Creative-Commons-Lizenzen

Das Projekt OGeSoMo ist seit April 2020 abgeschlossen.
Sie finden alle Informationen, Handreichungen und die Abschlusspublikation in DuEPublico zur Nachnutzung im Open Access.

Informationen zum Nachfolgeprojekt AuROA – Autor:innen und Rechtssicherheit für Open Access
finden Sie auf Webseite des Projektes.

Projekt AuROA

Urheberrecht und Lizenzen

Das geltende Urheberrecht besagt, dass Werke und Inhalte nur verwendet und verbreitet werden dürfen, wenn der Urheber bzw. die Urheberin dafür explizit die Zustimmung erteilen.

In der Ausgangssituation gilt daher der Copyright-Vermerk "All rights reserved".

Was bedeutet das genau?

  • Inhalte dürfen zum Zwecke des Zitats genutzt werden, sofern die Nutzung durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
  • Jede anderweitige Nutzungsart bedarf der obligatorischen Zustimmung des Urhebers – wird der Inhalt bzw. das Werk ohne die Erlaubnis des Urhebers verwendet, so wird dies als rechtswidriges Verhalten und Verletzung der Rechte des Urhebers eingestuft.

Wie kann die Erlaubnis zur Nutzung eingeholt werden?

  • Die Erlaubnis zur Weiternutzung des Inhalts bzw. des Werkes kann bei dem Urheber explizit angefragt werden ODER
  • Der Urheber bzw. der Rechteinhaber kennzeichnet die erlaubte Nutzung durch speziell dafür entwickelte offene Lizenzen.
    • Um eine Lizenz zu vergeben, muss der Urheber bzw. die lizenzgebende Person im Besitz der Rechte für eine Lizenzvergabe sein. Der oder die Urheber müssen für die Lizenzvergabe seitens des Rechteinhabers ihr Einverständnis abgeben.

Was sind die Vorteile von offenen Lizenzen?

  • Offene Lizenzen basieren auf dem aktuellen Urheberrecht und bieten somit Rechtssicherheit für die Urheber und Nutzer.
  • Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für die erlaubte Nutzung und schließen dadurch unerwünschte Nutzungsarten aus.
  • Die Nutzung muss nicht bei dem Urheber einzeln erfragt werden, sondern ist sichtbar und offen gekennzeichnet.
  • Im Publikationsbereich haben sich weitgehend die Lizenzen von Creative Commons durchgesetzt – die CC-Lizenzen werden bereits als Regel betrachtet, sind jedoch noch nicht gesetzlich verankert.


Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sind standardisierte Tools, um schnell und einfach urheberrechtliche Erlaubnisse zu erteilen. Sie basieren auf dem Urheberrecht und unterstützen dieses – entgegen der gängigen Meinung untergraben CC-Lizenzen nicht das Urheberrecht. Mit der Vergabe einer CC-Lizenz wird die erlaubte Nutzung kenntlich gemacht.


Eine einmal vergebene Lizenz kann nicht widerrufen oder verändert werden! Es ist empfehlenswert, sich vor der Vergabe Gedanken über die Reichweite der Nutzungslizenzen zu machen.

Die Lizenzen funktionieren nach dem Baukastenprinzip und bestehen aus vier Bausteinen, die miteinander kombiniert werden können:​​​​

CC-Lizenzen

Empfohlene CC-Lizenzen

Für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen werden folgende Lizenzen angestrebt und empfohlen:

CC BY:

  • Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung.
  • Erwähnung des Urhebers, der Quelle, des Fundortes und ggf. der Veränderungen.

CC BY-SA:

  • Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung.
  • Erwähnung des Urhebers, der Quelle, des Fundortes und ggf. der Veränderungen.
  • Veröffentlichung unter der gleichen Lizenz.

Zu beachten: Eine CC-Lizenz entbindet nicht von der Zitatpflicht oder von der Pflicht, die Quelle im Rahmen eines Zitates anzugeben!

CC-Lizenzen schränken die Nutzung unterschiedlich stark ein und bieten auch mehr Freiheiten als das Urheberrechtsgesetz.

Die Bedingungen

Die CC BY stellt die liberalste Form der CC-Lizenzen dar.

► Der Urheber, die Quelle, der Fundort sowie die vorgenommenen Veränderungen müssen angegeben werden.

CC BY

 

Das Modul SA besagt, dass ein Werk, welches genutzt und ggf. bearbeitet oder abgewandelt wird, unter den gleichen Bedingungen – sprich der gleichen Lizenz – veröffentlicht werden muss.

► Der Urheber, die Quelle, der Fundort sowie die vorgenommenen Veränderungen müssen angegeben werden.

Problem: Was versteht man als Bearbeitung oder Abwandlung?

CC BY-SA

► Der Urheber, die Quelle, der Fundort sowie die vorgenommenen Veränderungen müssen angegeben werden.

NC-Module

Was fällt unter kommerzielle Nutzung?

  • Jede Nutzung, die in erster Linie auf einen geschäftlichen Vorteil bzw. auf eine geldwerte Vergütung gerichtet ist – z.B. Blogs, die sich durch Schaltung von Werbeanzeigen auf den Blogseiten finanzieren.
  • CC-Text beschreibt nicht, was mit „kommerziell“ gemeint ist!

Problem: Die Lizenz CC-BY-NC schränkt die Nutzung und Verbreitung auf Blogs, in freien Wissensdatenbanken, Communities (ResearchGate, Academia) ein – Inhalte können nicht so weit und nicht so leicht verbreitet werden.

► Der Urheber, die Quelle und der Fundort müssen angegeben werden.

ND-Module

  • Nutzung auf alle erlaubten Arten, jedoch keine Bearbeitung bzw. Abwandlung erlaubt.
  • Die CC BY-NC-ND ist die restriktivste aller Lizenzen.

Problem: Was zählt nun als Bearbeitung oder Abwandlung?

  • Die Texte der Lizenzmodule sind vage beschrieben und lassen Raum für Interpretationen.
  • „Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet wird“ (Quelle: CC BY-ND 4.0).
  • Bearbeitung von Fotografien, Übersetzung von Texten, Vertonung von Videos.
Was ist Bearbeitung?