Fragen zur Bezahlung und Geldrückerstattung
Nach der Anmeldephase erfolgt per E-Mail an alle zugelassenen Bewerber
eine Zahlungsaufforderung.
In der Regel erfolgt keinerlei Rückerstattung des Prüfungsentgeltes, wenn Sie angemeldet sind und nicht zur schriftlichen Prüfung erscheinen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der DSH-Prüfung teilnehmen können, müssen Sie
1) sich umgehend am Prüfungstag schriftlich per E-Mail (dsh@uni-due.de) entschuldigen und
2) innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen, die am Tag der Prüfung ausgestellt wurde.
Nur in einem Krankheitsfall und bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen erfolgt eine Rückerstattung des Prüfungsentgeltes abzüglich eines Bearbeitungentgeltes von 30,00 €.