FAQ zum Thema Einschreibung
Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig einschreiben?
Grundsätzlich ist es möglich, sich für mehrere Studiengänge gleichzeitig einzuschreiben. Gemäß Hochschulgesetz ist es jedoch nicht zulässig, sich gleichzeitig für zwei Studiengänge einzuschreiben, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen.
Dabei ist zu beachten, ob das Fachsemester, für das die Einschreibung erfolgen soll, zulassungsbeschränkt ist. Sofern Sie bereits für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind und der weitere Studiengang, für den die Einschreibung erfolgen soll, nur im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, die Einschreibung aber z. B. aufgrund anrechenbarer Leistungen in das 3. Fachsemester erfolgen soll, ist die Einschreibung in den 2. Studiengang möglich.
Sollte die Einschreibung in zwei oder mehrere Studiengänge an verschiedenen Hochschulen erfolgen, handelt es sich dabei um eine Zweithörerschaft.
Wie ziehe ich meinen Antrag auf Immatrikulation zurück?
Wenn Sie vor Semesterbeginn vom Studienplatz zurücktreten möchten, senden Sie uns hierzu bitte entsprechend nach Zuständigkeit eine E-Mail. Sofern Sie uns über eine private E-Mail-Adresse kontaktieren, fügen Sie bitte zu Zwecken der Identifikation eine Kopie eines amtlichen Identitätsnachweises mit an. Wenn Ihnen der Studierendenausweis bereits zugegangen sein sollte, senden Sie diesen bitte zurück. Für den Fall, dass Sie den Semesterbeitrag bereits entrichtet haben, werden wir diesen in voller Höhe auf das Konto zurücküberweisen, über das auch die Zahlung Ihrerseits vorgenommen wurde. Eine Auszahlung auf ein anderes Konto ist nur dann möglich, wenn das ursprüngliche Konto geschlossen wurde. Melden Sie sich hierzu bitte im Zweifel bei uns.
Für den Fall, dass Sie einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die Immatrikulation bei uns zurückgezogen haben, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail.
Wenn Sie nach Semesterbeginn vom Studienplatz zurücktreten und den Semesterbeitrag noch nicht bezahlt haben, erfolgt die Exmatrikulation rückwirkend zum Studienstart. Absatz 2 gilt entsprechend.
Wenn Sie nach Semesterbeginn den Semesterbeitrag bereits entrichtet haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die Exmatrikulation mittels Antrag auf Exmatrikulation über den Bereich Studienservice beantragt werden.
Bekomme ich den Semesterbeitrag erstattet, wenn ich von der Einschreibung zurücktrete?
Wenn das Semester bereits begonnen hat und Sie den Beitrag entrichtet haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall können Sie die Exmatrikulation beantragen. Inwiefern eine Erstattung des Beitrags möglich ist, ist den dort hinterlegten Informationen zur Exmatrikulation zu entnehmen.
Ich war schon einmal an der UDE eingeschrieben. Wie gehe ich als Wiedereinschreiber vor?
Wenn Sie schon einmal an der UDE eingeschrieben waren, ist eine Einschreibung über die Online Immatrikulation nicht durchzuführen. Bitte nutzen Sie stattdessen den Antrag auf Einschreibung und reichen diesen im Bereich Einschreibung ein (postalisch oder persönlich). Bei weiteren Fragen zur Wiedereinschreibung wenden Sie sich bitte an den Bereich Einschreibung
Welche Unterlagen benötige ich zur Einschreibung?
Für die postalische Einschreibung benötigen Sie den Antrag auf Einschreibung. Diesem Antrag können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen für die Einschreibung erforderlich sind. Einzelheiten sind der letzten Seite des Einschreibungsantrags zu entnehmen.
Die in der Online-Immatrikulation hochzuladenden Dokumente entnehmen Sie bitte folgendem Link:
https://www.uni-due.de/faq-studium/online-immatrikulation.php
Wofür benötige ich eine Uni-Kennung und wann erhalte ich diese?
