Teilnahmevoraussetzungen für die Anmeldung zur DSH
An der DSH der Universität Duisburg-Essen (UDE) können nur Personen teilnehmen:
- die sich erfolgreich mit gültigen Nachweisen angemeldet haben,
- die sich fristgerecht anmelden und eine Zulassungsbestätigung vom DSH-Büro erhalten,
- die das Prüfungsentgelt nach Aufforderung fristgerecht überweisen.
Es werden folgende Nachweise benötigt:
1. Dokument (Sprachnachweis):
Bewerber mit C1-Zeugnissen werden zur Prüfung bevorzugt zugelassen.
Sollten Sie sich mit anderen Sprachnachweisen anmelden, ist eine Zusage abhängig von der Platzkapazität.
2. Dokument (Statusnachweis: Zulassung der UDE):
Wir akzeptieren sowohl interne Bewerber:innen als auch externe Bewerber:innen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzahl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber:innen für die DSH zugelassen werden. In dem Fall werden interne Bewerber priorisiert.
Bei der Anmeldung können Bewerber:innen ihren Status erklären und einen Statusnachweis hochladen, wodurch sie bei der Vergabe von Prüfungsplätzen priorisiert behandelt werden.
* Als "intern" gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):
- Bewerber:innen mit einer Zulassung zum Fachstudium an der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber:innen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber:innen mit einem vom Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ausgestellten Zugangsbescheid zum Sprachkurs.