Wirtschaftspädagogik - Bachelor/ Master/LA Master Berufskolleg
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Duisburg, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
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2020 WS
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2019 WS
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2017 WS
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2017 SS
Inhaltsverzeichnis
- Abschlussfeier
- Vorbereitungsdienst (Referendariat)
- Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung
- Anmeldung des TopSim
- Berufsfeldpraktikums
- Zusatzcurriculum/Auflagenfach
- Rektoratsbeschluss-Masterleistungen
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Erläuterung zur Einreichung von Attesten
- Sprechzeiten
- Pruefungsergebnisse
- Links
- Prüfungspläne
- Anmeldephasen
- Klausurorte
Hinweise zu Fragen und Anmerkungen
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer Sachbearbeiterin, sobald Sie Ihren Abschluss erreicht haben!
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2024 übergangsweise der Studiengang Wirtschaftspädagogik von Frau Claudia Ludwig betreut wird. claudia.ludwig@uni-due.de , Tel. 0203/3792425
Abschlussfeier
Abschlussfeier
Die nächste Abschlussfeier findet am 23.08.2024 statt.
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Referendariat
Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. November 2024 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?
In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie diese Einverständniserklärung auszufüllen.
Drucken Sie dazu einmal die Einverständniserklärung aus und senden diese dann – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail - an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen (https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml).
Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse.
Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben bis spätestens Donnerstag, 10. Oktober 2024, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden oder in der Sprechstunde einreichen. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.
Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
• Dienstag, 1. Oktober 2024
• Mittwoch, 9. Oktober 2024
• Mittwoch, 16. Oktober 2024
Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Donnerstag, 10. Oktober 2024 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.
Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit in den Geisteswissenschaften schreiben, müssen nicht nur die Einverständniserklärung, sondern auch die Gutachten und alle weiteren Noten bis zum 10. Oktober 2024 im Prüfungswesen vorliegen. Sollten diese erst später vorliegen, garantieren wir nicht mehr für eine fristgerechte Übermittlung Ihrer Daten an das Ministerium.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 10 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.
Vereidigung
Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung
Sommersemester 2024
Die Anmeldung zu allen Prüfungen des 1. und 2. Blocks findet in der Zeit vom 6. bis 17. Mai 2024 statt.
Alle wichtigen Informationen zu den Prüfungen (Termine, Uhrzeiten, Orte usw.) finden Sie auf der folgenden Überblickseite der MSM:
Die Prüfungsanmeldung ist nur ONLINE möglich! Ausnahme: Studierende die noch keinen Bachelorabschluss haben, aber bereits Prüfungen für den Master ablegen möchten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Bachelorarbeit angemeldet ist. Siehe Rektoratsbeschluss vom 08.11.2017!
Folgende Veranstaltungen werden im SS2024 als Seminar angeboten und müssen direkt beim Lehrstuhl angemeldet werden! (Keine Anmeldung über den Bereich Prüfungswesen!)
- Eignungs- und Orientierungspraktikum
- Mehrsprachigkeit in der Schule/im Theorie-Praxis-Bezug
- Studien- und Unterrichtsprojekte (Praxissemester)
- Kompetenzentwicklung im Kontext von Person und Umwelt
- Übung zum wissenschaftlichen Arbeiten
Bitte beachten Sie, dass nach dem 18.05.2024 keine Klausuranmeldungen mehr angenommen werden(Dies gilt auch für den Fall, dass Sie bei der Online-Anmeldung Probleme hatten. Melden Sie sich daher Online bitte frühzeitig an und melden sich umgehend, falls es hierbei Probleme gab)
Sollten Sie nach der Online-Anmeldung keine Bestätigungsmail erhalten, wenden Sie sich direkt an das ZIM
Anmeldung des TopSim
TopSim
aktuelle Informationen zur Anmeldung des TOPSIM im Wintersemester 2024/25
Berufsfeldpraktikums
Hinweis zur Anrechnung des Berufsfeldpraktikums
Die Anrechnung des im Bachelor (sowie Master/Quereinstieg) Wirtschaftspädagogik erforderlichen betriebswirtschaftlichen Berufsfeldpraktikums im Umfang von mindestens 150 Stunden erfolgt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bienengräber.
Für den Nachweis legen Sie bitte die Originale Ihrer jew. Bescheinigung (z. B. Praktikumszeugnis mit Tätigkeiten und Stundenumfang) vor und reichen dazu eine entsprechende Kopie (mit Ihrer Matrikelnummer versehen) zu den Öffnungszeiten im Sekretariat ein.
Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Homepage des Lehrstuhls unter Lehre/Praktika.
Zusatzcurriculum/Auflagenfach
Auflagen
Das Zusatzcurriculum/Auflagenfach im Umfang von 35 Credits muss spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit bestanden sein!
Bitte teilen Sie mir per Mail mit, sobald Sie das Auflagenfach komplett absolviert haben. Erst danach kann Ihr Auflagenkonto auf bestanden gesetzt und das Konto 90 ("Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit sind erfüllt“) erzeugt werden. Diese Eingabe ist auf jeden Fall erforderlich, da eine Anmeldung zur Masterarbeit sonst nicht erfolgen kann.
Rektoratsbeschluss
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können und
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es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Der Bereich Prüfungswesen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen in Ihrem Account eingetragen.
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Bitte teilen Sie mir per Mail mit, sobald Sie das Auflagenfach komplett absolviert haben. Erst danach kann Ihr Auflagenkonto auf bestanden gesetzt und das Konto 90 ("Voraussetzungen zur Anmeldung der Masterarbeit sind erfüllt“) erzeugt werden. Diese Eingabe ist auf jeden Fall erforderlich, da eine Anmeldung zur Masterarbeit sonst nicht erfolgen kann.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).
Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem
Drucken im Original unterschreiben.
Abschlussarbeiten können auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag (bitte Studiengang angeben) in den blauen Terminbriefkasten am LG-Gebäude eingeworfen werden.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennungen
Informationen zur Beantragung von Anerkennungen finden Sie unter dem folgenden Link auf der Homepage der MSM
https://www.css.msm.uni-due.de/pruefungsorganisation/pruefungsanrechnungen/
Einreichung von Attesten
ATTESTE
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.