Für die Anerkennung oder Einstufung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung und Einstufung benutzt wird. Beachten und befolgen Sie die Informationen zu der Anerkennung und Einstufung.
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Der Antrag ist vollständig auszufüllen (die laufende Nummer muss bei jeder Leistung/Zeile ausgefüllt sein)
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Alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden
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Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeitung (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
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Alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt
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Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes oder original Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeitung
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. aller benötigten Anlagen + postalisch übermitteltes oder vorgelegtes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Wichtig für die Bearbeitung: Ohne die jeweilige Modulbeschreibung der anzuerkennenden Leistungen, ist eine Anerkennung nicht möglich. Speichern Sie jede Modulbeschreibung jeder einzelnen Leistung separat ab und benennen Sie diese so, wie sie im Notenspiegel benannt ist.
Zusätzlich müssen Sie zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag vollständig und persönlich unterschrieben per Mail oder per Post einreichen.
Bedienungsanleitung Deutsch
Instruction sheet English
Tragen Sie alle anzuerkennenden Leistungen in nur einer Excel Tabelle ein.
Bereits zur Anerkennung gegebene Leistungen dürfen nach Ablehnung nicht erneut eingereicht werden.
Leistungen bzw. Prüfungen die Sie bereits angemeldet haben oder belegt haben dürfen nicht zur Anerkennung, mit einer anderen Leistung, gegeben werde.
Ein Einstufungsbescheid stellen Sie nur, wenn Sie noch nicht imatrikuliert sind und in ein höheres Semester eingestuft werden wollen. beachten Sie hier die Frist zur Einreichung:
- bis 15.01. für das jeweilige Sommersemester
- bis 15.07. für das jeweilige Wintersemester
Bei einem Einstufungsbescheid ist der Ablauf der gleiche. Hier müssen Sie lediglich in der Excel-Datei den Haken bei ,,Ich beantrage einen Einstufungsbescheid" bei ,,Ja" setzen.
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung ( https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php ) für ein höheres Fachsemester bewerben können.
Benötigte Unterlagen:
- Online Antrag B.Sc. oder M.Sc. (Excel Tabelle, siehe unten)
- beglaubigte Kopie oder original Transcript of Records
- Auszug aus dem Modulhandbuch der anzuerkennenden Leistung
- Anschreiben zum Onlineantrag
- Prüfungsordnung
- ggfl.Gleichwertigkeitsbescheinigung (nur im M.Sc.)
Diese Anlage ist nur auszufüllen und bei der Anerkennung und Einstufung einzureichen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben:
Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG
Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
Attachment for examination taken abroad, according to HStatG
Anerkennung Bachelorstudiengang:
Link zum Online-Anerkennungsformular/Einstufungsformular für den Bachelor Bauingenieurwesen:
Bachelor Bauingenieurwesen
Anerkennung Masterstudiengang:
Wichtig! Für die Masteranerkennung/Einstufung muss die Gleichwertigkeitsbescheinigung, die Sie bei der Zulassung erhalten haben, beigefügt werden. Wird diese nicht mitgeschickt, wird die Anerkennung nicht weiterbearbeitet.
Leistungen die Sie in einem abgeschlossenen Bachelorstudium erbracht haben, können nicht für das Masterstudium anerkannt werden, da die Leistungen aus dem Bachelor schon Bestandteil für die Einschreibung in den Master darstellen.
Link zum Online-Anerkennungsformular/Einstufung für den Master Bauingenieurwesen:
Master Bauingenieurwesen
Eidesstaatliche Versicherung zur Anerkennung muss bei der Anerkennung/Einstufung von Auslandsleistungen im Master immer mit eingereicht werden.
Anerkennung von im Ausland erbrachte Leistungen (Erasmus):
Sie müssen ordnungsgemäß den Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen. Zusätzlich ist das Learning Agreement zu dem Transcript of Records einzureichen.
Hinweis: Steht auch auf den Seiten des International Office der UDE: Unterpunkt nach dem Auslandsaufenthalt: https://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_studienaufenthalte.php
Anerkennung UA-Ruhr Abkommen:
Studierende, die an einer Hochschule der UA Ruhr - die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen - eingeschrieben sind, können Lehrveranstaltungen aller drei Universitäten belegen, ohne die sonst übliche Zweithörergebühr bezahlen zu müssen. Dies bietet ihnen innerhalb der UA Ruhr interessante Möglichkeiten zur Spezialisierung und Vertiefung.
Gehen sie mit dem Formular zum Prüfungsauschuss (stellvertretend Herr Wittowsky) und teilen sie diesem mit, welche Leistung sie absolvieren möchte und für welche Leistung diese anerkannt werden soll. Dieser genehmigt diese dann oder lehnen ihren Antrag ab.
Wenn Sie die Leistung bereits einmal an unserer Universität absolviert haben oder dafür angemeldet sind, befinden sie sich in einem laufenden Verfahren und dürfen die Leistung nicht mehr, an einer andern Universität aus dem Abkommen, absolvieren.
Wenn der Antrag genehmigt wurde, melden sie sich mit dem Formular bei der Partneruniversität an.
Sobald wir die Note erhalten haben, teilt wir ihnen diese mit.
Daraufhin stellen sie eine Anerkennung um diese verbuchen zu lassen (siehe Zusammenfasung Anerkennung).