Wirtschaftswissenschaften - Lehramt Bachelor/Master
Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen
AKTUELLES
Liebe Studierende,
hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
Matrikelnummer - UDE-Mailadresse - Abschlusszeugnisse
Abschlussfeier Master Lehramt
Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. Mai 2025
Aktuelle Anmeldephasen
Teilprüfungen Praxissemester
Abgabe von Abschlussarbeiten
Klausureinsicht/Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten
Umschreibung in den Master
Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen
Weitere aktuelle Hinweise
Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.
Prüfungen (Termine / Informationen)
Bitte beachten Sie, dass ggf. Terminverschiebungen möglich sind!
- Den Rahmenterminplan können Sie hier einsehen.
- Auf einen Blick: Die aktuellen Prüfungstermine für das laufende Semester.
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen außerhalb des regulären Prüfungszeitraums / Teilnehmerbeschränkte Prüfungen
Zulassungsbeschränkte Prüfungen
Informationen zur Raumzuweisung
Prüfungsan- und -abmeldungen
Vorziehen von Masterleistungen
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
- Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
Vorziehbare Leistungen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen
Anerkennungsverfahren
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das Wintersemester bis zum 15.7. und für das Sommersemester bis zum 15.1. eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. und für das Sommersemester bis zum 15.1. eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. (allerdings nur für das betreffende Fachsemester)
Aktueller Hinweis: Informationen zum aktuellen Anerkennungsverfahren sowie das Onlineformular erhalten Sie über die Fakultät Wirtschaftswissenschaften.
Regelungen zur Bachelor- / Masterarbeit
Antrag auf Zulassung
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach an, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten. Füllen Sie dazu den Antrag elektronisch aus und senden ihn an Ihren Erstgutachter. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die erfolgte Anmeldung in HisInOne einsehen.
Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Bachelorarbeit
Masterarbeit
Begleitmodul zur Masterarbeit
Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.
Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen
BAföG-Bescheinigung
Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BAfög-Regelung Lehramt Bachelor