Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G42

Funktionen

  • Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Aktuelle Hinweise

Zuständige Sachbearbeitung:

Heike Ide

Telefon:  0201 183 3568
Mail: heike.ide@uni-due.de
Raum: V15 R00 G42

 

Erreichbarkeit:

Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Anfragen können nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
     
  • Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.

Einreichung von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.

Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (gebunden bedeutet, dass keine Seiten entfernt bzw. hinzugefügt werden können (z.B. Klebebindung, Hardcover-Bindung))  und ein elektronisches Exemplar (USB-Stick oder CD) einreichen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Zusätzlich können Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei per Mail an Ihre Gutachter schicken.
Bitte übersenden Sie keine Mail mit Ihrer Abschlussarbeit als PDF-Datei ans Prüfungswesen.

Bitte beachten:
Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:

- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02),
   in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Ide)

- postalisch (Anschrift: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Ide, 45117 Essen)

- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in meiner Sprechstunde oder
  im Frontoffice (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G26

Klausurtermine

https://www.uni-due.de/chemie/organisation_pruefungen2.php#klausurtermine

 

Informationen zu Prüfungsan- und abmeldungen

1. Anmeldezeitraum für den 1. Prüfungstermin für Vorlesungen im aktuellen Semester:
(und für den 3. Prüfungstermin für Vorlesungen aus dem vorherigen Semester): 
   
WiSe 2024/25 04.11. - 15.11.2024
SoSe 2025 05.05. - 16.05.2025
2. Anmeldezeitraum für den 2. Prüfungstermin:

       einen Tag nach dem ersten Prüfungstermin (PT)
       bis eine Woche vor Klausurtermin, max bis Semesterende (31.03. bzw. 30.09.)

Hinweis:  Es gibt nur einen 2. Anmeldezeitraum, wenn ein 2. PT im Semester terminiert wurde (Termine bis Anfang April im WiSe bzw. Anfang Oktober im SoSe zählen noch zum aktuellen Semester)

Bitte dringend beachten:

  • Prüfungsanmeldungen sind nur während des o.g. Zeitraums möglich. 
    Nachmeldungen werden nicht angenommen!

    Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung im HISinOne unter "Mein Studium", "Meine Belegungen" kontrollieren und sich ggf. einen Bildschirmausdruck machen. Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
     

  • Sie können sich nur zu Prüfungen anmelden, für die im Klausurraster (s. Klausurtermine auf den Seiten der Fakultät https://www.uni-due.de/chemie/organisation_pruefungen2.php#klausurtermine ) ein Prüfungstermin eingetragen ist. Für alle anderen Prüfungen melden Sie sich bei den Prüfern an.
  • Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-due.de/cm_vwn/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces). Anleitung: zur Online- An- und Abmeldung von Prüfungen bei DuE Campus  
     
  • Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme), schreiben Sie mir bitte eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum. Meldungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.

  •  
  • Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin wie folgt möglich:
    - im WiSe: bis 31.03. online / ab 01.04. per Mail
    - im SoSe: bis 30.09. online / ab 01.10. per Mail
     
  • Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
     
  • Sie müssen sich zu jeder Prüfung selbst anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung, wenn eine Prüfung nicht bestanden ist.

Freiversuchsregelung

„§ 21a Freiversuch"

(1) Hat die oder der Studierende eine Modulabschlussprüfung spätestens zu dem ersten in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin erstmals abgelegt, gilt die Prüfung im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen (Freiversuch). Für die Frist gilt § 64 Abs. 3a HG entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung auf eine Prüfung, die wegen eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
(2) Eine nach Abs. 1 bestandene Modulprüfung kann auf Antrag der oder des Studierenden einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Dabei zählt für die Gesamtnote das jeweils bessere Ergebnis. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächstmöglichen Prüfungstermin wahrgenommen werden. Der Antrag gemäß Satz 1 ist innerhalb des Anmeldezeitraums der Widerholungsprüfung schriftlich an den Bereich Prüfungswesen zu richten (Ausschlussfrist). Maßgeblich für den Anmeldezeitraum ist die vom Prüfungsausschuss verbindlich festgelegte Frist.
Die Abschluss-Arbeit kann zur Notenverbesserung nicht wiederholt werden.“

 

Freiversuche werden vom System automatisch erfasst. Sie können sich online erneut anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.

