Freiversuchsregelung
Freiversuche werden vom System automatisch erfasst. Sie können sich online erneut anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.
Freiversuche galten vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/22. Ab dem Sommersemester 2022 gilt für das Nichtbestehen einer Prüfung wieder die Prüfungsordnung.
Wenn eine nicht bestandene Klausur als Freiversuch gewertet wird, besteht kein Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. Die Klausur muss in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.
Ausnahmen:
Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.
Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.
Bitte beachten:
Ist der Prüfungsversuch "nicht bestanden", wird dieser mit dem Vermerk "FVC" (Versuch nicht unternommen gem. §13 Abs. 1 CEHVO) als Rücktritt verbucht.
Wir weisen auf die in diesem Wintersemester 2022/23 geltende Ausnahmeregelung hin, die besagt, dass für das Nichterscheinen bei Prüfungen keine Fehlversuche vergeben werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf unserer Internetseite.