FAQS zur Zusatzqualifikation „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)“
Zielgruppe
Die Zusatzqualifikation richtet sich aufgrund ihrer studienbegleitenden Ausrichtung an Lehramtsstudierende aller Fächer, die die Zusatzqualifikation durch Schwerpunktsetzungen und einige Zusatzveranstaltungen im Verlauf des Regelstudiums erwerben können.
Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte und/oder ReferendarInnen im Bereich Sprachbildung von neu Zugewanderten finden Sie hier.
Formalia
Entstehen mir durch die Anmeldung Nachteile, wenn ich die Zusatzqualifikation letztlich doch nicht erwerbe?
Nein. Es entstehen durch die Anmeldung keine Nachteile. Falls Sie sich wieder abmelden möchten, informieren Sie die ZuS-Koordinationsstelle bitte per Mail.
Finden Abschlussprüfungen nur während der Vorlesungszeit statt oder auch in der vorlesungsfreien Zeit?
Prüfungen finden grundsätzlich auch in der vorlesungsfreien Zeit statt. Bei der Anmeldung zur Prüfung geben die Prüflinge einen für sie möglichen Prüfungszeitraum und einen Prüferwunsch an. Nach Bestätigung des eingeleiteten Prüfungsverfahrens und der Benennung eines/r weiteren PrüferIn durch die ZuS-Koordinationsstelle vereinbaren die Prüflinge den konkreten Prüfungstermin direkt mit ihrem/r PrüferIn.
Kann ich mir das Zertifikat ein zweites Mal ausstellen lassen, weil das Original verloren gegangen ist oder sich mein Familienname geändert hat?
Nein. Das Zertifikat ist ein Unikat, das dementsprechend nur einmal ausgestellt wird. Durch spätere Namensänderungen verliert es nicht seine Gültigkeit. Bei Verlust kann allenfalls ein Ausdruck des gescannten Originals ausgehändigt werden.
Pflichtvoraussetzung DaZ-Modul
Wie viele CP muss ich im Rahmen des DaZ-Moduls absolvieren?
Studierende der Schulformen GyGe/BK erwerben 6 CP im DaZ-Modul. Studierende der Schulformen GR/HRSGe erwerben 12 CP im DaZ-Modul (6 CP im BA und 6 CP im MA).
Ist die DaZ-Praxisphase im DaZ-Modul Master für den Bereich A von ZuS anrechenbar?
Nein. Das DaZ-Modul ist Bestandteil der Pflichtvoraussetzung und kann trotz Praxisbezug nicht noch einmal für den Bereich A angerechnet werden.
A Mehrsprachigkeit und Sprachbildung in der Praxis
Gibt es immer eine Begleitveranstaltung im Praxissemester?
Ja.
Reicht es aus, wenn ich die Forschungswerkstatt BiWi I mit Schwerpunkt "Sprachsensible Schulentwicklung" absolviert habe, um 4 CP für ZuS zu erwerben?
Nein. Um 4 CP im Rahmen des Praxissemesters für ZuS zu erwerben, müssen die Forschungswerkstatt BiWi I und die Forschungswerkstatt BiWi II mit Schwerpunkt "Sprachsensible Schulentwicklung" erfolgreich absolviert werden.
Kann ich das Berufsfelspraktikum noch einmal im Bereich DaZ/DaF absolvieren, auch wenn ich es schon gemacht habe?
Ja. Um die erforderlichen 4 CP im Bereich A zu erwerben, sollten Sie 50 Unterrichtsstunden absolvieren, eine der Begleitveranstaltungen zum Berufsfeldpraktikum im Bereich DaZ/DaF besuchen sowie ein Portfolio anfertigen. Wichtig ist, dass Sie den jeweiligen Dozierenden im Vorfeld kontaktieren und Ihr Anliegen schildern, da die Dozierenden über die Platzvergabe entscheiden.
Ist mir ein Platz in den Begleitveranstaltungen zum Berufsfeldpraktikum garantiert, wenn ich es im Bereich DaZ/DaF nachhole?
Nein.
Ich habe noch keine für ZuS anrechenbare Praxisphase und auch keinen Seminarplatz in der Begleitveranstaltung "Sprachsensible Schulentwicklung" erhalten. Was soll ich machen?
Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit einem/r ZuS-Berater*in.
B Pädagogische Perspektiven auf Heterogenität und Migration
C Unterrichtsfach und Sprache
Für meine Fächer gibt es keine Veranstaltungen. Was kann ich tun?
Die Liste der Veranstaltungen, die anerkannt werden, wird ständig erweitert, sodass sich ggf. in einem anderen Semester Veranstaltungen finden. Ansonsten können Sie Veranstaltungen zum sprachlichen und fachlichen Lernen aus dem Bereich DaZ/DaF oder ggf. Veranstaltungen anderer Fächer besuchen.