Anmeldung zur Notenverbesserung

Notenverbesserung: Anmeldung per Mail

Die Anmeldung kann erst erfolgen kann, wenn ein Ergebnis im HISinOne eingetragen ist.
Für die Anmeldung per Mail werden folgende Angaben benötigt:

  • Matrikelnummer
  • Prüfungsnummer1
  • Name Prüfung
  • Prüfungsdatum

1 zu finden im Klausurchart (https://www.uni-due.de/chemie/organisation_pruefungen2.php#klausurtermine)

 

Einreichung von Attesten

Ihr Attest reichen Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original wie folgt ein:

  • in den Briefkasten neben Raum G42,
  • in den Terminbriefkasten am Gebäude T02 (in einem beschrifteten Umschlag adressiert ans SG Prüfungswesen, Fr. Ide) oder
  • per Post an: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Ide, Universitätsstr. 2, 45117 Essen

Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen:
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat o.g. Formular entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen: Formular

Sollten Sie das Formular nicht verwenden, beachten Sie bitte, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)“ oder „Schülerbescheinigung“ nicht genügen. Auf dem Attest muss vermerkt sein, dass Sie prüfungsunfähig erkrankt sind.
Auf der Rückseite notieren Sie bitte den Studiengang, die Matrikel- und Prüfungsnummer sowie den Namen und das Datum der Prüfung.

Wichtig:

  • Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.
  • Nachträglich ausgestellte Atteste (rückdatierte Atteste) werden nicht akzeptiert.

Vorziehen von Masterleistungen

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Anträge

Antrag auf Anmeldung zur Abschlussarbeit

 

Antrag auf Schreibzeitverlängerung der Abschlussarbeit

Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss und muss bis spätestens eine Woche vor Abgabe der Abschlussarbeit beantragt werden.

 

Antrag auf Änderung des Titels der Abschlussarbeit

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen / Einstufung

  • Master: Formular Master Water Science Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Bachelor: Formular Bachelor Water Science Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Hinweise zum Bachelor Antragsformular:
    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das oben stehende Online-Formular für den Bachelor, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.

    Der Antrag ist vollständig auszufüllen,

    alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,

    Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als  Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)

    alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,

    Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin (s.o.) mit dem Anschreiben zum Onlineantrag.

    Bedienungsanleitung Deutsch
    Instruction sheet English

     

    Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen vollständig vorliegen

    • Antrag per Email inkl. folgender Anlagen :
      - Transcript of Records
      - entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch (von der Hochschule an der die Leistungen erbracht wurden)
      - Prüfungsordnung (von der Hochschule an der die Leistungen erbracht wurden)
       
    • Vorlage des Transcript of Records im Original mit Stempel und Unterschrift (keine Kopie) mit Anschreiben zum Onlineantrag in der Sprechstunde oder postalische Einreichung.
      Für an der Universität Duisburg-Essen erbrachte Leistungen entfällt die Einreichung im Original.

    kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

    Bei Einstufungen in ein höheres Fachsemester beachten Sie bitte die u.g. Fristen.

     

    Einstufung in ein höheres Fachsemester:

    Sollten Sie eine Einstufung in ein höheres Semester wünschen, schreiben Sie dies bitte in den Betreff Ihrer Email:
    Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.

    Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des Antrags auf Einstufung:

    bis 15.01. für das jeweilige Sommersemester bis 15.07. für das jeweilige Wintersemester

     

    Nach erfolgter Einschreibung teilen Sie dies der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen (s.o.) per Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) mit, damit Ihre Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem HISinOne anerkannt werden können.

    Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung ( https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php ) für ein höheres Fachsemester bewerben können.
     

    Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen:
    Die folgende Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben)

    Anlage für Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG

    Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
    Attachment for examination taken abroad, according to HStatG

     

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten
täglich von 9 - 12 Uhr

Persönliche Sprechzeiten
Di von 9 - 12 Uhr
Mi + Fr nach Absprache
s.a. Erreichbarkeit Prüfungswesen

Vertretung

Anmeldephasen der nächsten Semester

Prüfungsanmeldetermine

Anmeldephase zu den Prüfungen ab dem Sommersemester 2024:

Die Anmeldung einer Prüfung muss online zu den festgelegten Anmeldefristen erfolgen:

WiSe 2024/25 04.11. - 15.11.2024
SoSe 2025 05.05. - 16.05.2025
WiSe 2025/26 10.11. - 21.11.2025

Wichtige Information

Prüfungsergebnisse:

https://campus.uni-duisburg-essen.de/cm_exa

 

Klausurtermine:

https://www.uni-due.de/chemie/studium
_pruefungen.php