Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften - Lehramt Bachelor/Master

Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G04

Funktionen

  • Mitarbeiter/-in im, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelles

Weitere Informationen

Abschlussfeier Master Lehramt

Masterabschluss

Am Freitag, den 25. April 2025 veranstaltet das ZLB mit Unterstützung durch das Prüfungsamt der UDE eine Abschlussfeier für alle Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (Master of Education) in Präsenz.

Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung, einem musikalischen Rahmenprogramm und anschließendem Sektempfang findet ab 16:00 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.

Eine Anmeldung ist bis einschließlich 15. April 2025, 12:00 Uhr möglich. 

Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und hoffen, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu können.

Ihre

Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs

Online-Anmeldezeitraum über HISinOne

WS 2024/25: 04.11. bis 15.11.2024

SS 2025: 05.05. bis 16.05.2025

WS 2025/26: 10.11. bis 21.11.2025

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ 
eventuelle weitere wichtige Informationen.

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Wichtig: Wenn Sie sich zu Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektarbeiten oder Referaten anmelden, müssen Sie sich auch eine Woche vor dem geplanten Prüfungstermin von der Prüfung wieder abmelden! Die für die Geisteswissenschaften geltende Regelung, nach der die Anmeldung auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn keine Themenabsprache mit einem Dozierenden vorgenommen wurde, gilt NICHT für Wirtschaft-Politik & Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften!

 

Anmeldung zur Teilprüfung Praxissemester Sozialwissenschaften

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Prüfung/Portfolio "Teilprüfung Praxissemester Sozialwissenschaften" nur unter der Ansicht der Bildungswissenschaften anmelden können. Dies ist aus systemseitigen Gründen nicht anders dazustellen. Zudem ist eine Anmeldung nur für Masterstudierende möglich.

Abmeldung von Prüfungen

Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Gesellschaftswissenschaften.

Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar.

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar.

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar.

WICHTIG: Die für die Geisteswissenschaften geltende Regelung, nach der die Anmeldung auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn keine Themenabsprache mit einem Dozierenden vorgenommen wurde, gilt NICHT für Wirtschaft-Politik & Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften!

Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.

Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.

 Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).

 

Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg schicken oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:

Standort Campus Essen     
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung 

Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü:  sema.gueclue@uni-due.de

Vorbereitungsdienst (Referendariat) Mai 2025

Infoschreiben Vorbereitungsdienst Fakultät GesWiss

Einverständniserklärung 

 

Hinweis zur Verbuchung der Leistungspunkte im PHW-Modul

Im Master-Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ (PHW, 4. FS) werden drei Leistungspunkte vergeben. Anders als in anderen Modulen werden diese Leistungspunkte nicht von den Lehrenden zur Verbuchung an den Bereich Prüfungswesen weitergeleitet – stattdessen werden die Modul-Credits gemeinsam mit den Punkten für die Masterarbeit verbucht.

Diese technisch bedingte Verbuchungslogik entbindet Sie nicht vom obligatorischen Studium der im Fach vorgesehenen Lehrveranstaltung. Jedoch kann es – je nach zeitlichem Abstand zwischen Ihrem Besuch der Lehrveranstaltung und dem Abschluss der Masterarbeit – dauern, bis die 3 LP in Ihrer Leistungsübersicht eingesehen werden können. Bitte verzichten Sie dann auf Rückfragen hierzu an die Lehrenden, den Bereich Prüfungswesen oder das Studiengangsbüro Lehramt Sozialwissenschaften. Dieser Verbuchungsvorgang kann von diesen Personen/Instanzen nicht beschleunigt werden – vielen Dank!

 Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt, legt folgendes fest:

Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnisvorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht bessergestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

 

Für die Sozialwissenschaften können die folgenden Prüfungsleistungen vorgezogen werden:

ZBA60081 Modulprüfung Themenfelder der Gesellschaftswissenschaften (GyGe und HRG)

SBA71024 Themenfelder der Gesellschaftswissenschaften (GyGe - Anmeldung erfolgt lediglich beim Dozenten)

 Anmeldungen und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.

Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.

Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.

 

Bachelorarbeit:

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Masterarbeit:

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

 Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in Masterstudiengänge ist im Bereich Einschreibung zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf

 

Ein Formular vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.

 

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php

 Praxissemester ab SoSe 2021

Ab dem SS21 wird das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

Wir haben im HisInOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

 

Das Modul schließt erst erfolgreich, wenn alle Teilmodule, durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.

Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

 Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

Atteste

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

 

Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, senden Sie Ihre Krankmeldung bitte an:


Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Herrn Oliver Susnja
Universitätsstr. 2
45141Essen

 Anerkennungsverfahren

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

 

Onlineformular

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung genutzt wird.

  • Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
  • Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​

Bitte schicken Sie mir NUR das Transcript of Records (beglaubigt) per Post zu* - zusätzlich zu der eingescannten Version. Alle anderen Unterlagen werden lediglich als PDF-Datei per Mail benötigt.

*Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen.

Scheine aus dem alten Lehramt (LPO2003) bitte als eine Datei eincannen.

 

Einzureichende Unterlagen

 

Anerkennungsformular

 

Anleitung

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)

 Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Mit Lehramt-Abschluss

Ohne Lehramt-Abschluss

 

Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auch unter
Informationen zum Lehramtsmaster.

 Bafög-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel über HISinOne aus. Dieser wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Bafög Lehramt

 4,0er-Bescheinigung

Die 4,0er-Bescheinigung kann ausschließlich zum Übergang bis zur endgültig feststehenden Note für die BA/MA-Arbeit eingereicht werden. Für einzelne Modulabschlussprüfungen gilt diese Bescheinigung nicht!

Vorlage 4,0-Bescheinigung