Bildungswissenschaften - Lehramt Bachelor

Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G10

Funktionen

  • Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelle Hinweise

Erreichbarkeit ab 30. November 2021

ersehen Sie hier:

Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

 

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.

Abgabe der Bachelorarbeit

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Mindestens einem gebundenen Exemplar ist eine elektronische Fassung (pdf-Format)  Ihrer Arbeit beizufügen (USB-Stick oder CD). Bitte übersenden Sie weiterhin eine pdf-Datei per Email an Ihre Sachbearbeiterin (für Bildungswissenschaften: heike.gallinat@uni-due.de)

Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg schicken oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen (sofern nicht alle Exemplare in einen Umschlag passen, können auch weitere Umschläge entprechend beschriftet werden):

Standort Campus Essen     
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung 

Bitte beachten Sie, dass die Arbeit am Tag des Fristablaufs bis spätestens 23.59 Uhr eingeworfen sein muss.

Zusätzlich besteht die Möglicht die Arbeiten im Frontoffice (V 15 R00 G41) abzugeben:

Montags: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwochs bis freitags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

weitere Informationen: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php

 

 Anerkennungsverfahren

Für die Anerkennung von Leistungen für das Lehramt  Bachelor Bildungswissenschaften verwenden Sie bitte ausschließlich das  Online-Formular, dieses ist unbedingt als unveränderte Excel-Datei zu übermitteln:

Antrag Auf Anerkennung LA-Bachelor-Biwi

Antrag Auf Anerkennung LA-BA-BiWi sonderpädagogische Förderung

Anleitung

 

Der Antrag für das Fach Bildungswissenschaften ist nicht an die Antragsfrist zum  15.01./15.07. gebunden. Ausschließlich dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden. Um eine mehrfache Antragstellung zu vermeiden, sollte der Antrag erst gestellt werden, wenn alle für das Fach Bildungswissenschaften relevanten Leistungen verbucht wurden.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen

  • Alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als  Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“) und fügen Ihre Nachweise als Anhänge mit in die Mail ein
  • Nur für Studierende die Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, anrechnen lassen wollen: Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität. 
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Online-Antrag für externe Studierende
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Ein aktueller Notenspiegel aus dem HisinOne ist als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
  • Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​
Einstufung in zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Einstufung in zulassungsfreie Studiengänge:

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Anrechnung einzelner Leistungen ohne Einstufung:

Anträge, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.

 

Bitte beachten Sie, dass pro Fach ein Antrag gestellt werden muss und fügen Sie dem Antrag/den Anträgen die entsprechenden Leistungsnachweise bei. Bitte achen Sie darauf, dass mehrseitige Nachweise in einer Datei übermittelt werden und nicht für jede einzelne Seite eine Datei. Sofern es sich um einen Antrag aufgrund von Fach- oder Schulformwechsels innerhalb des Lehramts handelt, sind Modulhandbücher/Prüfungsordnungen nicht beizufügen.

Krank/Prüfungsunfähig: Einreichung von Attesten

Wichtig: Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!

 

Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, senden Sie Ihre Krankmeldung für das Fach Bildungswissenschaften bitte an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Gallinat
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen

https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php

entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden. 
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.

Prüfungsanmeldung/Online-Anmeldung über HISinOne zur globalen Anmeldephase

WiSe 2024/25:       04.11.2024 bis 15.11.2024

SoSe 2025:             05.05.2025 bis 16.05.2025

WiSe 2025/26:       10.11.2025 bis 21.11.2025

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ 
eventuelle weitere wichtige Informationen.

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt, legt folgendes fest:

Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnisvorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

Informationen zu den vorziehbaren Masterleistungen im Fach Bildungswissenschaften finden Sie hier: 

vorziehbare Masterleistungen Bildungswissenschaften

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in Masterstudiengänge ist im Bereich Einschreibung zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf

Ein Formular vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php

BaföG-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel über HISinOne aus. Dieser wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Bafög Lehramt

Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.