Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Anmeldung
Ich habe mich zur DSH angemeldet. Wann bekomme ich Bescheid, ob ich einen Prüfungsplatz erhalten habe?
Nach dem Ende der Anmeldephase werden alle Bewerber informiert,
ob sie einen Prüfungsplatz erhalten haben.
Fragen zur Bezahlung und Geldrückerstattung
Wann erfolgt die Bezahlung?
Nach der Anmeldephase erfolgt per E-Mail an alle zugelassenen Bewerber
eine Zahlungsaufforderung.
Wird mein Geld zurückerstattet, wenn ich an der schriftlichen Prüfung nicht teilnehme?
In der Regel erfolgt keinerlei Rückerstattung des Prüfungsentgeltes, wenn Sie angemeldet sind und nicht zur schriftlichen Prüfung erscheinen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der DSH-Prüfung teilnehmen können, müssen Sie
1) sich umgehend am Prüfungstag schriftlich per E-Mail (dsh@uni-due.de) entschuldigen und
2) innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen, die am Tag der Prüfung ausgestellt wurde.
Nur in einem Krankheitsfall und bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen erfolgt eine Rückerstattung des Prüfungsentgeltes abzüglich eines Bearbeitungentgeltes von 30,00 €.
Fragen zur Prüfung
Veröffentlicht die Universität Duisburg-Essen DSH-Musterklausuren?
Nein. Die UDE veröffentlicht grundsätzlich keine DSH-Musterklausuren.
Kann ich von der Prüfung ausgeschlossen werden?
Ja. Sie können von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn Sie den
Anweisungen des Personals in der Prüfung nicht folgen, wenn Sie während
der Prüfungszeit Ihr Handy benutzen, oder wenn Sie versuchen, während
der Prüfung zu betrügen.
Werden vor der mündlichen Prüfung Auskünfte über das genaue Ergebnis der schriftlichen Prüfung erteilt?
Nein. Vor der mündlichen Prüfung werden keine Auskünfte über das genaue
Ergebnis der schriftlichen Prüfung erteilt.
Was geschieht, wenn ich am Tag der schriftlichen oder mündlichen Prüfung meinen Reisepass nicht dabei habe?
Für die Teilnahme an sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung
müssen sich alle Prüflinge mit Ihrem Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
ausweisen.
Sollte man zum Zeitpunkt des Prüfungseinlasses eins dieser Dokumente nicht
vorzeigen können, wird die Teilnahme an der Prüfung verweigert.
Kann ich einen einzelnen Prüfungsteil wiederholen?
Nein. Es kann nur die gesamte Prüfung (schriftlichen Teil + mündlichen Teil)
wiederholt werden.
Wie oft kann ich die DSH wiederholen?
Jede Hochschule hat diesbezüglich eigene Regelungen.
An der Universität Duisburg-Essen kann die DSH beliebig oft wiederholt werden.
Es ist jedesmal das gesamte Prüfungsentgelt zu entrichten.
Fragen zum Zeugnis
Ich kann mein Zeugnis nicht persönlich abholen. Kann ich jemanden beauftragen, mein Zeugnis abzuholen?
Das Zeugnis wird in der Regel persönlich gegen Vorlage des Reisepasses oder
des elektronischen Aufenthaltstitels ausgegeben.
An Dritte kann das Zeugnis nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht
und ein Pass oder der elektronische Aufenthaltstitel des Empfängers
vorgezeigt werden.
Das Ausweisdokument muss im Original vorgelegt werden!
Gegen Fotokopien von Ausweisen werden die DSH-Zeugnisse
unter keinen Umständen herausgegeben.
Ich bin am Tag der Zeugnisausgabe verhindert. Kann ich mein Zeugnis zu einem späteren Termin abholen?
Ja. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich die DSH-Beauftragten
per E-Mail (dsh@uni-due.de).
Sie erhalten dann einen neuen Termin zur Zeugnisabholung.
Bekomme ich mein DSH-Zeugnis auch zugeschickt?
Mit der Post können Zeugnisse nur an Prüflinge verschickt, die außerhalb
Nordrhein-Westfalens wohnhaft sind. Will man das Zeugnis zugeschickt
bekommen, muss dieser Wunsch nach der mündlichen Prüfung
den DSH-Beauftragten persönlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Das DSH-Büro übernimmt keine Haftung für Briefsendungen.
Wie lange ist das DSH-Zeugnis gültig?
Das DSH-Zeugnis ist unbegrenzt gültig. Es verfällt nicht.
Gilt das DSH-Zeugnis von der Universität Duisburg-Essen auch an anderen deutschen Universitäten?
Ja. Das DSH-Zeugnis der Universität Duisburg-Essen gilt an jeder anderen
Hochschule in Deutschland.
Kann ich ein zweites Zeugnis bekommen, wenn ich mein DSH-Zeugnis verloren habe?
Ja. In dem Fall kann das DSH-Büro ein Duplikat ausstellen. Kontaktieren Sie
dazu bitte die DSH-Beauftragten per E-Mail (dsh@uni-due.de).
Für eine Zweitausfertigung wird allerdings eine Bearbeitungsentgelt von 30,00 €
erhoben.
Der Betrag muss vor der Abholung auf das Universitätskonto überwiesen werden.
Die Zahlungsdaten erhalten Sie per E-Mail.