International Studies of Engineering
Hier finden Sie Informationen zu den Studiengängen (PO15/PO19):
- Automation and Controll Engineering (M)
- Automation and Safety (M)
- Communications Engineering (M)
- Computational Mechanics (M)
- Embedded Systems Engineering (M)
- Management and Technology of Water and Waste Water (M)
- Power Engineering (M)
- Electrical and Electronic Engineering (B)
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
-
Mitarbeiter/in Campus Duisburg, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Navigationsverzeichnis
An alle Studierende,
beachten Sie bei Mailanfragen bitte folgende Bedinungen:
- Matrikelnummer nicht vergessen!
- Schreiben Sie von Ihrer "@stud.uni-due.de" E-Mail-Adresse (sofern Sie bereits immatrikuliert sind)
- Nutzen Sie einen Aussagekräftigen Betreff z.B.: " Name - Matrikelnummer / Abkürzung Studiengang "
Andernfalls kann eine Bearbeitung der Mail nicht gewährleistet werden!
Allgemeines
Hier finden alle Studierende, die zum WS 19/20 erstmalig einen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang studieren, wichtige Informationen.
An alle Studierende der ISE Studiengänge,
bitte ziehen Sie kein Ticket für die Sprechstunde im Bereich Prüfungswesen, wenn es um die im folgenden Informationsblatt aufgeführten Angelegenheiten geht:
Wir möchten Sie dringend bitten, diesen Hinweis zu beachten.
Für folgende Studiengänge gibt es rückwirkende Änderungen welche zum Wintersemester 2016 gültig sind:
Die Änderungen zum Wintersemester 2016/2017 finden Sie hier.
Prüfungstermine
Terminplan SS 2023
Terminplan für Ingenieurwissenschaften
Liebe Studierende,
bei der Anmeldung der Prüfungen über Ihren Account in HISinOne / EXA erhalten Sie alle Informationen über Termin und Uhrzeit.
Über jede Änderung erhalten Sie systemseitseitig eine Benachrichtigung per Mail.
Bitte informieren Sie sich vor jeder Prüfung, ob Änderungen (Datum, Raum und Zeit) vorgenommen wurden.
Hier finden Sie ein Merkblatt für die Durchführung von Präsenzprüfungen:
Merkblatt zur Durchführung von Präsenzprüfungen_(deutsch)
Aktuelle Information "Nachholtermine" der ausgefallenen Prüfungen aus dem WS 20/21 für April 2021
Terminplan Nachholtermine, vorerst bis 30.04.2021 mit Raum- und Zeitangabe
Terminplan Nachholtermine, vorerst bis 30.04.2021 mir Raum und Zeitangabe_Essen
Stand: 06.04.2021
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Prüfungsanmeldung ab dem 22.05.2021 nicht mehr möglich ist!!
Die Prüfungen können Sie bis eine Woche vor den jeweiligen Prüfungstermin online abmelden!
Prüfungen nach Vereinbarung/ohne Terminangabe: Online Abmeldungen sind nur bis zum 02.07.2021 möglich - Danach wenden Sie sich bitte direkt an den Bereich Prüfungswesen!
Achtung:
Aufgrund der aktuellen Situation hat das Fachgebiet Geotechnik einen Aushang für alle Prüfungen "Geotechnik" erstellt:
Siehe hier im Anhang oder auf der folgenden Seite:
https://www.uni-due.de/geotechnik/lehre/studium
Weitere Ergänzungen im Fachgebiet Geotechnik - Aushang 2 vom 02.02.2020
Informationen zur Einreichung von Attesten
Wichtige Hinweise zur Einreichung von Attesten
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Achtung:
Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwartend gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.
Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Atteste bei Abschlussarbeiten: siehe Punkt 4 Hinweise zu Attesten
Anerkennung
Informationen zum Anerkennungsverfahren
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
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Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
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alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
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Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
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alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
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senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) und das Modulhandbuch erst , wenn Sie eine Bestätigung erhlaten haben, an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
und als wichtige Anlage:
Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben
Deutsch: Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG
Englisch: Attachment for examination taken abroad, according to HStatG
Bitte legen Sie immer einen Tagesaktuellen Notenspiegel Ihren Antrag auf Anerkennung bei, wenn Sie bereits immatrikuliert sind.
Bedienungsanleitung Deutsch/Englisch
Anträge auf Anerkennung
Link zum Onlineformular für den Bachelor:
Prüfungsversion PO15:
Computer Engineering/ Electrical and Electronic Engineering/ Mechanical Engineering: Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Structural Engineering/ Metallurgy and Metal Forming/ Metallurgy and Metal Forming (Dual): Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Prüfungsversion PO19:
Computer Engineering/ Electrical and Electronic Engineering/ Mechanical Engineering: Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Structural Engineering/ Metallurgy and Metal Forming: Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Link zum Onlineformular für den Master:
Prüfungsversion PO19:
Automation and Safety/ Communications Engineering/ Computational Mechanics/ Computer Engineering:
Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Embedded Systems Engineering/ Management and Technology of Water and Waste Wate/ Metallurgy and Metal Forming/ Power Engineering:
Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Mechanical Engineering:
Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Anmeldung von Abschlussarbeiten
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
Bescheinigungen/Anträge
Wechsel der Prüfungsordnung/ Wechsel des Studiengangs
Möchten Sie die Prüfungsordnung oder Ihren Studiengang wechseln, nutzen Sie bitte die folgenden Anträge:
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung:
Bei einem Prüfungsordnungswechsel erfolgt die Leistungsumschreibung automatisch, Sie müssen sich nicht erneut bei den Mitarbeiterinnen im Prüfungswesen melden.
Antrag auf Wechsel des Studiengangs:
Bei einem Studiengangwechsel kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
Die Beratung hierzu erfolgt im SCIES.
Bescheinigungen für die Ausländerbehörden
Bescheinigungen (aktuelle Studienleistung) für die Ausländerbehörde werden vom Akademischen Auslandsamt (AAA) ausgefüllt. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Notenspiegel mit.
Vorgezogene Masterleistungen
Neue Regelung ab WS2018: