Informationen zur Inklusionsstelle
Rahmenbedingungen der UDE mitgestalten
Allgemeine hochschulpolitische Veränderungen, wie z.B. die Bologna-Reform haben erhebliche Auswirkungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Die Beauftragte beobachtet diese Entwicklungen, analysiert sie und macht ggf. Vorschläge.
Die Beauftragte vertritt die Belange von behinderten und chronisch erkrankten Studieninteressierten und Studierenden innerhalb der Universität Duisburg-Essen, insbesondere auch in den Übergangsphasen von der Schule zur Hochschule als auch im Übergang von der Hochschule in den Beruf.
Innerhalb der Universität Duisburg-Essen ist die Beauftragte an einschlägigen Entscheidungenprozessen beteiligt (z.B. in den Bereichen Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit).
Vernetzungs- und Kooperationsebene
Hochschulintern
Das Bestreben der Beratungsstelle ist es,engen Kontakt mit betroffenen Studierenden und deren Vertretungen zu halten. Darüber hinaus wird eine interne Vernetzung bzw. Kooperation mit dem Akademischen Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ), der Verwaltung, den Fakultäten, der Ombudsstelle für Studierende, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, dem Studierndenwerk Essen-Duisburg, den Beratungsnetzwerken, zentrale Serviceeinheiten, wie z.B. das Zentrum für Information und Mediendienste und dem Zentrum für Hochschul- und Qualitätsentwicklung angestrebt.
Hochschulübergreifend
Für den Wissens- und Erfahrungsaustausch baut die Beratungsstelle hochschulübergreifende Kontakte zu Behindertenbeauftragten und Beratungsstellen an anderen Universitäten auf und hält Kontakt zum Deutschen Studentenwerk für den Bereich Behinderung und Studium.
Hochschulextern
Ein weiterer Baustein ist die langfristige hochschulexterne Vernetzung mit dem Land NRW, der Stadt Essen, Organisationen, Verbänden und Selbsthilfegruppen sowie Personen, die Inklusion an der Hochschule für Studierende mit mit Behinderung und chronischer Erkrankung in der Region Duisburg-Essen mit befördern wollen.
Grenzen der Beratung
Die Beauftragte führt keine Rechtsberatung durch.
Sie darf nicht in schwebende Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eingreifen und hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der Universität. Sie kann daher nicht anweisen, bestimmte Entscheidungen abzuändern oder zu treffen, kann aber im Einzelfall, soweit vom Betroffenen schriftlich erwünscht, um erneute Prüfung des Sachverhalts bitten.
Darüber hinaus verfügt die Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung selbst nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können. Sie kann aber ggf. bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten an der Universität Duisburg Essen behilflich sein.