Kunstwissenschaft und Transkulturalität
Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
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Sachbearbeiter/-in im, Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Aktuelle Hinweise
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte Ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer (im Betreff) sowie sonstige Angaben (Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum) über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Zum Studiengang:
https://www.uni-due.de/kunst-kuwiss/ma_ku_trans.php
Weitere Informationen
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt:
- USB-Stick (mit Tesa auf der Arbeit befestigen)
- oder CD (bitte auf der letzten Seite einkleben)
- die Übersendung einer PDF-Datei per Mail ans Prüfungsamt wird nicht als elektronisches Exemplar akzeptiert
Bitte beachten:
Eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02),
in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Domogala)
- postalisch (Anschrift: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Domogala, 45117 Essen)
- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in meiner Sprechstunde oder
im Front Office (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G41
Anmeldeformular
Die Anträge werden grundsätzlich per Mail an mich eingereicht!
Anschließend werden Sie per Mail über die Zulassung und die Schreibfrist informiert!
Antrag auf Schreibzeitverlängerung
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss. Dem Antrag muss ein Attest beigelegt werden.
Antrag auf Titeländerung
Sollte der Titel auf der Abschlussarbeit anders sein als auf dem Zulassungsantrag, nutzen Sie bitte das folgende Formular:
Atteste
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:
Universität Duisburg-Essen
SG Prüfungswesen
z. Hd. Frau Domogala
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Anerkennungsverfahren
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Dokumenten bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in fristgerecht ein.
Abmeldungen von Prüfungen
Der Abmeldezeitraum für Prüfungen endet jeweils eine Woche vor dem Prüfungstermin (bei Hausarbeiten und Referaten vor dem Abgabetermin.) Die Abmeldungen werden schriftlich bei dem Lehrstuhl eingereicht, bei dem die Prüfung angemeldet wurde.