Sport - Lehramt Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice/Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Inhaltsverzeichnis
- AKTUELLES
- Prüfungen (Termine / Informationen)
- Anerkennung und Einstufung
- Gleichwertigkeitsprüfung
- Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
- Regelungen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit
- BaföG-Bescheinigung für Studierende Lehramt Bachelor
- Häufige Fragen
- Sprechzeiten
- Front Office
- Links/Download
- Sport-Eignungsprüfung
AKTUELLES
Bitte beachten Sie, dass der Bereich Prüfungswesen in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 1.1.2025 geschlossen bleibt!
Liebe Studierende,
hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
Matrikelnummer - UDE-Mailadresse - Abschlusszeugnisse
Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-Mailadresse erfolgt!
Abschlusszeugnisse versenden wir in der Regel per Post – bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. Alternativ können Sie Ihre Dokumente auch gerne persönlich entgegennehmen.
Abschlussfeier Master Lehramt
Wir gratulieren allen Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (M. Ed.) herzlich zu Ihrem Studienabschluss und möchten Sie gerne zur Abschlussfeier am 25. April 2024 einladen.
Die persönlicher Ehrung nit einem musikalischen Rahmenprogramm und anschließendem Sektempfang findet ab 16:00 Uhr (Einlass 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04 T01 A01, Segerothstraße am Campus Essen statt.
Eine Anmeldung ist bis einschließlich 15. April 2025, 12:00 Uhr möglich.
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und hoffen, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu können.
Ihre
Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs
Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. Mai 2025
Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2025 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?
In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – jedoch keine digitalen Zeugnisse!
Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen.
Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen. Nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!
Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben an den Bereich Prüfungswesen einsenden oder in der Sprechstunde abgeben.
Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
• wird noch bekannt gegeben
• wird noch bekannt gegeben
• wird noch bekannt gegeben
Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.
Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 12 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.
Landeskirche:
Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im April auch automatisch an die Landeskirche.
Bistum:
Hier ist es ausreichend, wenn Sie ein Transcript of Records einreichen.
Vereidigung:
Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.
Stand: 27.11.2024
Teilprüfungen Praxissemester
Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.
In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet;
- Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
- Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
(Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr) - Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.
Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.
Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.
Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).
Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.
Was Sie dabei beachten müssen, wo und in welcher Form die Abschlussarbeit abgegeben werden muss, lesen Sie bitte hier!
Darüber hinaus finden Sie einen Ablaufplan und Rahmendaten sowie Formatvorlagen zum Thema Abschlussarbeiten auch auf der Seite des Sportinstituts.
Umschreibung in den Master
Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.
Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de
Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an.
Bitte füllen Sie den Ihnen dann vorliegenden Antrag elektronisch aus und senden diesen zur weiteren Bearbeitung an Ihren Erstgutachter. Im Anschluss daran erhält der Bereich Prüfungswesen den Antrag zurück.
Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die angemeldete Bachelor- bzw. Masterarbeit in HisInOne nachvollziehen - bitte ziehen Sie sich dazu ein aktuelles Transcript of Records mit allen Leistungen (neben dem Anmeldedatum sind dort die beiden Gutachter, das Datum der spätesten Abgabe sowie das Thema der Abschlussarbeit vermerkt).
Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen
Liebe Studierende,
für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Weitere aktuelle Hinweise
Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.
Prüfungen (Termine / Informationen)
GLOBALE ANMELDEPHASE
Wintersemester 2024/25
4. November bis 15. November 2024
Sommersemester 2025
5. Mai bis 16. Mai 2025
Wintersemester 2025/26
10. November bis 21. November 2025
Hier geht es zum Vorlesungsverzeichnis und Raumplan des Sportinstituts.
Online-Anmeldungen in HISinOne
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe unter:
Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Probleme bei An- oder Abmeldungen
Haben Sie Probleme bei der Online-Anmeldung, so wenden Sie sich bitte innerhalb des Online-Anmeldezeitraums per E-Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Setzen Sie sich jedoch erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung und können keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen, ist eine nachträgliche Anmeldung leider nicht mehr möglich.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt finden Sie in der jeweils geltenden Prüfungsordnung.
Prüfungsanmeldungen – Besonderheiten
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Prüfungsanmeldungen/Besonderheiten auf den Seiten der jeweiligen Lehrenden.
