Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften - Lehramt Bachelor/Master
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Hinweise
Bedingt durch die Umschreibungen in die PO 22 und die danach erfolgten Leistungsübernahmen aus der PO 16 befinden sich aktuell vereinzelte
Leistungen auf Ihrem Überlaufkonto!
Zeitnah werden diese einzelnen Leistungen wieder in Ihren aktuellen
Account des Sachunterrichts umgebucht.
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Online-Anmeldezeitraum über HISinOne
WS 2024/25: 04.11. bis 15.11.2024
SS 2025: 05.05. bis 16.05.2025
WS 2025/26: 10.11. bis 21.11.2025
Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen.
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Abschlussfeier Master Lehramt
Am Freitag, den 26. April 2024 veranstaltet das ZLB mit Unterstützung durch das Prüfungsamt der UDE eine Abschlussfeier für alle Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (Master of Education) in Präsenz.
Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung, einem musikalischen Rahmenprogramm und anschließendem Sektempfang findet ab 16:00 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.
Eine Anmeldung ist bis einschließlich 17. April 2024, 12:00 Uhr möglich.
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und hoffen, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu können.
Ihre
Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs
Vorbereitungsdienst (Referendariat) Mai 2025
Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2025 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?
In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – jedoch keine digitalen Zeugnisse!
Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen.
Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen. Nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!
Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben an den Bereich Prüfungswesen einsenden oder in der Sprechstunde abgeben.
Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
• wird noch bekannt gegeben
• wird noch bekannt gegeben
• wird noch bekannt gegeben
Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.
Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 12 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.
Landeskirche:
Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im April auch automatisch an die Landeskirche.
Bistum:
Hier ist es ausreichend, wenn Sie ein Transcript of Records einreichen.
Vereidigung:
Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.
Stand: 27.11.2024
Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).
Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg schicken oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:
Standort Campus Essen
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung
Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü: sema.gueclue@uni-due.de
Freiversuchsregelung
S. hier unter "Aktuelles" (linke Spalte)!
Erläuterungen zur Einreichung von Attesten
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Olivia Rotzoll
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.
Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe unter:
Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Haben Sie Probleme bei der Online-Anmeldung, bitte wenden Sie sich innerhalb des Online-Anmeldezeitraums per E-Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Setzen Sie sich jedoch erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung und können keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen, ist eine nachträgliche Anmeldung leider nicht mehr möglich.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt finden Sie in der jeweils geltenden Prüfungsordnung.
Neue Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen
Liebe Studierende,
für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen finden Sie hier unter
Vorziehen von Masterleistungen
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung – seit dem Sommersemester 2018 in Kraft – legt folgendes fest:
Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
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Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Anerkennungen und Einstufungen
Anerkennungsantrag
- La Ba Sachunterricht Gs
- Antrag Auf Anerkennung Ma Vertieft
- La Ba Sachunterricht Sonderpädagogische Förderung
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemesterbis eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemestereingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgesehen sind, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (jedoch nur für das betreffende Fachsemester).
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte
ausschließlich das obige Online-Formular, welches für Ihre
Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
- Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
- alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
- anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – sowie die
zugehörigen Nachweise als Anhänge – bitte per Email an Ihre
Sachbearbeiterin (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts
auf „Weiterleitung der Mail an….“). - alle Bereiche, die rot und blau umrandet sind, werden vom
Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt. - Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes
Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die
zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen
und postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und
fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag
bearbeitet werden. - Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!
Gleichwertigkeitsprüfung
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".
Regelungen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit
Bachelorarbeit
- Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen
Praxismodul Orientierung. - Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die
Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des
Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine
Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelor-Arbeit bei der oder dem Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit
außer Stande, die Bachelor-Arbeit fristgerecht abzuliefern,
verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.
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Masterarbeit
- Zur Master-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus müssen weitere 35 Credits erworben worden sein.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Master-Arbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit
außer Stande, die Master-Arbeit fristgerecht abzuliefern,
verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.
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Begleitmodul zur Masterarbeit
Für die Teilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Begleitveranstaltungen des fächerübergreifenden Begleitmoduls zur Masterarbeit ("Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln") in der großen und kleinen beruflichen Fachrichtung ist vom jeweiligen Dozenten eine Bescheinigung auszustellen. Diese – von Ihrem zuständigen Dozenten ausgefüllt und unterschrieben – reichen Sie bitte dem Prüfungsamt zur Verbuchung ein. Die entsprechende Bescheinigung können Sie hier downloaden.
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Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen finden Sie hier unter
BAföG-Bescheinigung
Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BAfög-Regelung Lehramt Bachelor