FAQ zum Thema Online-Immatrikulation
Wie und wann kann ich das Team vom Bereich Einschreibung am besten erreichen?
Sie können uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr erreichen. Wegen der großen Zahl an Anrufen kann es allerdings sein, dass Sie nicht durchkommen. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen dann per Mail.
Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihre Matrikelnummer an (wird bei der Online-Immatrikulation automatisch zugewiesen).
Orientieren Sie sich bitte auf unserer Homepage hinsichtlich der Zuständigkeiten:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php
Welche Anträge auf Immatrikulation sind online zu stellen und welche postalisch?
Online können Sie sich für alle Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge einschreiben. Beachten Sie hierzu bitte die jeweiligen Einschreibungsfristen.
Bewerber*innen, die bereits an der UDE studiert haben sowie Interessent*innen für die Promotionseinschreibung senden uns Ihre Anträge bitte postalisch innerhalb der Fristen zu. Die Antragstellung kann auch persönlich während unserer Öffnungszeiten erfolgen.
Wann kann ich mich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben?
Bei zulassungsfreien Studiengängen kann die Einschreibung direkt, also ohne vorherige Bewerbung, während der entsprechenden Einschreibungsfristen erfolgen. Innerhalb der Frist ist es zwingend erforderlich, alle erforderlichen Unterlagen zur Einschreibung ausschließlich über die Online-Immatrikulation hochzuladen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einschreibung nicht mehr möglich.
Wie kann ich mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben, für den ich bereits zugelassen bin?
Den Ablauf der Online-Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid, der Ihnen online im Bewerberportal der Hochschule bereitgestellt wird. Beachten Sie hierbei bitte die Frist, in der Sie Zeit haben, die Immatrikulation für den Studienplatz zu beantragen.
Wie kann ich im HISinOne-Portal einen Antrag löschen oder zurückziehen, wenn ich versehentlich 2 Anträge gestellt habe?
Anträge lassen sich aus Bewerbersicht nicht löschen bzw. zurückziehen. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine Nachricht mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an nachfolgend genannte Funktionsadressen:
Für Studiengänge am Campus: nachgereichte-unterlagen-du@uni-due.de
Für Studiengänge am Campus Essen: nachgereichte-unterlagen-e@uni-due.de
Für Lehramtsstudiengänge: lehramtsstudium@uni-due.de
Welche Unterlagen muss ich denn hochladen?
Für die Einschreibung sind nachfolgende Dokumente hochzuladen:
- das Abiturzeugnis
- Abschlusszeugnis, falls Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen haben
- ggfs. Nachweis einer besonderen Vorbildung, Tätigkeit oder besonderen Zugangsvoraussetzung (z.B. Praktikum, DSH-Sprachprüfung, geleisteter Dienst bei entsprechender Angabe in der Bewerbung, Fremdsprachenkenntnisse etc.)
- Elektronischer Nachweis über Ihren Versicherungsstatus („M10“-Meldung), der bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen ist.
- Exmatrikulationsbescheinigung(en), falls Sie an einer oder mehreren anderen Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren.
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- die Genehmigung des Antrags auf Einschreibung, wenn eine Prüfung in vorangegangenen Studien endgültig nicht bestanden wurde https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/form_en_pruefung.php
Zusätzlich bei Minderjährigen
- der ausgefüllte Vordruck "Einwilligung der gesetzlichen Vertreter“ sowie eine Kopie der Ausweise der Erziehungsberechtigten
Zusätzlich bei Lehramtsstudiengängen
- Nachweis der Teilnahme an dem verpflichtenden Sprach-Assessment SkaLa: https://skala.uni-due.de/zlb/
Zusätzlich bei Masterstudiengängen
- Zulassungsbescheid oder Gleichwertigkeitsbescheinigung des Prüfungsausschusses;
- Die Zuständigkeiten können Sie den Internetseiten der Fakultät des jeweiligen Studienganges entnehmen.