Informationen
Zusätzliche Informationen und Verfahrensregeln zu den Sport-Prüfungen finden Sie hier.
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das jeweilige Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung genutzt wird.
Das Anerkennungsverfahren
- Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
- Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
- Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
- Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
- Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
- Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag.
- Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!
Onlineformulare
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LA Bachelor Sport (alle Schulformen)
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LA Bachelor Sport (Sonderpädagogik)
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LA Master Sport (HRSGe / GyGe / BK)
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LA Master Sport (Grundschule)
Anleitung
Information zur Anrechnung des Berufsfeldpraktikums
Eine Anrechnung ist erst möglich, sofern folgende Nachweise erbracht werden können:
- Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltung
- Praktikumsbericht
- Nachweis über das Praktikum
Zur Anerkennung notwendige Unterlagen
Erläuterungen/Hinweise
Im Ausland erbrachte Leistungen
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge
Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge:
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen bzw. in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Anträge, die nicht einer Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.
Gleichwertigkeitsprüfung
Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:
Mit Lehramt-Abschluss
- Antrag auf Prüfung des extern erworbenen Lehramts-Bachelorabschlusses nach erfolgter Einschreibung in den Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Sport
Ohne Lehramt-Abschluss
- Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für den Zugang zum Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Sport
Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung
Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.
Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Regelungen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit
Damit Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studienganges.
Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen etc. finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzung Bachelorarbeit
- Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen
Praxismodul Orientierung. - Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die
Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des
Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine
Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Bachelorarbeit fristgerecht einzureichen, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.
Zulassungsvoraussetzung Masterarbeit
- Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus müssen weitere 35 Credits erworben worden sein.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Masterarbeit fristgerecht einzureichen, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.
Anmeldung einer Abschlussarbeit
Das Formular zur Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit können Sie bei mir per E-Mail für das Fach Sport anfordern. Bitte geben Sie hierbei auch Ihre Matrikelnummer an!
Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie das Formular unterzeichnet zurück. Ergänzen Sie danach zunächst Ihre persönlichen Angaben im Teil A und leiten dann den Zuteilungsantrag an Ihren Erstgutachter weiter. Sobald die Freigabe auch vom Prüfungsausschuss dazu vorliegt, kann die Anmeldung in HISinOne verbucht werden. Sie finden dort neben dem Thema, Ihrem Erst- und Zweitgutachter auch das Datum der spätesten Abgabe.
BaföG-Bescheinigung
für Studierende Lehramt Bachelor
Um Ihren Leistungsstand beim BaföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BaföG-Amt akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BaföG-Regelung Lehramt Bachelor:
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Fristen kann ich mich von Prüfungen abmelden?
Eine Abmeldung von Prüfungsleistungen ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.
Gibt es auch Prüfungsformen von denen ich mich nicht abmelden kann?
Sie können sich grundsätzlich von allen angemeldeten Prüfungsformen – mit Ausnahme von Hausarbeiten, Portfolios, Essays und Referate – innerhalb der vorgegebenen Fristen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin abmelden. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.
Wie kann ich meine Abschlussarbeit einreichen?
Sie können Ihre Abschlussarbeit in gedruckter Form – sicher verpackt in einem Umschlag – entweder per Post zusenden oder rund um die Uhr in den Terminbriefkasten (Gebäude T02, Zugang Segerothstraße) einwerfen.
Was tue ich, wenn sich Prüfungen überschneiden?
Sie haben die Möglichkeit, über dieses Formular eine Überschneidung zu melden.
Was kann ich tun, wenn eine Prüfungsleistung noch nicht in HISinOne verbucht ist?
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Dozenten.
Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?
Bitte schauen Sie hier unter Erläuterungen zur Einreichung von Attesten und beachten Sie die Besonderheiten für das Fach Sport entsprechend.
Wieso sind für mich Credits nicht ersichtlich, obwohl das Modul bereits abgeschlossen ist?
Bitte stellen Sie sicher, ob auch wirklich alle Leistungen (Studien- sowie Prüfungsleistungen) unter dem Modul verbucht sind. Falls ja, wenden Sie sich an den Bereich Prüfungswesen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Fach Sport?
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaften.