Teilnahmevoraussetzungen für die Anmeldung zur DSH

An der DSH der Universität Duisburg-Essen (UDE) können nur Personen teilnehmen:

 

  • die sich erfolgreich mit gültigen Nachweisen angemeldet haben,
     
  • die sich fristgerecht anmelden und eine Zulassungsbestätigung vom DSH-Büro erhalten,
     
  • die das Prüfungsentgelt nach Aufforderung fristgerecht überweisen.

Es werden folgende Nachweise benötigt:

 

1. Dokument (Sprachnachweis):

Bewerber mit C1-Zeugnissen werden zur Prüfung bevorzugt zugelassen.

Sollten Sie sich mit anderen Sprachnachweisen anmelden, ist eine Zusage abhängig von der Platzkapazität.

 

2. Dokument (Statusnachweis: Zulassung der UDE):

Wir akzeptieren sowohl interne Bewerber:innen als auch externe Bewerber:innen.

Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzahl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber:innen für die DSH zugelassen werden. In dem Fall werden interne Bewerber priorisiert.

Bei der Anmeldung können Bewerber:innen ihren Status erklären und einen Statusnachweis hochladen, wodurch sie bei der Vergabe von Prüfungsplätzen priorisiert behandelt werden.

Als "intern" gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):

  1. Bewerber:innen mit einer Zulassung zum Fachstudium an der Universität Duisburg-Essen  für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
  2. Bewerber:innen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
  3. Bewerber:innen mit einem vom Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ausgestellten Zugangsbescheid zum Sprachkurs.