Biologie
Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit
Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Bitte beachten Sie:
- Ihre Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
- Abschlusszeugnisse versenden wir per Post. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Zugangsregelung zu den Räumen am Campus Essen:
In der Regel erfolgt der Zugang zu den Räumen über den Haupteingang des jeweiligen Gebäudes. In den Gebäuden werden Sie
dann vom Sicherheitsdienst weitergeleitet.
Die Eingänge zu den Gebäuden sind auf der Karte mit orangen Pfeilen markiert. Die entsprechenden Nummern und eine Erklärung finden Sie in der beigefügten Auflistung: Zugangsregelung
Prüfungsanmeldungen
Anmeldezeitraum für die Prüfungstermine
1. Anmeldezeitraum für die Prüfungen zum Haupttermin im Sommersemester oder Wintersemester:
Sommersemester 2024 |
Wintersemester 2024/25 |
06.05. – 17.05.2024 |
04.11. – 15.11.2024 |
2. Anmeldezeitraum für die Nachprüfungstermine:
- nach dem ersten Prüfungstermin
- bis eine Woche vor Klausurtermin, max bis 30.09. (Sommersemester) oder 31.03. (Wintersemester)
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur in diesem Zeitraum möglich sind.
- Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-duisburg-essen.de/cm_exa).
- Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme), schreiben Sie mir bitte eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum.
Meldungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.
3. Rücktritte von Prüfungen:
- Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin wie folgt möglich:
Sommersemester
Wintersemester
bis 30.09. online
ab 01.10. per Mail
bis 31.03. online
ab 01.04. per Mail
4. Nachmeldungen
- Nachmeldungen werden nicht angenommen!
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung im HISinOne unter "Meine Belegungen" kontrollieren und sich ggf. einen Bildschirmausdruck machen. Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
5. Wiederholungsprüfungen
- Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
6. Terminplan für die Prüfungen Bachelor/Master Biologie Übersicht
Sommersemester 2024
|
Erster Termin |
Zweiter Termin |
Prüfungsanmeldung |
06.05. – 17.05.2024 |
1 Tag nach erster Prüfung bis eine Woche vor Prüfung |
Prüfungsabmeldung |
06.05.2024 bis eine Woche vor Prüfung |
1 Tag nach erster Prüfung bis eine Woche vor Prüfung |
Hilfe für die Prüfungsanmeldung
Zur Internetseite des Prüfungswesen Uni DUE
Freiversuchsregelung
Freiversuchsregelung
Freiversuche werden vom System automatisch erfasst. Sie können sich online erneut anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.
Freiversuche galten vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/22. Ab dem Sommersemester 2022 gilt für das Nichtbestehen einer Prüfung wieder die Prüfungsordnung.
Wenn eine nicht bestandene Klausur als Freiversuch gewertet wird, besteht kein Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. Die Klausur muss in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.
Ausnahmen:
Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.
Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.
Bitte beachten:
Ist der Prüfungsversuch "nicht bestanden", wird dieser mit dem Vermerk "FVC" (Versuch nicht unternommen gem. §13 Abs. 1 CEHVO) als Rücktritt verbucht.
Rücktrittsregelung Wintersemester 2022/23
Wir weisen auf die in diesem Wintersemester 2022/23 geltende Ausnahmeregelung hin, die besagt, dass für das Nichterscheinen bei Prüfungen keine Fehlversuche vergeben werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf unserer Internetseite.
Atteste
Wichtige Hinweise zur Einreichung von Attesten
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:
- Name
- Studiengang
- Matrikel- und Prüfungsnummer
- Name und Datum der Prüfung
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Ausnahme: bei einem positiven PCR-Testergebnis reicht die Übersendung per Mail
Vorziehen von Masterleistungen
Vorziehen von Masterleistungen
Bedingungen für das Vorziehen von Masterleistungen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Abschlussarbeiten
Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).
Bitte beachten:
Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02)
- postalisch
- persönlich (während der Sprechstunde oder im Frontoffice)
Den Umschlag mit der Abschlussarbeit immer adressieren an:
Katja Sowada (Raum V15 R00 G45)
Anträge
Antrag auf Anmeldung zur Abschlussarbeit
Antrag auf Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Antrag auf Schreibfristverlängerung der Abschlussarbeit
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
„Nach einhelliger Rechtsprechung der für die Universität Duisburg-Essen zuständigen Gerichte (Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf sowie Oberverwaltungsgericht NRW) ist eine Schreibzeitverlängerung bei Abschlussarbeiten im Fall von Krankheit bzw. krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit nicht zulässig.
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich.“
Antrag auf Ergänzungsprüfung
Dieser Antrag wird im Bachelorstudiengang Biologie benötigt, wenn ein Studierender eine Klausur zum dritten Mal nicht bestanden hat.
Studierende können im Verlauf des Bachelorstudiums eine Ergänzungsprüfung EINMALIG in Anspruch nehmen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Note der letzten Prüfung im Prüfungswesen eingereicht werden. Genauere Angaben zur Ergänzungsprüfung befinden sich in der Prüfungsordnung.
Anerkennungen
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Onlineformular:
Anmerkungen für das Onlineformular:
Bedienungsanleitung Deutsch Instruction sheet English |
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen vollständig vorliegen
kann Ihr Antrag bearbeitet werden. |
Einstufung in ein höheres Fachsemester:Sollten Sie eine Einstufung in ein höheres Semester wünschen, schreiben Sie dies bitte in den Betreff Ihrer Email: Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des Antrags auf Einstufung:
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung ( https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php ) für ein höheres Fachsemester bewerben können. Nach erfolgter Einschreibung teilen Sie dies der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen per Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) mit, damit Ihre Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem HISinOne anerkannt werden können. |
Im Ausland erbrachte Leistungen
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Hinweis aus dem Verkündungsanzeiger vom 21. Dezember 2021
§ 14 Nachteilsausgleich
(1) Für Studierende, die nachweisen, dass sie ihre eigenen Kinder aufgrund von Corona bedingten Einschränkungen in der Kinderbetreuung oder wegen Schulschließungen selbst betreuen müssen, legt der Prüfungsausschuss die in den Prüfungsordnungen geregelten Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine auf Antrag der oder des Studierenden unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten durch die diese Betreuung und unter Berücksichtigung des Einzelfalls fest.
(2) Auf die besondere Situation aufgrund der Einschränkungen durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie ist Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen bleiben die Regelungen zum Nachteilsausgleich unberührt.