Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Geibelstr. 41
47057 Duisburg
Raum
SG 011

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Hinweise zu Fragen und Anmerkungen

Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.

Bei manueller Noteneintragung (z.B. Notenänderung nach Klausureinsicht, verbuchen der Haus-/Seminar- oder Abschlussarbeit) bekommen Sie KEINE Bestätigungsmail!

Die Universität Duisburg-Essen wird Sie fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen auf ihrer Homepage informieren!

Bitte beachten Sie auch die Coronavirus FAQs für Studierende!

Stand: 30.04.2024Anmeldephase Sommersemester 2024

Die Globale Anmeldephase findet im Sommersemester 2024

vom 06.05.2024 bis 17.05.2024 statt.
 

In diesem Zeitfenster können Sie sich wie gewohnt über das Campusmanagementsystem zu ihren Prüfungen anmelden.

Unter folgendem Link finden Sie die aktuellsten Informationen (Prüfungsanmeldung, Prüfungspläne ect.) für das SoSe 2024 der MSM:

https://www.msm.uni-due.de/news

Terminplan

Liebe Studierende,
informieren Sie sich bitte vor jeder Prüfung, ob Änderungen (Datum, Raum und Zeit) vorgenommen wurden.
Legende zum Terminplan

 

Terminpläne für das Sommersemester 2024

Link zum Terminplan Sommersemester 2024
Stand: 30.04.2024

Link zum Terminplan Sommersemester 2024 Sprachklausuren (Wiederholung)
Stand:

 

Probleme bei der An- oder Abmeldung

 

Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeiterin für Ihren Studiengang melden. Die Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.

Rektoratsbeschluss - Vorziehen von Masterprüfungen

Liebe Studierende,

das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können

und

  1. es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

Der Bereich Prüfungswesen

Erläuterung zur Einreichung von Attesten

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

Antragsformular für die Anerkennung von Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.

  • Der Antrag ist vollständig auszufüllen,

  • alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,

  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als  Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)

  • alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,

  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag

 

Bedienungsanleitung Deutsch

Instruction sheet English

 

Link zum Onlineformular für den Master:
86-oa2 Formular Zur Anerkennung Von Prüfungsleistungen

Link zum Onlineformular für den Master für Studierende eingeschrieben ab WS 19/20:

86-OA2-19 Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen

Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben:
Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG

Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
Attachment for examination taken abroad, according to HStatG

Anmeldung zur Master-Arbeit

Einreichung Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Corona-Infos auf der Seite des Prüfungswesens unter Aktuelles.

Eine Anmeldung zur Master-Arbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:

Abgabe

Sie haben weiterhin die Möglichkeit Ihre Arbeit in unseren Nachtbriefkasten am Gebäude LG zu werfen. Der Einwurf der Arbeit ist am Abgabetag bis spätestens 23:59 Uhr möglich.

Wenn Sie den Nachtbriefkasten nutzen, werfen Sie Ihre Arbeit bitte in drei separaten Umschlägen ein und adressieren Sie diese an unsere zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten im Raum SG 032.

Wenn Sie Ihre Arbeit per Post an den Bereich Prüfungswesen senden möchten, nutzen Sie bitte folgende Adresse:

Universität Duisburg-Essen
Bereich Prüfungswesen
Annahmestelle für Abschlussarbeiten
SG 032
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Sprechzeiten

Stand: 24.01.2022

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite.

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Prüfungsanmeldephasen

SoSe 2024 06.05. 2024 - 17.05.2024
WiSe 2024/25 04.11.2024 - 15.11.2024
SoSe 2025 05.05.2025 - 16.05.2025
WiSe 2025/26 10.11.2025 - 21.11.2025

Die Anmeldung einer Prüfung muss online zu den festgelegten Anmeldefristen erfolgen.