Prüfungswesen - FAQs
Häufig gestellte Fragen
Lage
- Wie lautet die Adresse des Sachgebiets Prüfungswesen?
- Wie versende ich mein Attest an das Sachgebiet Prüfungswesen?
Prüfung
- Wo finde ich meine Prüfungsinformationen?
- Bis wann stehen Tag, Uhrzeit, Ort und Raumaufteilung verbindlich fest?
- Wie gehe ich bei einer Prüfungsterminüberschneidung vor?
- Wann findet die Prüfungsanmeldung statt?
- Wie gehe ich bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung vor?
- Wie lautet die Frist zur Abmeldung von Klausuren?
- Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?
- Wo findet die Einsicht zu der Klausur statt?
DuE Campus - Online Anmeldung zu Prüfungen
- Wer ist der Ansprechpartner für technische Probleme mit DuE Campus?
- Wie gehe ich vor, wenn die eingetragene Note in DuE Campus ungleich der aus der vorläufigen Notenliste ist?
- Wie gehe ich vor, wenn die Eintragung der Note in DuE Campus im Prüfungswesen unverhältnismäßig lange zu dauern scheint
Nachteilsausgleich
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Lage
Wie lautet die Adresse des Sachgebiets Prüfungswesen?
Adressdaten finden Sie auf der Homepage des Sachgebiets Prüfungswesens
Wie versende ich mein Attest an das Sachgebiet Prüfungswesen?
Die Adresse für die Einsendung Ihres Attestes per Post entnehmen Sie bitte der Homepage des Sachgebiets Prüfungswesen
Atteste können während der Sprechzeiten im Frontoffice des Prüfungswesen abgegeben werden. Ihr Attest wird dann an die zuständige Sachbearbeitung zur Eintragung in Verwaltungssystem weitergereicht.
Außerhalb der Sprechzeiten kann das Attest an Campus Duisburg in den Briefkasten im SG-Gebäude (direkt unter dem Aufrufsystem des Prüfungswesens) oder in den Nachtbriefkasten vor dem Gebäude LG (Forsthausweg 2, 47057 Duisburg) eingeworfen werden. Am Campus Essen nutzen Sie bitte die Briefkästen der jeweiligen Sachbearbeitung im Gebäude V15 R00.
Prüfungen
Wo finde ich meine Prüfungsinformationen?
Informationen finden Sie auf der Homepage des Sachgebiets Prüfungswesen unter dem jeweiligen Studiengang
Bis wann stehen Tag, Uhrzeit, Ort und Raumaufteilung verbindlich fest?
endgültige Raum- und Zeitangaben zu den Prüfungen stehen nach Ablauf der Rücktrittsfrist fest
Wie gehe ich bei einer Prüfungsterminüberschneidung vor?
Die Zuständigkeit liegt hier bei dem jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des betreffenden Studienganges.
Wann findet die Prüfungsanmeldung statt?
Die Anmeldung zu den Prüfungen findet einheitlich immer in der 5. und 6. Vorlesungswoche liegt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Wie gehe ich bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung vor?
Bei technischen Problemen mit der online Prüfungsanmeldung wenden Sie Ihre Anfrage an die Hotline ZIM. Ansonsten wenden Sie sich unverzüglich per Email an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Wie lautet die Frist zur Abmeldung von Klausuren?
Die Frist zur Abmeldung von Prüfungen beträgt entweder 8 oder 14 Tage. Den richtigen Zeitraum entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studienganges.
Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?
Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen nach der Klausur ein Attest (im Original), das die Prüfungsunfähigkeit bestätigt, beim Prüfungswesen einreichen. Der Eingangsstempel der Universität zählt als Eingang. Das Wochenende zählt bei der Frist nicht.
Wo findet die Einsicht zu der Klausur statt?
Informationen zu den Einsichtnahmen der einzelnen Prüfungen erfahren Sie auf den Seiten der jeweiligen Lehrstühle.
DuE Campus - Online Anmeldung zu Prüfungen
Wer ist der Ansprechpartner für technische Probleme mit DuE Campus?
Die Hotline des ZIM.
Wie gehe ich vor, wenn die eingetragene Note in DuE Campus ungleich der aus der vorläufigen Notenliste ist?
Wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung des Prüfungswesens.
Wie gehe ich vor, wenn die Eintragung der Note in DuE Campus im Prüfungswesen unverhältnismäßig lange zu dauern scheint?
Wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterung des Prüfungswesens.
Nachteilsausgleich
Studieren mit Beeinträchtigung – Was bedeutet dies und wie kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Inklusions- und Behindertenportal der UDE.
Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender
- mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
- mit Kindern
entsprechend mit angemessenen Vorkehrungen zu berücksichtigen sind.
Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.
Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung meiner Prüfungsleistungen?
Bitte informieren Sie sich über das Verfahren zur Anerkennung von Prüfungsleistungen unter folgendem Link.