an Ihren Erstgutachter weiter. Sobald die Freigabe auch vom Prüfungsausschuss dazu vorliegt, kann die Anmeldung in HISinOne verbucht werden. Sie finden dort neben dem Thema, Ihrem Erst- und Zweitgutachter auch das Datum der spätesten Abgabe.
Vorziehen von Masterleistungen
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
- Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
Vorziehbare Leistungen
Es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.
Aus dem Master können für das Fach Biologie folgende Leistungen im Bachelor vorgezogen werden.
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
BaföG-Eignungsbescheinigung
Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel (Transcript of Records) über HISinOne aus. Dieser Nachweis wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Fristen kann ich mich von Prüfungen abmelden?
Eine Abmeldung von Prüfungsleistungen ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.
Gibt es auch Prüfungsformen von denen ich mich nicht abmelden kann?
Sie können sich grundsätzlich von allen angemeldeten Prüfungsformen – mit Ausnahme von Hausarbeiten, Portfolios, Essays und Referate – innerhalb der vorgegebenen Fristen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin abmelden. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.
Wie kann ich meine Abschlussarbeit einreichen?
Sie können Ihre Abschlussarbeit in gedruckter Form – sicher verpackt in einem Umschlag – entweder per Post zusenden oder rund um die Uhr in den Terminbriefkasten (Gebäude T02, Zugang Segerothstraße) einwerfen.
Was tue ich, wenn sich Prüfungen überschneiden?
Sie haben die Möglichkeit, über dieses Formular eine Überschneidung zu melden.
Was kann ich tun, wenn eine Prüfungsleistung noch nicht in HISinOne verbucht ist?
Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?
Bitte schauen Sie hier unter Erläuterungen zur Einreichung von Attesten.
Wieso sind für mich Credits nicht ersichtlich, obwohl das Modul bereits abgeschlossen ist?
Bitte stellen Sie sicher, ob auch wirklich alle Leistungen (Studien- sowie Prüfungsleistungen) unter dem Modul verbucht sind. Falls ja, wenden Sie sich an den Bereich Prüfungswesen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Fach Biologie?
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät für Biologie.