Berufsrechtliche Beratung für Forschungsvorhaben
Die Berufsordnung (§ 15 Abs. 1) für die nordrheinischen Ärzte und Ärztinnen schreibt vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen durch eine bei der Ärztekammer oder bei einer Medizinischen Fakultät gebildeten Ethik-Kommission über die mit ihrem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen müssen.
Die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen erkennt dabei grundsätzlich die Entscheidung einer anderen Ethik-Kommission an. Sie behält sich aber vor, das Forschungsvorhaben gegebenenfalls noch einmal zu beraten und in einer Stellungnahme zusätzliche Hinweise und Empfehlungen auszusprechen.
Die Ethik-Kommission begrüßt die Bestrebungen die berufsrechtliche Beratung multizentrischer Studien zu vereinfachen und zu harmonisieren. Aufgrund der gegebenen Rechtslage ist eine sofortige Umsetzung lokal nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Ethik-Kommission aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen das Prinzip "Eine Studie = ein Votum" noch nicht umsetzen kann. Nach Möglichkeit wird ein Anschlussvotum erteilt. Voraussetzung dafür ist die Einreichung der vollständigen Studienunterlagen und des zustimmenden Votums der erstberatenden Ethik-Kommission.
Die Ethik-Kommission empfiehlt gemäß der Deklaration von Helsinki (Version 2008 Seoul; Artikel 19) alle Studien beim "Deutsches Register Klinischer Studien" (www.drks.de) registrieren zu lassen.
Bei Studien nach Berufsordnung bitten wir um folgende Mitteilungen an die Ethik-Kommission: Download.
Bei einem Antrag auf berufsrechtliche Beratung beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
- Seit dem 19.09.2016 müssen die Anträge über das Portal https://www.ethikpool-essen.de bei der Ethik-Kommission eingereicht werden. Das Portal finden Sie auch in der linken Navigationsleiste (Ethikpool (Einreichungsportal)).
- Nachreichungen und Amendments zu Anträgen, die vor dem 19.09.2016 eingereicht wurden, schicken Sie bitte per E-Mail.
- Falls Sie
a) Daten aus mehreren Kliniken bzw. Instituten verwenden (Kooperationsprojekt) oder
b) Daten an externe Kooperationspartner/Stellen weitergeben
ist zusätzlich zum Votum der Ethik-Kommission die Zustimmung des Use & Access Committees (UAC) des Zentralbereich Data Governance (ZBDG) erforderlich. Bitte füllen Sie in diesen Fällen zusätzlich den Nutzungsantrag ZBDG aus. Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission wird Ihren Antrag und das Votum der Ethik-Kommission automatisch an den ZBDG weiterleiten.
Bei Fragen und Problemen mit dem elektronischen System helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle unter den Telefonnummern 0201 723 3637 oder 0201 723 1847 gerne.
Das Tool eTIC unterstützt Sie bei der Erstellung von Informationsschriften und Einwilligungserklärungen.