Physik
Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
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Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Hinweise
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden. Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer Sachbearbeiterin, sobald Sie Ihren Abschluss erreicht haben. |
Informationen zur Prüfungsanmeldung
Hier finden Sie Informationen zur PrüfungsanmeldungDie Anmeldungen zu den Prüfungen im SS 2024 aus dem Bereich “Allgemeinbildende Grundlagen“ (Bachelor) + “Interdisziplinäres Umfeld der Physik…“ (Master) findet in der Zeit vom 06.11. bis 17.05.2024 statt.
Bitte beachten Sie, dass nach dem 17.05.2024 keine Klausuranmeldungen mehr angenommen werden (Dies gilt auch für den Fall, dass Sie bei der Online-Anmeldung Probleme hatten. Melden Sie sich daher Online bitte frühzeitig an und melden sich umgehend, falls es hierbei Probleme gab) Sollten Sie nach der Online-Anmeldung keine Bestätigungsmail erhalten, wenden Sie sich direkt an das ZIM |
Rektoratsbeschluss
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiumsdas Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt. Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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Freiversuch
Bachelor - FreiversuchNach § 23 Abs. 1 + 2 der Bachelor Prüfungsordnung vom 04.07.2014 / 08.02.2017, muss vor dem Freiversuch ein schriftlicher Antrag an den Bereich Prüfungswesen gerichtet werden. |
Master - Freiversuch zur Notenverbesserung |
Anerkennung
Anerkennung von PrüfungsleistungenFür die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Bedienungsanleitung (eine Schritt-für-Schritt-Anleitung)
Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben. Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG |
Atteste
Einreichung von Attesten
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link. |