Medizintechnik - Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Duisburg, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
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2019 WS
Neue Prüfungsordnung_PO 24
Liebe Studierende,
die Fakultät für Ingenieurwissenschaften hat viele neue Prüfungsordnungen veröffentlicht.
Zusammengefasste Informationen finden Sie unter den Verlinkungen:
Informationen zur neuen Prüfungsordnung (PO 24)
Information on the new examination regulations (PO24)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät für Ingenieurwissenschaften.
Am 09. Oktober von 18:00 bis 19.30 Uhr findet eine Informationsveranstaltung der Fakultät via Zoom statt.
Für ausführliche Informationen und den Zoom-Link bitte anklicken.
Aktuelles
Hinweise zu Fragen und Anmerkungen
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse.
Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Bei manueller Noteneintragung (z.B. Notenänderung nach Klausureinsicht, verbuchen der Haus-/Seminar- oder Abschlussarbeit) bekommen Sie KEINE Bestätigungsmail!
Stand: 29.09.2021
Erreichbarkeit ab Wintersemester 2021/22
Ab Oktober erreichen Sie die Sachbearbeitung für Ihren Studiengang zu folgenden Zeiten:
Telefonische Sprechzeiten
täglich von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten
Persönlich können Sie mich an jedem Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr in meinen Büro erreichen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
Unterlagen und/ oder Bescheinigungen (Anerkennungen, Antrag auf Anmeldung einer Abschlussarbeit, sonstige Unterlagen, etc.) und Atteste schicken Sie gerne weiterhin mit der Post.
Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können und
- Es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen in Ihrem Account eingetragen.
Terminplan Sommersemester 2024
Terminplan der Ingenieurwissenschaften
Liebe Studierende,
informieren Sie sich bitte vor jeder Prüfung, ob Änderungen (Datum, Raum und Zeit) vorgenommen wurden.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ablauf der Anmeldephase keine Anmeldungen mehr angenommen werden!
Erläuterung zur Einreichung von Attesten
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
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Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
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alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
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Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
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alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
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Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Bedienungsanleitung Deutsch
83-met Formular Zur Anerkennung Von Prüfungsleistungen 11
87-met-Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben
Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem: HStatG
Anmeldung Abschlussarbeiten
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: