Informationen über das Ergebnis

Wichtiger Hinweis:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden per E-Mail oder telefonisch keine Auskünfte über die Einzelheiten Ihres Ergebnisses erteilt.

Prüflinge dürfen sich ihre Klausur persönlich ansehen. Allerdings muss dafür ein Antrag auf Klausureinsicht per E-Mail an dsh@uni-due.de gestellt werden. Das DSH-Büro erteilt Ihnen daraufhin einen Termin zur Klausureinsicht.

Bitte beachten:

Eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen wird erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gewährt. Daher wird eine Klausureinsicht vor den mündlichen Prüfungen nicht gestattet.

 

 

Einsicht in die Prüfungsunterlagen


Die Einsicht in die Klausur sowie in die Protokolle der mündlichen Prüfung wird den Prüfungskandidaten auf Antrag gewährt.

Der Antrag ist binnen drei Wochen nach Abschluss des Prüfungsverfahrens per E-Mail an dsh@uni-due.de mit dem Betreff „Antrag auf Klausureinsicht“ zu stellen. Geben Sie in dem Antrag Ihren vollständigen Namen und Ihre Registriernummer an. Die DSH-Beauftragten bestimmen Ort und Zeit der Einsichtnahme.

 

Wichtige Hinweise zur Einsichtnahme:

 

  • Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ist nur unter Vorlage eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) möglich. Der Ausweis muss im Original vorgelegt werden.
  •  Prüfungskandidaten erhalten zu Beginn der Einsichtnahme ihre originalen Prüfungsunterlagen.
  •  Die Zeit für die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen umfasst 60 Minuten.
  • Nutzung von Handys bzw. anderen elektronischen Geräten sowie eigenem Schreibzeug ist nicht gestattet. Stifte, Taschenrechner und Papier für Notizen werden zur Verfügung gestellt. 
  • Es dürfen während der Klausureinsicht einzelne Stichworte zu den Prüfungsaufgaben und Bewertungen auf das bereitgestellte Papier notiert werden. Abschreiben von ganzen Fragen bzw. Antworten ist jedoch nicht erlaubt.
  • Es darf nicht in die Prüfungsunterlagen geschrieben werden.
  • Es dürfen keine Kopien oder Abschriften der Klausurfragen erstellt werden.
  • Die Prüfungsunterlagen dürfen nicht aus dem Einsichtsraum entfernt werden.
  • Während der Einsichtnahme wird keine detaillierte Erklärung bzw. Besprechung zu fehlerhaften Lösungen angeboten.
  • Es werden während der Klausureinsicht keine Änderungen in der Bewertung vorgenommen. Versuche um Punkte zu feilschen werden nicht geduldet. Bei Nichtberücksichtigung dieses Aspekts wird die Einsicht ohne weitere Diskussion beendet.

 

 

Widerspruch


Wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil mit weniger als insgesamt 57 % nicht bestanden haben, kommt der Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung eine selbstständige rechtliche Bedeutung zu. Im Falle des Nichtbestehens können Sie gegen die Bewertung der schriftlichen Prüfung einen Widerspruch erheben, weil die Zulassung zu der mündlichen Prüfung das Bestehen dieser voraussetzt (vgl. DSH-Ordnung § 4 Abs. 3).

 

Wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil mit der Bewertung DSH-1, DSH-2 oder DSH-3 bestanden haben und zu der mündlichen Prüfung zugelassen sind, kommt der Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung keine selbstständige rechtliche Bedeutung zu. Ein Widerspruch zur Bewertungs­verbesserung kann also erst nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses erfolgen.

Hinweis:

Ein Widerspruch der keine Begründung bzw. keine Hinweise auf konkrete Bewertungsfehler enthält ist nicht zielführend. Wenn Sie uns Ihre Einwendungen nicht darlegen, können wir nicht über etwaige Bewertungsfehler entscheiden und uns nicht erneut mit dem Inhalt Ihrer Prüfungsarbeit befassen und die Qualität Ihrer Leistungen nicht neu bewerten. Unbegründete Widersprüche können von uns i.d.R. aufgrund der Aktenlage nur zurückgewiesen werden.

Empfehlung:

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den mündlichen Prüfungsteil abzulegen und einen Termin zur Klausureinsicht zu vereinbaren. So können Sie uns anschließend ggf. von Ihnen angenommene Bewertungsfehler in Ihrem Widerspruchsschreiben nennen und Ihre Leistung von uns überprüfen und neu bewerten lassen.

Wichtig:

Bitte denken Sie daran, uns in Ihrem Widerspruchsschreiben Ihren Familiennamen und Vornamen sowie Ihre aktuelle Adresse und Registriernummer zu nennen!

Ihren Widerspruch richten Sie gerne per E-Mail oder per Post an die DSH-Kommission:

dsh-kommission@uni-due.de            bzw.     DSH-Kommission
                                                                                       Universität Duisburg-Essen
                                                                                       Fakultät für Geisteswissenschaften
                                                                                       Deutsch als Zweit-/Fremdsprache
                                                                                       Universitätsstr. 12, 45141 Essen