DSH-Bewerbungsverfahren
Vergabe von Prüfungsplätzen
Wir akzeptieren sowohl interne Bewerber:innen* als auch externe Bewerber:innen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzahl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber:innen für die DSH zugelassen werden. In dem Fall werden interne Bewerber:innen priorisiert.
Die Vergabe von Prüfungsplätzen findet erst nach Ende der jeweiligen Anmeldefrist statt. Eine vorzeitige Reservierung von einem Prüfungsplatz ist nicht möglich.
Anforderung an Sprachnachweise
Bewerber:innen mit C1-Zeugnissen werden zur Prüfung bevorzugt zugelassen.
Sollten Sie sich mit anderen Sprachnachweisen anmelden, ist eine Zusage abhängig von der Platzkapazität.
* Als "intern" gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):
- Bewerber:innen mit einer Zulassung zum Fachstudium an der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber:innen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber:innen mit einem vom Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ausgestellten Zugangsbescheid zum Sprachkurs.