Gutachten
Wir erstellen Gutachten zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Gutachten werden in unserem Institut von forensisch erfahrenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen angefertigt.
Wir erstellen Gutachten zu:
- den Voraussetzungen für aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit gemäß der §§ 20 und 21 StGB
- den Voraussetzungen für Maßnahmen der Besserung und Sicherung gemäß der §§ 63, 64 und 66 StGB
- Fragen der Prognose (Behandlung im Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung, Lockerung und Entlassung von Inhaftierten)
Anfragen richten Sie bitte an:
Prof. Dr. med. Johannes Fuß
E-Mail: johannes.fuss@uni-due.de