Stand: 18.07.2023
Die Beantragung, Abrechnung und Genehmigung von Dienstreisen ist seit dem 05.06.2023 wieder vollumfänglich über das Reisekostenmodul im SAP-Portal möglich. Bitte nutzen Sie daher von nun an wieder ausschließlich das SAP-Portal zur Abwicklung Ihrer Dienstreiseangelegenheiten, sofern Sie hierfür die notwendigen Berechtigungen haben.
Achtung: Regelungen zur Ausschlussfrist
Für Dienstreisen, die zwischen dem 23.05.2022 und dem 04.06.2023 beendet wurden, wird eine 6-monatige Frist zum Nachreichen der Reisekostenabrechnung bis zum 04.12.2023 gewährt. Danach ist ausnahmslos keine Erstattung von Reisen, die in dem genannten Zeitraum beendet wurden, mehr möglich.
Für Dienstreisen, die ab dem 05.06.2023 beendet wurden, gilt wieder die reguläre 6-monatige Ausschlussfrist.
Gerne möchten wir Ihnen weitere Informationen darüber geben, in welchen Fällen Sie noch aktiv werden müssen.
Bei weitergehenden Fragen erreichen uns über das zentrale Mailpostfach reiseabrechnung@uni-due.de. Bitte geben Sie zur schnelleren Zuordnung der E-Mail im Betreff die Organisationseinheit (Fakultät, zentr. Einrichtung, Dezernat) an, der Sie angehören (z. B. Fak. IngWi).
Informationen zu SAP allgemein und allen weiteren Funktionalitäten finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.uni-due.de/verwaltung/sap_erp/portal.php
Es ist nicht notwendig, Anträge auf Erstattung von Reisekosten im Portal nachzutragen, sofern Ihnen die Reiseauslagen bereits während des Ausfalls des Systems erstattet wurden. Die Reisekostenstelle hat alle ausbezahlten Abrechnungen in SAP für Sie nacherfasst. Sie finden alle Abrechnungen im Arbeitsplatz Reisender. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Vielzahl der Datensätze nur die groben Rahmendaten der Dienstreise ohne weitergehende Details nachgepflegt haben.
Bitte rechnen Sie die vor dem Cyberangriff durchgeführten Dienstreisen sehr zeitnah ab, damit sich die Mittelbewirtschafter*innen aus Ihrem Bereich möglichst bald wieder einen Überblick über die verfügbaren Budgets verschaffen können.
Für Dienstreisen, die zwischen dem 23.05.2022 und dem 04.06.2023 beendet wurden, wird eine 6-monatige Frist zum Nachreichen der Reisekostenabrechnung bis zum 04.12.2023 gewährt. Danach ist ausnahmslos keine Erstattung von Reisen, die in dem genannten Zeitraum beendet wurden, mehr möglich.
Haben Sie bereits vor dem Cyberangriff versäumt, einen Dienstreiseantrag über das SAP-Portal zu stellen, holen Sie dies bitte vorab nach.
Bitte rechnen Sie die seit dem Cyberangriff durchgeführten Dienstreisen ebenfalls zeitnah ab. Die Beantragung einer Dienstreisegenehmigung über den Workflow ist nicht notwendig, wenn Ihnen die Dienstreise vorab über das entsprechende Formular oder in anderer schriftlicher Form genehmigt wurde. Laden Sie die Genehmigung als Anlage hoch und legen Sie bitte sofort eine Spesenabrechnung an. Sind Sie ohne vorherige Dienstreisegenehmigung gereist, holen Sie die Genehmigung bitte über den Workflow nach.
Für Dienstreisen, die zwischen dem 23.05.2022 und dem 04.06.2023 beendet wurden, wird eine 6-monatige Frist zum Nachreichen der Reisekostenabrechnung bis zum 04.12.2023 gewährt. Danach ist ausnahmslos keine Erstattung von Reisen, die in dem genannten Zeitraum beendet wurden, mehr möglich.
Möglicherweise ist Ihre Information über die Abrechnung der Reise als Folge des Cyberangriffs verloren gegangen. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Reisekostensachbearbeiter*in an.
Bitte kontrollieren Sie, ob sich in Ihrem zentralen Arbeitsvorrat noch offene Vorgänge befinden und entscheiden Sie bitte über diese Anträge.
Seit dem Cyberangriff gab es ggf. auch in Ihrem Bereich personelle oder organisatorische Änderungen, die in SAP noch nicht abgebildet sind. Bitte kontrollieren Sie nach Absenden des Dienstreiseantrages den Workflow, indem Sie den Dienstreiseantrag markieren und anschließend auf den gelben Button Workflow Historie (Achtung: Pop-up) im Arbeitsplatz Reisender klicken. Ist der aufgeführte Workflow falsch (z. B. aufgeführte Genehmiger:in nicht korrekt), wenden Sie sich bitte an sap-support@uni-due.de.
Ansprüche auf Erstattung von Reiseauslagen, die aufgrund des Cyberangriffs nicht rechtzeitig geltend gemacht werden konnten, sind bisher nicht verfristet. Dies gilt nur für Ansprüche, die im Zeitraum des Systemausfalls ansonsten verfallen wären.
Da das Reisekostenportal seit dem 05.06.2023 wieder zur Verfügung steht, gilt bezogen auf die Ausschlussfrist Folgendes:
- Für Dienstreisen, die zwischen dem 23.05.2022 und dem 04.06.2023 beendet wurden, wird eine 6-monatige Frist zum Nachreichen der Reisekostenabrechnung bis zum 04.12.2023 gewährt. Danach ist ausnahmslos keine Erstattung von Reisen, die in dem genannten Zeitraum beendet wurden, mehr möglich.
- Für Dienstreisen, die ab dem 05.06.2023 beendet wurden, gilt wieder die reguläre 6-monatige Ausschlussfrist.