Organisation der mündlichen Lehramtsprüfungen nach der LPO 2003
Achtung: Wichtiger Hinweis
Anmeldungen und Rückfragen zu mündlichen Prüfungen gemäß LPO 2003 erfolgen "ab sofort" beim Landesprüfungsamt für Lehrämter
an Schulen in NRW / AS Essen !!!
im Raum V15 R02
Informationen zu den mündlichen Lehramtsprüfungen
Die Anmeldung zu den mündlichen Lehramtsprüfungen nach der LPO 2003 erfolgt ausschließlich im Sachgebiet Einschreibung- und Prüfungswesen, Bereich Mündliche Lehramtsprüfungen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte folgender Seite: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/mitarbeiter.php
Gemäß § 21 Abs. 3 der LPO 2003 muss die Anmeldung zur mündlichen Lehramtsprüfung spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Modulbescheinigung
- Leistungsnachweise (nur erforderlich, wenn keine Modulbescheinigungen für das Lehramtsfach ausgestellt werden)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Ohne die vollständigen Unterlagen ist eine Anmeldung nicht möglich. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden. Für den Selbstbehalt kopieren Sie sich bitte vorher sämtliche Nachweise. Die Anmeldung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten.
Der Antrag auf Zulassung zur 1. Staatsprüfung muss vorher beim Landesprüfungsamt für Lehrämter gestellt werden.
Anmeldungen für schriftliche Prüfungen und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium erfolgen über das Landesprüfungsamt für Lehrämter.
Die Prüfungskorridore und Anmeldefristen der jeweiligen Lehramtsfächer entnehmen Sie bitte der Seite Fristen und Termine.