D Kontrastsprachen
Welche Sprachen kann ich wählen?
Es können alle Sprachen aus dem Angebot des IwiS gewählt werden, also z.B.:
Arabisch – Chinesisch – Französisch – Griechisch – Hindi – Italienisch – Japanisch – Koreanisch – Kroatisch – Kurdisch (Kurmancî) – Niederländisch – Persisch (Dari) – Polnisch – brasilianisches Portugiesisch – Russisch – Schwedisch – Spanisch – Türkisch ...
Sprachen, die in der Schule erlernt oder als Unterrichtsfach studiert werden, sowie Familiensprachen können im Rahmen der Zusatzqualifikation nicht noch einmal erlernt oder vertieft werden.
Mehrsprachigen Studierenden, die einen Herkunftssprachenkurs zum Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen am IwiS erfolgreich abschließen, wird dieser Kurs ausschließlich zusätzlich neben der neu erlernten Sprache auf dem Zertifikat aufgeführt.
Auch die Sprachkurse Deutsche Gebärdensprache, Latein, Altgriechisch und Hebräisch werden für die Zusatzqualifikation anerkannt.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs weisen Sie durch das vom IwiS ausgestellte Zertifikat nach. Eine zusätzliche Unterschrift auf Ihrem Belegbogen ist nicht notwendig.
Brauche ich in der neuen Sprache unbedingt einen A1-Kurs?
Entweder einen A1-Kurs oder einen Anfängerkurs; manche Sprachkurse erreichen beim Abschluss nicht im ersten Kurs das A1-Niveau, da beispielsweise zunächst ein neues Schriftsystem erlernt wird. Solche Kurse werden aber ebenso anerkannt wie die A1-Kurse.
Ich habe einen Sprachkurs an einer anderen Universtität/ an einem Spracheninstitut/ an der VHS besucht. - Kann ich mir auch diesen Kurs anrechnen lassen?
Grundsätzlich ja, sofern der Stundenumfang dem der IOS-Kurse entspricht und der Kurs mit einer Klausur abgeschlossen wurde, die das Sprachniveau A1 nach GeR ausweist.
BA- und MA-Arbeit
In welchen Bereichen kann ich meine BA-und MA-Arbeit schreiben und wie funktioniert das?
In den Bereichen B "Pädagogische Perspektiven auf Heterogenität und Migration" und C "Unterrichtsfach und Sprache" kann die BA-/MA- Arbeit für ZuS anerkannt werden. Es muss dann jeweils ein*e Betreuer*in aus den Bildungswissenschaften (für Bereich B) bzw. aus dem Fach (für Bereich C) sowie eine/n Betreuer*in aus DaZ/DaF geben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Sally Gerhardt (Sally.gerhardt@uni-due.de).
Einführungsveranstaltung
Anerkennung
Kann ich als Nachweis einen Auzug aus dem LSF vorlegen?
Nein. Aus dem LSF wird nicht ersichtlich, ob Sie eine Veranstaltung erfolgreich abgeschlossen haben. Daher kann als Nachweis ausschließlich die Unterschrift des Dozierenden auf dem Belegbogen, die Unterschrift des Dozierenden im Modulhandbuch oder im Falle der Anerkennung ganzer Module ein Auszug aus dem HisInOne akzeptiert werden.
Kann ich die Titel der Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten abkürzen oder unvollständig angeben?
Nein. Bitte vergleichen Sie die Angaben auf Ihrem Belegbogen mit den Angaben auf der Homepage und geben Sie die Titel entsprechend vollständig auf dem Belegbogen an.
Darf ich auch dann zur Anerkennungsveranstaltung kommen, wenn ich weiß oder vermute, dass mir für die Anmeldung zur Prüfung noch Veranstaltungen fehlen, ich aber nicht sicher bin, welche?
Wenn Sie im Studium bereits weit fortgeschritten sind, können Sie gerne kommen. Ansonsten vereinbaren Sie zur Beratung besser einen Besprechungstermin mit einem*r ZuS-Berater*in oder kommenden in die monatliche ZuS-Sprechstunde.
Muss ich mich sofort zur Prüfung anmelden, wenn bei einer Anerkennungsveranstaltung mein Belegbogen vollständig abgestempelt wurde?
Nein. Sie können Ihren Belegbogen auch einfach wieder mitnehmen und sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Abschlussprüfung anmelden. Die BeraterInnen werden Ihnen Hinweise geben, was Sie in diesem Fall beachten müssen.
LPO 2003
Ich studiere nach LPO 2003, kann ich auch die Zusatzqualifizierung erwerben?
Ja. Sie müssen sich beraten lassen, welche Veranstaltungen anerkannt werden und welche Sie noch nachstudieren müssen.