Ich warte immer noch auf die Prüfung meiner Unterlagen für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang. Warum dauert das so lange?
Alle gestellten Anträge auf Online-Immatrikulation werden nach und nach gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft. Sofern Unterlagen unvollständig bzw. fehlerhaft sind, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wegen der hohen Zahl an Anträgen nimmt das Verfahren noch einige Zeit in Anspruch. Wir bitten deshalb um etwas Geduld.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags auf Online-Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang?
Wegen der zeitgleichen Öffnung des Portals für alle Studiengänge (zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge) kann eine sehr hohe Zahl an Immatrikulationsanträgen eingehen, die geprüft und abgearbeitet werden müssen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Es werden alle Anträge geprüft und eventuell fehlende Unterlagen nachgefordert.
Ich habe den Status" Immatrikulation beantragt", was passiert jetzt?
Sobald Sie die Online-Immatrikulation beantragt haben, ist es erforderlich, die aufgeführten Dokumente hochzuladen, die Einwilligungserklärung durch Setzen des Häkchens abzugeben und den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag in der angegebenen Höhe zu entrichten. Eine Änderung des Status erfolgt erst mit Vorlage aller Unterlagen und der sachlichen Prüfung durch den Bereich Einschreibung. Sollten Unterlagen fehlerhaft und/oder unvollständig sein, werden wir Sie diesbezüglich kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass es in den Hochphasen der Einschreibung zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Sehen Sie daher möglichst von Anfragen per E-Mail ab und kontaktieren uns nur in dringenden Fällen, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu ermöglichen. Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft. Sie erhalten unaufgefordert weitere Informationen im Verlauf der Bearbeitung.
Wie und wo bekomme ich eine Gleichwertigkeitsbescheinigung?
Für viele zulassungsfreie Masterstudiengänge sind über den reinen Bachelorabschluss hinaus fachliche Mindestqualifikationen erforderlich. Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt in einem eigenen an Fristen gebundenen Verfahren durch die jeweilige Fakultät. Bitte Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Sofern die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses bescheinigt wird, kann anschießend die Einschreibung beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge eine Onlinebewerbung erforderlich ist.
Bis wann kann ich Unterlagen nachreichen?
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie alle Unterlagen so schnell wie möglich hochladen und den Semesterbeitrag überweisen. Nur in diesem Fall kann bei Prüfung Ihres Antrags die Immatrikulation zeitnah abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass es allerdings in den Hochphasen der Einschreibung dennoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Sehen Sie daher möglichst von Anfragen per E-Mail ab und kontaktieren uns nur in dringenden Fällen, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu ermöglichen. Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft. Sie erhalten unaufgefordert weitere Informationen im Verlauf der Bearbeitung.
Wie weise ich die Sprachvoraussetzungen nach?
Im Regelfall werden Fremdsprachenkenntnisse auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen. Bitte laden Sie daher immer das Zeugnis vollständig hoch. Welche Fremdsprachenkenntnisse für die Aufnahme des gewählten Studiengangs/Studienfachs erforderlich sind, kann der gültigen Prüfungsordnung entnommen werden. Hilfreich sind auch unsere Übersichten zum Studienangebot, da dort auf Sprachkenntnisse hingewiesen wird:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml
Wie bekomme ich den erforderlichen Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung?
Wegen der elektronisch zu übermittelnden M10-Meldung wenden Sie sich bitte in jedem Fall an Ihre Krankenkasse. Privatversicherte (sofern sie noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren) wenden sich an eine gesetzliche Krankenversicherung ihrer Wahl und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung versendet dann die elektronische Meldung an die Hochschule.
Die Universität Duisburg-Essen hat die Absender-Nr. H0000277, die der Krankenkasse für die elektronische Übermittlung mitzuteilen ist.
Das Hochladen der Krankenversichertenkarte reicht nicht aus!
Wann muss ich den Semesterbeitrag bezahlen? Muss ich die Zahlungsbestätigung hochladen?