Die meisten Hochschuldienste werden online zur Verfügung gestellt. Für den Zugang zu diesen Diensten benötigen Sie eine Hochschulkennung, Ihre Uni-Kennung. Als Dienste werden u. a. folgende Nutzungsmöglichkeiten angeboten:
- Prüfungsanmeldung
- Bibliotheknutzung
- Änderung von Adressdaten
- Druck des Überweisungsträgers für die Zahlung des Semesterbeitrages
- Druck der Studienbescheinigungen
Detaillierte Informationen zur Nutzung der Uni-Kennung erhalten Sie auf folgender Seite:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/uni_kennung.php
Die Uni-Kennung wird Ihnen nach der Einschreibung zugewiesen. Sofern Sie sich zuvor online beworben haben, haben Sie für die Bewerbung eine Benutzerkennung erhalten. Nach Aktivierung der Uni-Kennung ist die Benutzerkennung der Bewerbung deaktiviert. Bitte benutzen Sie nur noch die nach der Einschreibung erhaltene Uni-Kennung.
Bei Fragen oder Problemen mit der Uni-Kennung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Informationsdienste (ZIM).
Wann kann ich mich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben?
Bei zulassungsfreien Studiengängen (außer Medizin, Weiterbildungsstudiengängen und Promotionsstudien) kann die Einschreibung direkt, also ohne vorherige Bewerbung, während der entsprechenden Einschreibungsfristen online über das Portal erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen sind dafür hochzuladen.
Informationen zum Thema Online Immatrikulation entnehmen Sie bitte unter nachstehendem Link:
https://www.uni-due.de/faq-studium/online-immatrikulation.php
Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis?
Der Studierendenausweis wird Ihnen ca. zwei Wochen vor Semesterbeginn per Post zugeschickt.
Wann und wo erhalte ich meine Studienbescheinigungen?
Die Studienbescheinigung kann nach Verbuchung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages von Ihnen selbst ausgedruckt werden. Dazu benötigen Sie eine Uni-Kennung, welche Sie im Einschreibungsprozess erhalten.
Eine Anleitung zum Ausdruck finden Sie hier.
Wann und wie muss ich den Semesterbeitrag (Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag) bezahlen?
Bei der postalischen Einschreibung (Medizin, Weiterbildungsstudiengängen und Promotionsstudien) erhalten Sie einen Überweisungsträger zur Zahlung des Semesterbeitrages auf dem Postweg. Der Beitrag ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Studierendenausweises zu bezahlen. Weitere Informationen zum Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag finden Sie hier.
Hinweise zur Beitragszahlung in der Online-Immatrikulation finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.uni-due.de/faq-studium/online-immatrikulation_antworten.php#semesterbeitrag
Auf welches Konto überweise ich den Semesterbeitrag?
Die Bankverbindung und weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte folgender Seite:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml
Was gebe ich bei Verwendungszweck an?
Im Verwendungszweck wird ausschließlich die Matrikel-Nr. angegeben. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass wirklich ausschließlich die Zahlen Ihrer Matrikel-Nr. angegeben werden.
Es dürfen keine zusätzlichen Informationen wie z. B. das Wort „Matrikel-Nr.“, das Semester oder ähnliches, auch keine Sonderzeichen davor oder dahinter notiert werden. Ansonsten erfolgt keine automatische Zuordnung des Semesterbeitrages. Bei einer manuellen Zuordnung durch den Bereich Einschreibungswesen verzögert sich der gesamte weitere Ablauf.
Ich habe die Orientierungsveranstaltungen verpasst. Was nun?
Sofern Sie die Orientierungsveranstaltung verpasst haben, können Sie folgender Seite die Ansprechpartner für Beratungsmöglichkeiten entnehmen:
https://www.uni-due.de/erstsemester/nachzuegler.shtml
Wie bekomme ich meinen Stundenplan?
Bei der Einschreibung erhalten Sie Informationen zu den Orientierungsveranstaltungen. Dort helfen Fachschaften und Fakultäten bei der Erstellung des Stundenplans und des weiteren Studienverlaufs.
Sofern sie die Orientierungsveranstaltung verpasst haben, können Sie folgender Seite die Ansprechpartner für Beratungsmöglichkeiten entnehmen:
https://www.uni-due.de/erstsemester/nachzuegler.shtml