FAQ zum Thema Master

Welchen Master kann ich mit meinem Bachelor studieren?

Wichtige Informationen über die genaue Vorgehensweise bei der Einschreibung in die Masterstudiengänge finden Sie im Leitfaden Vom Bachelor zum Master.
Eine Auflistung, der von uns angebotenen Masterstudienplätze kann auf folgendem Link Masterstudiengänge eingesehen werden.

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Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen?

Die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge  unterliegen einem Orts-NC-Vergabeverfahren. Hierfür ist eine Onlinebewerbung erforderlich.
Bei den zulassungsfreien Masterstudiengängen müssen teilweise Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, die von der jeweiligen Fakultät überprüft werden. Sollte die Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses gegeben sein, ist eine Einschreibung im Bereich Einschreibungswesen möglich. Auf dem nachfolgenden Link werden die Unterscheidungsmerkmale detaillierter erläutert.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zum Bewerbungsverfahren (https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml)

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Wo und wie muss ich mich bewerben?

Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang entschieden haben, müssen Sie eine Online-Bewerbung für das 1. Fachsemester abgeben.

Hier finden Sie die Bewerbungsseite für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge

Viele zulassungsfreie Masterstudiengänge sehen über den reinen Bachelorabschluss hinaus fachliche Mindestqualifikationen vor. Diese werden in einem eigenen an Fristen gebundenen Verfahren von der jeweiligen Fakultät geprüft. Bitte Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang und setzen sich bezüglich der Gleichwertigkeitsprüfung mit dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät in Verbindung. Sofern die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses bescheinigt wird, kann anschießend die Einschreibung beantragt werden.

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Welche Bewerbungsfristen und Einschreibungsfristen sind zu beachten?

Weitere Informationen zu den Bewerbungsfristen erhalten Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbungsfristen.php.

Fristen u.a. zur Einschreibung finden Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.php

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Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen und wo finde ich diese?

Informieren Sie sich gerne in unserer Studiengangsdatenbank (https://www.uni-due.de/de/studium/studiengangsdatenbank) und anhand der veröffentlichten Prüfungsordnungen (https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/pruefungsordnungen.php). Alternativ steht Ihnen auch das Akademische Beratungszentrum gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Kann ich mich für den Master bewerben, wenn ich noch keinen Bachelorabschluss erhalten habe?

Bitte wenden Sie sich hierzu an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. In den einzelnen Prüfungsordnungen ist i.d.R. formuliert, inwieweit eine vorzeitige Bewerbung bzw. ein vorzeitiger Zugang zum Masterstudium möglich sind.

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Was muss ich beachten, wenn ich meinen Bachelor an der Universität Duisburg-Essen absolviert habe?

Falls Sie nach dem Bachelor-Abschluss den fachlich entsprechenden Masterstudiengang studieren möchten, ist für die Umschreibung eine Rückmeldung für das nächste Semester erforderlich. Ein erneutes Ausfüllen eines Einschreibungsantrages ist nicht notwendig.

Bitte nutzen Sie stattdessen den Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung.

Eine Prüfung der Zulassung durch den jeweiligen Prüfungsausschuss kann, je nach Studiengang, erforderlich sein.

Für die Absolvierung eines anderen Masterstudienganges, als den, der im Bachelorstudium studiert wurde, ist in jedem Fall eine Überprüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses notwendig, auch wenn dieser an der Universität Duisburg-Essen absolviert wurde.

Die Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses wird vom zuständigen Prüfungsausschuss festgestellt.

Bitte beachten Sie, dass für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge eine Onlinebewerbung erforderlich ist.

Da für viele zulassungsfreie Masterstudiengänge über den reinen Bachelorabschluss hinaus fachliche Mindestqualifikationen erforderlich sind, erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen in einem eigenen an Fristen gebundenen Verfahren durch die jeweilige Fakultät. Bitte Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Sofern die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses bescheinigt wird, kann anschießend die Einschreibung beantragt werden.

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Was muss ich beachten, wenn ich meinen Bachelor nicht an der Universität Duisburg-Essen absolviert habe?

Die Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses wird vom zuständigen Prüfungsausschuss geprüft. Sobald das Ergebnis vorliegt, kann die Einschreibung online über den Link Start der Online-Immatrikulation beantragt werden.

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Wie bewerbe ich mich, wenn ich meinen Bachelor-Abschluss im Ausland absolviert habe?

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss in einem EU-bzw. EWR-Land erworben haben, schicken Sie bitte Ihren Personalausweis, alle Zeugnisse sowie einen Sprachnachweis Deutsch mit Angabe Ihres Namens und dem gewünschten Studiengang elektronisch zur Prüfung an das Akademische Auslandsamt: hzb@uni-due.de. Mit der Bestätigung des Akademischen Auslandsamtes über die Hochschulzugangsberechtigung können Sie anschließend die Einschreibung online beantragen.

Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss im nicht europäischen Ausland erreicht haben und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bewerben Sie sich bitte ausschließlich beim Akademischen Auslandsamt . Weitergehende Informationen finden Sie hier.

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

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