Der Semesterbeitrag sollte mit Abgabe Ihres Antrags auf Immatrikulation überwiesen werden. Ein Zahlungsnachweis ist nicht erforderlich. Nach Prüfung des Antrags und Kontrolle der hochgeladenen Dokumente wird der Einschreibungsprozesses abgeschlossen.
Bekomme ich eine Bestätigung darüber, dass ich den Semesterbeitrag bezahlt habe?
Eine separate Benachrichtigung über den Eingang des Beitrags wird nicht verschickt. Sofern alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und vom Bereich Einschreibung geprüft worden sind, schließen wir das Immatrikulationsverfahren ab. Nach Aktivierung Ihrer Uni-Kennung können Sie sich im Studienservice in HISinOne eine Bescheinigung über den gezahlten Beitrag für das Semester sowie Studienbescheinigungen anzeigen lassen und ausdrucken.
Wann bekomme ich meine Uni-Kennung?
Nach der erfolgreich durchlaufenen Online-Immatrikulation erhalten Sie eine durch ein Passwort geschützte Uni-Kennung, die Ihnen den Zugang zum Internet und zu den elektronischen Diensten der Hochschule ermöglicht.
Informationen und Hilfestellungen, wie Sie die Uni-Kennung generieren können, finden Sie auf folgender Seite:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/uni-kennung.pdf.
Wie bekomme ich die Unikennung? Per Post oder per Mail?
Im Falle der Online-Immatrikulation steht der Bescheid über Ihre Unikennung im HISinOne-Portal in der Sicht „Studienservice“ bereit. Die Anleitung zum Erhalt der Kennung finden Sie hier:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/uni-kennung.pdf
Im Falle der postalischen oder postalischen Immatrikulation wird Ihnen die Unikennung an die im Antrag genannte Adresse postalisch zugeschickt.
Ab wann kann ich mir Studienbescheinigungen ausdrucken?
Sobald der Immatrikulationsantrag geprüft und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität eingegangen ist, wird die Einschreibung abgeschlossen. Anschließend sollten Sie schnellstmöglich Ihre Uni-Kennung einrichten. Mit der Uni-Kennung und Passwort loggen Sie sich dann in HISinOne ein und können sich Studienbescheinigungen ausdrucken:
Ich möchte mich wieder exmatrikulieren? Was nun?
Wenn Sie vom Studienplatz zurücktreten möchten, schicken Sie uns bitte per Email ein kurzes Anschreiben mit Angabe Ihres Namens sowie des gewählten Studiengangs zu. Falls der Beitrag bereits überwiesen wurde, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit. Wir werden dann die Erstattung veranlassen. Der Betrag wird innerhalb der folgenden 10 Tage wieder auf dem Konto eingehen.
Für Studiengänge am Campus:
einschreibung-duisburg@uni-due.de
Für Studiengänge am Campus Essen:
einschreibung-essen@uni-due.de
Für Lehramtsstudiengänge:
lehramtsstudium@uni-due.de
Ich habe mich vertippt und es ist mir jetzt erst aufgefallen. Wie ändere ich das? (z.B. auch bei Matrikelnummer auf der Überweisung!)
Wenn Sie fehlerhafte persönliche Daten feststellen, schicken Sie uns bitte per Email eine Kopie Ihres Personalausweises zu. Wir werden die Daten dann abgleichen und korrigieren.
Im Falle einer fehlerhaften Überweisung schicken Sie uns bitte per Email einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu (die IBAN sollte erkennbar sein). Bitte geben Sie dabei auch Ihren Namen und Ihre korrekte Matrikelnummer an, damit wir die richtige Zuordnung des Betrags vornehmen können.
Für Studiengänge am Campus:
einschreibung-duisburg@uni-due.de
Für Studiengänge am Campus Essen:
einschreibung-essen@uni-due.de
Für Lehramtsstudiengänge:
lehramtsstudium@uni-due.de