Umgang mit Plagiaten
Umgang mit Täuschungversuchen / Plagiaten in Prüfungen
Die Fakultät tritt etwaigen Täuschungsversuchen und insbesondere auch Plagiaten bei Hausarbeiten und Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) konsequent entgegen. In den Prüfungsordnungen der von der Fakultät verantworteten Hauptfachstudiengänge heißt es hierzu übereinstimmend:
Versucht die oder der Studierende, das Ergebnis seiner Leistung durch Täuschung, worunter auch Plagiate fallen, oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Leistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Die Feststellung wird von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder der oder dem Aufsichtführenden getroffen und aktenkundig gemacht. Zur Feststellung der Täuschung kann sich die Prüferin oder der Prüfer bzw. der Prüfungsausschuss des Einsatzes einer entsprechenden Software oder sonstiger elektronischer Hilfsmittel bedienen.
Auch etwaige Störungen bei Klausuren ahnden die Prüfungsordnungen hart:
Eine Studierende oder ein Studierender, die oder der den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder der oder dem Aufsichtführenden nach Abmahnung von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Leistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Studierende oder den Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
Ob und ggf. welche Hilfsmittel von den Studierenden zur einer Klausur mitgebracht werden können, entscheidet die Prüferin bzw. der Prüfer; sie bzw. er gibt dies vor der Klausurprüfung bekannt.
gez. Prof. Dr. Isabell van Ackeren, Studiendekanin
Weitere Informationen
Die Homepage der Universität Duisburg-Essen zum Thema "Plagiate - Wie geht die UDE damit um?" finden Sie hier!