Bachelor Kommunikationswissenschaft

Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G20

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Master Kommunikationswissenschaft

Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G23

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

  • Sachbearbeiter/-in im, Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelle Hinweise

Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte Ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer (im Betreff) sowie sonstige Angaben (Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum) über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse.  Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.

Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.

Zum Bachelor-Studiengang:
https://www.uni-due.de/studienangebote/studiengang.php?id=139

Zum Master-Studiengang:
https://www.uni-due.de/studienangebote/studiengang.php?id=140

Weitere Informationen

Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt:

  • USB-Stick (mit Tesa auf der Arbeit befestigen)
  • oder CD (bitte auf der letzten Seite einkleben)
  • die Übersendung einer PDF-Datei per Mail ans Prüfungsamt wird nicht als elektronisches Exemplar akzeptiert

Bitte beachten:
Eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:

- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02), in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Domogala)

- postalisch (Anschrift s.u.)

- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in der Sprechstunde oder im Front Office (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G41

Bachelorarbeiten Anschrift:

Universität Duisburg-Essen
z.Hd. Sandra Busse
V15 R00 G20
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Masterarbeiten Anschrift:

Universität Duisburg-Essen
z.Hd. Oktawia Domogala
V15 R00 G23
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Anmeldeformulare

Antrag auf Schreibzeitverlängerung

Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss. Dem Antrag muss ein Attest beigelegt werden.

Antrag auf Änderung des Titels der Abschlussarbeit

Sollte der Titel auf der Abschlussarbeit anders sein als auf dem Zulassungsantrag, nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Hausarbeiten

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

Atteste

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

 Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:

Universität Duisburg-Essen
SG Prüfungswesen
z. Hd. Frau Busse bzw. Frau Domogala
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Anerkennungsverfahren

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Dokumenten bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in fristgerecht ein.

Vorziehen von Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen an die Bachelor-Studierende dar. Es erfolgt keine Einschreibung in den entsprechenden Masterstudiengang, so dass diese vorgezogenen Prüfungsleistungen in einem separaten Konto (wie vorgezogene Masterleistungen) im Bachelor verbucht werden. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang handelt.

Infolgedessen stellt sich bezüglich dieser Prüfungsleistungen auch nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang schlicht nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Rektoratsbeschluss SS 18

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten
täglich von
09:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten
Dienstag von
9:00 - 12:00 Uhr

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Anmeldephase

Prüfungsanmeldetermine

Anmeldephase zu den Prüfungen ab dem Wintersemester 2024/25:

Die Anmeldung einer Prüfung muss online zu den festgelegten Anmeldefristen erfolgen.

WiSe 24/25 04.11. bis 15.11.2024
SoSe 2025 05.05. bis 16.05.2025
WiSe 25/26 10.11. bis 21.11.2025