Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).
Informationen zur Anerkennung
Anschreiben zum Anerkennungsantrag
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Master
Das Anschreiben zum Anerkennungsantrag unterschreiben Sie bitte handschriftlich, scannen es ein und schicken es zusammen mit dem Anerkennungsantrag per Email.
Einzureichende Unterlagen beim Wechsel von anderen Universitäten:
(bitte postalisch im Original einreichen)
Transcript of Records:
Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen im Original von Ihrer Erstuniversität ausgestellt, gesiegelt und unterschrieben.
Modulinhalte:
Modulinhalte der erbrachten Leistungen (mit den entsprechenden Übersetzungen, wenn es sich um im Ausland erbrachte Leistungen handelt).
Einzureichende Unterlagen beim internen Wechsel des Studiengangs innerhalb der Universität:
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen bitte der Mail mit dem Antrag anfügen.
Einzureichende Unterlagen nach einem Auslandsaufenthalt:
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten bitte per Mail einreichen.
Transcript of Records mit einem Verifizierungscode kann per Mail eingereicht werden.
Beinhaltet das Transcript keinen Verifizierungscode muss ein Transcript der Auslandsuniversität, versehen mit Unterschrift und Siegel, im Original vorgelegt werden.
Allgemein gilt:
Es können nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Prognosen über künftig zu erbringenden Leistungen erfolgen nicht.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:
Master: oktawia.domogala@uni-due.de
Unterlagen, die im Original vorgelegt werden müssen schicken Sie postalisch oder reichen persönlich ein:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z.Hd. Frau Frau Oktawia Domogala
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Prüfung Ihres Antrags.