Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)

Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G17

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Hinweise

Weitere Informationen

Online-Anmeldezeitraum über HISinONE

Wintersemester 2024/2025: 04.11.2024 bis 15.11.2024

Sommersemester 2025: 05.05.2025 bis 16.05.2025

Wintersemester 2025/2026: 10.11.2025 bis 21.11.2025

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“
eventuelle weitere wichtige Informationen.

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Abmeldung von Prüfungen

Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Geisteswissenschaften.

Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

 

Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.

Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.

 

Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

 

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

 

 

Sprachkurs I (Profil Grundbildung Mehrsprachigkeit)

Wenden Sie sich bezüglich der Verbuchung des Sprachkurses I bitte direkt an die Ansprechpartnerinnen in der Fakultät, Frau Schäfer-Jung sowie Frau Feier.

https://www.uni-due.de/daz-daf/dssz-team.php

 

Anerkennungsverfahren

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

 

Einzureichende Unterlagen

 

Antragsformular

Anleitung

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)

Sprechzeiten

Telefonisch

täglich von 9 bis 12 Uhr
unter meiner Rufnummer
(0201) 183 2954

Persönlich

Dienstag 9 bis 12 Uhr

Service und Kontakt
Bereich Prüfungswesen

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite