Befreiende Prüfungen und Qualifikationen
Folgende Zertifikate entsprechen mindestens dem Niveau DSH-2 und werden ebenfalls anerkannt:
- TestDaF-Zertifikat in allen Teilbereichen mit TDN 4 oder besser
- Deutsches Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- Prüfungsteil "Deutsch" im Rahmen der Feststellungsprüfung, Note mindestens "ausreichend"
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) oder Kleines Deutsches Sprachdiploms (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom C2 (GDS) des Goethe-Instituts
- Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
- Telc C1 Hochschule
Von der DSH sind befreit:
- Inhaberinnen und Inhaber eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
- Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Zeugnissen, die in „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung)“ unter Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) ausgewiesen sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das DSH-Team: dsh@uni-due.de.
Eine Befreiung von der DSH ist ebenfalls möglich, wenn Sie:
- ein Germanistikstudium im Ausland erfolgreich abgeschlossen haben.
- einen deutschsprachigen Studiengang in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben.
- Deutsch auf muttersprachlichem Niveau sprechen, Ihre Hochschulzugangsberechtigung aber nicht in Deutschland erlangt haben.
Über weitere Fälle der Befreiung entscheidet die DSH-Kommission auf Antrag der Studienbewerberin bzw. des Studienbewerbers.
Setzen Sie sich bitte per E-Mail in Kontakt mit dem DSH-Team: dsh@uni-due.de.