Zugangsvoraussetzungen
- B. Sc. Software Engineering (SE) ehemals B.Sc. Angewandte Informatik – Systems Engineering (AI-SE) an der Universität Duisburg-Essen oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Informatik (z. B. Wirtschaftsinformatik).
- Nachweis fundierter grundlegender Kenntnisse im Umfang von mindestens 90 Credits in den Bereichen Informatik und Wirtschaftsinformatik, wobei mindestens 45 Credits auf den Bereich Informatik entfallen.
- Bachelorabschlussnote muss in der Regel 3,0 oder besser sein.
- Bachelorarbeit muss mindestens 2,5 oder besser sein.
- Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt.
Bewerbungsablauf
Bewerbung
- Bewerbungen sind jederzeit möglich. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsformular ein.
- Haben Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer Hochschule außerhalb des deutschen Sprachraumes erlangt, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte über das Akademische Auslandsamt ein.
- Nach fachlicher Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie einen Bescheid und können sich damit im Bereich Einschreibung einschreiben.
Einschreibung
- Eine Einschreibung ist innerhalb der allgemeinen Einschreibefristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge möglich.
- Liegt Ihr Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, können Sie sich auch ohne Abschlusszeugnis vorläufig in den Masterstudiengang bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Einschreibung einschreiben. Der Nachweis Ihres Abschlusszeugnisses muss dann bis zum Ende des Semesters der Einschreibung vorliegen.