Deutsch als Zweitsprache - Lehramt Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Hinweise
Weitere Informationen
Online-Anmeldezeitraum über HISinONE
Wintersemester 2024/2025: 04.11.2024 bis 15.11.2024
Sommersemester 2025: 05.05.2025 bis 16.05.2025
Wintersemester 2025/2026: 10.11.2025 bis 21.11.2025
Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen.
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Abmeldung von Prüfungen
Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Geisteswissenschaften.
Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!
Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!
Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!
Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!
Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:
Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.
Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare (Leimbindung, keine Ring- oder Spiralbindung) Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick, CD).
Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg senden oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:
Standort Campus Essen
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung
Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü: sema.gueclue@uni-due.de
Vorbereitungsdienst (Referendariat) November 2024
Infoschreiben Vorbereitungsdienst Fakultät GeiWi
Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt, legt folgendes fest:
Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnisvorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Anmeldung und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit
Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.
Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.
Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.
Bachelorarbeit:
- Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
- Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Masterarbeit:
- Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
- Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Umschreibung in den Master
Die Umschreibung in Masterstudiengänge ist im Bereich Einschreibung zu beantragen.
Das entsprechende Formular finden Sie hier:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf
Ein Formular vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php
Praxissemester ab SoSe 2021
Ab dem SS21 wird das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.
Wir haben im HisInOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.
- Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
- Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
(Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr) - Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.
Das Modul schließt erst erfolgreich, wenn alle Teilmodule, durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.
Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).
Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.
Erläuterungen zur Einreichung von Attesten
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Anerkennungsverfahren
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).
Einzureichende Unterlagen
Antragsformular
Anleitung
Im Ausland erbrachte Leistungen
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
Gleichwertigkeitsprüfung
Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Mit Lehramt-Abschluss
Ohne Lehramt-Abschluss
Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auch unter
Informationen zum Lehramtsmaster.
BAföG-Eignungsbescheinigung
Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel über HISinOne aus. Dieser wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BAföG-Regelung Lehramt Bachelor: