Türkeistudien - Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Hinweise
Persönliche Sprechzeiten
Für wichtige Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Sachbearbeitung. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
Unterlagen und/oder Bescheinigungen (Anerkennungen, Antrag auf Anmeldung einer Abschlussarbeit, sonstige Unterlagen etc.) und Atteste schicken Sie gerne weiterhin mit der Post.
Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Weitere Informationen
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt:
- USB-Stick (mit Tesa auf der Arbeit befestigen)
- oder CD (bitte auf der letzten Seite einkleben)
- die Übersendung einer PDF-Datei per Mail ans Prüfungsamt wird nicht als elektronisches Exemplar akzeptiert
Bitte beachten:
Eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02)
- postalisch (Anschrift s.u.)
- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in der Sprechstunde oder im Front Office (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G41
Universität Duisburg-Essen
z.Hd. Sandra Busse
V15 R00 G20
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Hausarbeiten
Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:
Anmeldeformulare
Antrag auf Schreibzeitverlängerung
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss. Dem Antrag muss ein Attest beigelegt werden.
Antrag auf Titeländerung
Sollte der Titel auf der Abschlussarbeit anders sein als auf dem Zulassungsantrag, nutzen Sie bitte das folgende Formular:
Atteste
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:
Universität Duisburg-Essen
SG Prüfungswesen
z. Hd. Sandra Busse
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Anerkennungsverfahren
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Dokumenten bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in fristgerecht ein.
Masterleistungen
Vorziehen von Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen an die Bachelor-Studierende dar. Es erfolgt keine Einschreibung in den entsprechenden Masterstudiengang, so dass diese vorgezogenen Prüfungsleistungen in einem separaten Konto (wie vorgezogene Masterleistungen) im Bachelor verbucht werden. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang handelt.
Infolgedessen stellt sich bezüglich dieser Prüfungsleistungen auch nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang schlicht nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.