Politikwissenschaft - Bachelor
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
-
Mitarbeiter/in Campus Duisburg, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
18.10.2021 Ab Wintersemester 2021/22
Front Office
Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für die
- Abgabe von Original Unterlagen
- Abholen von hinterlegten Dokumenten
- Einreichen von Abschlussarbeiten
- Abgabe von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Montags: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwochs bis freitags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Campus Duisburg
Für wichtige Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Sachbearbeitung. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per E-Mail.
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse.
Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Abschlusszeugnisse versenden wir in der Regel per Post, bitte achten Sie darauf, dass die im System hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
09.12.2021 Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).
Abschlussarbeiten können auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag über den Terminbriefkasten eingereicht werden.
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü, SG 032
sema.gueclue@uni-due.de
Standort Terminbriefkasten vor dem LG-Gebäude
Ihr Bereich Prüfungswesen
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können und
- es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Der Bereich Prüfungswesen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
- Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
- alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
- Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise (Transcript of Records, Auszug aus dem Modulhandbuch, Prüfungsordnung) als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
- alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
- Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
BAföG-Bescheinigung
Die BAföG-Bescheinigung (Formblatt 5) zum Ende des 4. Fachsemesters (84 Credits) zum Ende des 5. Fachsemesters (105 Credits) muss nicht mehr vom Prüfungsamt ausgefüllt und vom Dekan unterschrieben werden.
Es reicht aus, wenn Sie dem BAföG-Amt einen Online-Notenspiegel vorlegen.
Anmeldung zur Bachelor-Arbeit
Eine Anmeldung zur Bachelor-Arbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
An- und Abmeldungen von Prüfungen
Einzelne Prüfungstermine finden Sie auf der Webseite des Instituts für Politikwissenschaft: http://www.uni-due.de/politik/ba_pruefungsinformationen.php
Die An- und Abmeldung einer Prüfung muss online bis zu den festgelegten Anmeldefristen des Instituts für Politikwissenschaft erfolgen.
Erläuterungen zu den Wiederholungsprüfungen
Jede Klausur - auch eine Wiederholungsprüfung - muss online zu den festgelegten Anmeldefristen des Instituts für Politikwissenschaft erfolgen.
Weitere Hinweise unter: http://www.uni-due.de/politik/ba_pruefungsinformationen.php
Atteste
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link