Seit dem 1.11.2024 ist es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen möglich, gemäß des in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SbGG) ihre Vornamen ändern zu lassen. Ist in diesem Zusammenhang das Abändern von Abschlussdokumenten erwünscht, so ist dies ab sofort möglich.
Für die Neuausstellung von Abschlussdokumenten ist das Einreichen eines beglaubigten Auszugs aus dem Personenstandsregister oder die Vorlage der neuen Ausweisdokumente erforderlich.
Die Gebühren betragen gemäß § 5 Abs. 1 c) und d) der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) vom 05.09.2011 10,00 € pro Ausfertigung.
Der formlose Antrag für die Neuausstellung der Abschlussdokumente ist mit den o.g. Unterlagen an die zuständige Sachbearbeitung des betreffenden Studiengangs zu richten.
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml