FAQ zum Thema Studierendenausweis
Wofür benötige ich den Studierendenausweis?
Der Studierendenausweis wird als multifunktionale Chipkarte ausgestellt, die einen kontaktlosen Chip enthält. Er kann für Bezahlvorgänge in der Bibliothek und den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks genutzt werden.
Wie und wann bekomme ich den Studierendenausweis?
Sobald Sie eingeschriebene:r Studierende:r an unserer Hochschule sind, erhalten Sie den Studierendenausweis innerhalb von 2-3 Wochen auf postalischem Wege. Bitte beachten Sie, dass zur abschließenden Immatrikulation neben der vollständigen Prüfung Ihrer Unterlagen auch der Semesterbeitrag bei uns eingegangen und verbucht sein muss. Erfahrungsgemäß dauert die Verbuchung des Semesterbeitrages ab dem Zeitpunkt der Überweisung in etwa 3-4 Tage.
Welche Daten sind auf dem Chip des Studierendenausweises gespeichert?
Auf dem Chip sind der Name, Vorname und das Geburtsdatum vermerkt.
Wie und wo bekomme ich einen neuen Studierendenausweis, wenn ich ihn verloren habe?
Ein neuer Studierendenausweis kann im Bereich Chipkarte per E-Mail von Ihrer persönlichen „@stud.uni-due.de“ E-Mail-Adresse mit Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragt werden.
Was kostet ein neuer Studierendenausweis?
Bei Verlust oder Beschädigung des Studierendenausweises wird eine Gebühr von 10 € erhoben.
Was passiert, wenn ich den Ausweis vergessen habe und kontrolliert werde?
Wer bei einer Fahrausweisprüfung den Studierenden- oder Lichtbildausweis nicht vorweisen kann, erhält eine Zahlungsaufforderung für ein so genanntes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" (60 Euro). Wird die Fahrtberechtigung jedoch innerhalb von 14 Tagen im Kunden-Center des Verkehrsunternehmens, welches die Zahlungsaufforderung ausgestellt hat, nachgewiesen, so ist nur noch ein ermäßigter Betrag in Höhe von max. 7 Euro als Aufwandsentschädigung zu entrichten.