Gleichstellung
Die Gleichstellung ist in der BRD im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2, festgeschrieben: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Nach In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrags am 1. Mai 1999 hat sich die deutsche Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss am 23. Juni 1999 verpflichtet, Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anzuerkennen und zu ihrer Förderung, die Strategie des Gender Mainstreamings anzuwenden. Öffentliche Institutionen, darunter auch Hochschulen, sind dazu gehalten diese Gleichstellungsstrategie umzusetzen.
- Was bedeutet Gleichstellung in der Wissenschaft?
- Und konkret an der Uni Duisburg-Essen?
- Wo ist sie festgeschrieben?
- Wie wird Gleichstellung umgesetzt?
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu diesen Fragen:
... an der Universität Duisburg-Essen
Infos zu Grundsätzen, Steuerungsinstrumenten, Maßnahmen in der Personalentwicklung und vieles mehr...
Gender Mainstreaming
Infos zur Entstehung und Definition von Gender Mainstreaming und warum der Genderbegriff für die Gleichstellungsarbeit genutzt wird
Service und Beratung
An der UDE gibt es eine Reihe von Service- und Beratungsinstitutionen, die sich mit Gleichstellungsfragen befassen.
Weiterführende Informationen
Im Genderportal finden Sie Literaturhinweise und Links zu den Bereichen Gleichstellung und Gender Mainstreaming.