Qualitätsverbesserungskommission

Fakultät für Bildungswissenschaften Qualitätsverbesserungskommission

Herzlich Willkommen auf der Seite der Qualitätsverbesserungskommission (QVK) der Fakultät für Bildungswissenschaften!

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über zentrale Maßnahmen, die aus Qualitätsverbesserungsmitteln finanziert werden.

Hintergrund

Im Rahmen der Abschaffung der Studienbeiträge  zum Wintersemester 2011/12 aufgrund des „Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ vom 1. März 2011, wurde die ehemalige Studienbeitragskommission durch die Qualitätsverbesserungskommission ersetzt.

Vom Land werden jährlich mindestens 249 Millionen Euro zweckgebunden zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zur Verfügung gestellt. Nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach §5 bekommt jede Hochschule auf Grundlage der Studierendenanzahl in der 1,5fachen Regelstudienzeit einen bestimmten Betrag zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen. Die QVK der Fakultät für Bildungswissenschaften bekommt, von dem Betrag der an die zentrale QVK der Universität Duisburg-Essen geht, anteilig einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Die QVK entscheidet über die Vergabe der Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Es kann sich z.B. um Mittel für Lehraufträge, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Sachmittel handeln. Die Fakultät stellt hierfür regelmäßig einen jährlich von der fakultätsinternen Studienbeitrags- bzw. Qualitätsverbesserungskommission (QVK) festzulegenden Betrag zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre für Anträge in bestimmten Themen- und Entwicklungsfeldern zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie hier.

Die Beantragung von Mitteln erfolgt auf schriftlichen Antrag (siehe ebenfalls hier) mit Aufführung der geplanten Maßnahme und den damit verbundenen Kosten.

Die QVK gibt die aus den Sitzungen besprochenen Vorschläge für die Verwendung von Mitteln an den Dekan/die Dekanin, der/die diese bewilligt oder mit Begründung ablehnt.

Aktuelles

Antragsschluss für die nächste Sitzung:
9. Juni 2021

Anträge bitte ausschließlich elektronisch an das Dekanat oder den Vorsitzenden der Qualitätsverbesserungskommission